Frage zum Erbe (kein Testament). Wird ein Erbschein benötigt?

  • Hallo,

    vor einigen Wochen ist mein Vater mit 90 Jahren verstorben.

    Ich helfe meiner Mutter aktuell Alles notwendige zu regeln.

    Meine Mutter hat damals in den gemeinsamen Hauskauf Ihr Erbe eingebracht und daher ist meine Mutter alleinige Besitzerin der Immobilie. Meine Mutter hat testamentarisch verfügt, dass Ihre 2 leiblichen Kinder das Haus zu gleichen Teilen erben sollen. Mein Vater hatte lebenslanges Wohnrecht im Haus (Nießbrauch).


    Mein Vater hatte kein Testament, daher gilt die gesetzliche Erbfolge. Mein Vater hat 1 Tochter aus einer vorherigen Beziehung.

    Vom vorhandenen Bargeld gehören schon mal 50% meiner Mutter. Von dem 50% Anteil meines Vaters erbt meine Mutter 50% und wir Kinder je 1/3 (16,67%)

    Ist das so richtig?


    Meine leibliche Schwester und ich wollen unseren Erbteil nicht in Anspruch nehmen. Mit meiner Halbschwester habe ich aktuell noch nicht über das Thema gesprochen. Ich möchte jedoch aktiv auf Sie zugehen um das Thema vom Tisch zu haben!

    Es geht nicht um große Summen, sondern um einen 4-stelligen Betrag je Kind.


    Wie sieht es nun mit der Immobilie aus?

    Das Haus gehört ja zu 100% meiner Mutter. Ist das Haus, da es meiner Mutter gehört, aus dem Erbe meines Vater ausgeschlossen? Eine Ehe ist ja eine Zugewinngemeinschaft und das Haus wäre bei einem Verkauf heute deutlich mehr Wert als seinerzeit beim Kauf 1978.

    Meine Mutter hat die Befürchtung, dass die Tochter meines Vaters diesbezügliche Ansprüche an Sie stellen könnte.

    Wie sieht es hier rein rechtlich aus?


    Bisher haben wir keinen Erbschein beantragt. Lt. Bank wäre dieser auch nicht erforderlich, da das gemeinsame Konto meiner Eltern einfach auf meine Mutter umgeschrieben werden kann.

    Benötigt man überhaupt einen Erbschein?

  • Ich denke die Zugewinngemeinschaft bezieht sich nur auf das Thema Scheidung (Auseinandersetzung der gemeinsam geschaffenen Vermögenswerte).


    Wenn deine Mutter im Grundbuch steht, dann ist sie Eigentümerin des Hauses.

  • Hallo Monstermania,


    Ich habe hier nur ein Laienverständnis, aber würde den Thread gerne abonnieren.


    Das Haus gehört ja zu 100% meiner Mutter.

    Wenn deine Mutter alleinige Eigentümerin im Grundbuch ist, hat deine Stiefschwester keine Ansprüche gegen sie. Einen Zugewinnausgleich zwischen Stiefmutter und Stieftochter im Erbfall gibt es meines Wissens nicht.


    Es gibt Jura Foren im Internet wo man gegen kleines Geld Rechtsfragen von einem Anwalt klären lassen kann. Vielleicht ist das ja interessant.


    https://www.juraforum.de/rechtsberatung/frage-stellen.html

  • Ich denke die Zugewinngemeinschaft bezieht sich nur auf das Thema Scheidung (Auseinandersetzung der gemeinsam geschaffenen Vermögenswerte).

    Soweit ich weiß ist der eheliche Güterstand auch für die gesetzliche Erbfolge relevant. Deshalb wird auch in Eheverträgen Gütertrennung oft nur für den Scheidungsfall vereinbart und nicht für den Erbfall.

    Aber ich bin kein Anwalt.

  • Erstmal mein herzliches Beileid. Ich kenne die Situation, ich habe beim Tod meines Vaters (tlw. mit meinen Geschwistern) meiner Mutter natürlich auch entsprechend unterstützt.

    Vom vorhandenen Bargeld gehören schon mal 50% meiner Mutter. Von dem 50% Anteil meines Vaters erbt meine Mutter 50% und wir Kinder je 1/3 (16,67%)

    Ist das so richtig?

    M.W. richtig, wobei sich das Erbe auf das gesamte Eigentum des Vaters bezieht. Die Mutter erhält aber der Hausrat vorab (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1932.html).


    Wie sieht es nun mit der Immobilie aus?

    Ein Zugewinnausgleich erfolgt bei Tod eines Ehegatten m.W. ausschließlich in der Form, dass der Erbteil des überlebenden Ehegatten einen pauschalen (ggf. zusätzlichen) Erbteil erhält (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1371.html)

    Die Immobilie oder ein Ausgleich dafür sollte nach meiner Laienmeinung also nicht in das Erbe fallen, da der sonst vorgesehene Zugewinnausgleich gar nicht stattfindet ( https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1372.html)


    Voraussetzung ist natürlich, dass keine andere (ehevertragliche) Regelung besteht.


    Benötigt man überhaupt einen Erbschein?

    Wenn niemand einen Erbschein verlangt, dann nicht. Meistens fordern Banken einen Erbschein bei laufenden Krediten u.ä.. Gemeinschaftskonten sind üblicherweise kein Problem.

    Bei Immobilien wird m.W. ein Erbschein unbedingt benötigt.

  • Hallo monstermania


    mein Beileid!


    bin kein Experte


    Deine Mutter hat ein Stiefkind.

    Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben - haben also kein gesetzliches Erbrecht.


    Das Haus gehört 100% deiner Mutter.


    Für das Vermögen Deine Vaters ist deine Stiefschwester erbberechtigt.


    (Wenn diene Mütter vor deinem Vater gestorben wäre, hätte Dein Vater teil des Hauses geerbt und nach seinem Ableben wäre dein Stiefschwester Erbberechtigt bzgl das Haus)



    (sorry wenn ich nicht alles gut formuliert habe - Deutsch ist fremdsprache für mich :) )

  • Erstmal mein herzliches Beileid. Ich kenne die Situation, ich habe beim Tod meines Vaters (tlw. mit meinen Geschwistern) meiner Mutter natürlich auch entsprechend unterstützt.

    Vielen Dank für Deine Anteilnahme.

    Mein Vater hatte ein recht langes und erfülltes Leben, konnte fast bis zum Schluss zu Hause leben und musste zum Glück nicht lang leiden.

    Meine leibliche Schwester kann uns nur schwer unterstützen, da Sie nochmals weiter weg lebt als ich und außerdem im Schichtdienst arbeitet.

    Zum Glück kann ich auch problemlos aus dem Homeoffice arbeiten, so dass ich mich schon mal für ein paar Tage bei meiner Mutter in meinem alten Kinderzimmer einquartiert habe.

    M.W. richtig, wobei sich das Erbe auf das gesamte Eigentum des Vaters bezieht. Die Mutter erhält aber der Hausrat vorab (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1932.html).

    Ok, aber das lasse ich mal außen vor. Da sind keine Antiquitäten oder Silberbesteck vorhanden.;) Meine Eltern haben einen eher funktionalen Lebens- bzw. Einrichtungsstil.

    Wenn niemand einen Erbschein verlangt, dann nicht. Meistens fordern Banken einen Erbschein bei laufenden Krediten u.ä.. Gemeinschaftskonten sind üblicherweise kein Problem.

    Bei Immobilien wird m.W. ein Erbschein unbedingt benötigt.

    Wie bereits geschrieben, hat meine Mutter ein notarielles Testament gemacht. M.W. nach ersetzt ein notarielles Testament dann auch den Erbschein bzw. ist gleichwertig.

    Die Bank benötigt lt. Ihrer Aussage keinen Erbschein für meinen Vater, da meine Eltern nur ein Gemeinschaftskonto hatten. Das wird jetzt einfach auf meine Mutter umgeschrieben.

    Ich habe bereits seit einigen Jahren ebenfalls volle Kontenvollmacht.

  • Wenn Immobilien in der Erbmasse sind, wird m.W. immer ein Erbschein benötigt.

    Ohne Immobilien würde ich auf den (teuren!) Erbschein verzichten.


    Banken nehmen i.d.R. gerne einen Erbschein, ist wohl rechtlich sicherer für sie. Einen Anspruch darauf haben sie m.W. nicht!

  • Zum Glück kann ich auch problemlos aus dem Homeoffice arbeiten, so dass ich mich schon mal für ein paar Tage bei meiner Mutter in meinem alten Kinderzimmer einquartiert habe.

    Super. Das habe ich ähnlich gemacht und ist bestimmt sehr hilfreich.:thumbup:


    Banken nehmen i.d.R. gerne einen Erbschein, ist wohl rechtlich sicherer für sie. Einen Anspruch darauf haben sie m.W. nicht!

    Stimmt, die Banken dürfen nicht pauschal einen Erbschein verlangen, wenn z.B. ein Testament vorliegt. Ohne Testament kann es schwierig werden.


    M.W. nach ersetzt ein notarielles Testament dann auch den Erbschein bzw. ist gleichwertig.

    Tatsächlich, für Immobilien gibt es eine Ausnahme (https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__35.html), wenn das notarielle Testament mit Niederschrift der Eröffnung vorgelegt wird. Die Ausnahme kannte ich noch gar nicht, vielen Dank für den Hinweis. :)


    Die Bank benötigt lt. Ihrer Aussage keinen Erbschein für meinen Vater, da meine Eltern nur ein Gemeinschaftskonto hatten. Das wird jetzt einfach auf meine Mutter umgeschrieben.

    Meine Eltern hatten auch ein Gemeinschaftskonto, das Umschreiben auf meine Mutter lief ohne Probleme und auch ohne Erbschein.


    Wir haben somit alles ohne Erbschein erledigen können, allerdings waren keine Immobilien (mehr) im Erbe.

  • Hallo,meine Schwiegermutter ist kürzlich verstorben.

    Beim Nachlassgericht lag ein Testament der Schwiegereltern.Mein Schwiegervater ist schon lange tot.

    Das zuständige Amtsgericht hat von Nachlassgericht eine Info bekommen ,dass ein Testament vorliegt.

    Mein Schwager mußte nun ans Amtsgericht ein Formular schicken mit Erbenliste den Vermögenswerten und einen Erbschein.

    Didi2

  • Meine Schwester ist Anfang des Jahres gestorben. Ich bin der einzige gesetzliche Erbe. Habe ich doch neulich vom Nachlassgericht die Mitteilung erhalten, dass meine Schwester ein notarielles Testament zugunsten zweier anderer Personen errichtet hat. Da ich in dem Testament Falschbeurkundung vermutet habe, habe ich mich über das Verhalten des Notars bei der Notarkammer beschwert. Doch von dort kam eine ablehnende Antwort.

    Gruß


    Altsachse

  • Altsachse hast du nach der ablehnenden Antwort der Notarkammer noch etwas weiteres unternommen?


    Vielen Dank schon einmal für deine Auskunft!



    Mit besten Grüßen vom Niederrhein



    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Hallo Danger92

    bisher noch nicht. Ich habe den Eindruck,die Notarkammer fühlt sich zuständig, für die Ehre und das Ansehen der Notare zu wachen. Die Notarkammer hat offenbar meine Anzeige wegen Falschbeurkundung gar nicht richtig zur Kenntnis genommen. Jedenfalls kam das Wort Falschbeurkundung im Schreiben der Notarkammer nicht vor.

    Ich werde mich als Nächstes an das Nachlassgericht wenden. Ich werde dort einen Erbschein beantragen.

    Gruß


    Altsachse