Hallo,
vor einigen Wochen ist mein Vater mit 90 Jahren verstorben.
Ich helfe meiner Mutter aktuell Alles notwendige zu regeln.
Meine Mutter hat damals in den gemeinsamen Hauskauf Ihr Erbe eingebracht und daher ist meine Mutter alleinige Besitzerin der Immobilie. Meine Mutter hat testamentarisch verfügt, dass Ihre 2 leiblichen Kinder das Haus zu gleichen Teilen erben sollen. Mein Vater hatte lebenslanges Wohnrecht im Haus (Nießbrauch).
Mein Vater hatte kein Testament, daher gilt die gesetzliche Erbfolge. Mein Vater hat 1 Tochter aus einer vorherigen Beziehung.
Vom vorhandenen Bargeld gehören schon mal 50% meiner Mutter. Von dem 50% Anteil meines Vaters erbt meine Mutter 50% und wir Kinder je 1/3 (16,67%)
Ist das so richtig?
Meine leibliche Schwester und ich wollen unseren Erbteil nicht in Anspruch nehmen. Mit meiner Halbschwester habe ich aktuell noch nicht über das Thema gesprochen. Ich möchte jedoch aktiv auf Sie zugehen um das Thema vom Tisch zu haben!
Es geht nicht um große Summen, sondern um einen 4-stelligen Betrag je Kind.
Wie sieht es nun mit der Immobilie aus?
Das Haus gehört ja zu 100% meiner Mutter. Ist das Haus, da es meiner Mutter gehört, aus dem Erbe meines Vater ausgeschlossen? Eine Ehe ist ja eine Zugewinngemeinschaft und das Haus wäre bei einem Verkauf heute deutlich mehr Wert als seinerzeit beim Kauf 1978.
Meine Mutter hat die Befürchtung, dass die Tochter meines Vaters diesbezügliche Ansprüche an Sie stellen könnte.
Wie sieht es hier rein rechtlich aus?
Bisher haben wir keinen Erbschein beantragt. Lt. Bank wäre dieser auch nicht erforderlich, da das gemeinsame Konto meiner Eltern einfach auf meine Mutter umgeschrieben werden kann.
Benötigt man überhaupt einen Erbschein?