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Erben

  • Anbo
  • 24. März 2022
  • Anbo
    Beiträge
    5
    • 24. März 2022
    • #1

    Hallo, Mein Schwiegervater hat meine Frau im Testament als allein Erbe eingesetzt. Jetzt meine Frage :Meine Frau hat einen Bruder gehabt ,der vor 2 Jahren gestorben ist, der Bruder hat zwei Kinder. Meine Frau soll das Haus von meinem Schwiegervater Erben und die zwei Kinder sollen jeweils 20.000 € bekommen. Das Haus ist aber viel mehr wert. Mein Schwiegervater hat jetzt die Idee, sein Haus meiner Frau schon zu Lebzeiten zu schenken. Können die Kinder einen Pflichtteil einklagen ?

    Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

    • Zitieren
  • Thebat
    Sparkönig:in
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    2
    Beiträge
    510
    • 24. März 2022
    • #2

    Hier ist die Erbfolge beschrieben.


    https://www.finanztip.de/erbfolge/

    • Zitieren
  • erdnuss
    Schatzmeister:in
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    152
    • 24. März 2022
    • #3

    Bei Schenkungen dürfte ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu bedenken sein:

    https://www.finanztip.de/enterbung-pflichtteil/#c16071

    Die Schenkung kann sich trotzdem lohnen, der Anspruch wird mit der Zeit in der Regel geringer. Auf die Ausnahmen muss man aber achten.


    Insgesamt empfielt sich, den Notar fragen oder sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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  • Anbo
    Beiträge
    5
    • 26. März 2022
    • #4

    Danke für die Antworten

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  • itschytoo
    Sparfuchs
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    53
    • 26. März 2022
    • #5

    Hmm, verstehe ich etwas nicht richtig?

    Der Bruder (und Vater der Kinder) ist doch bereits gestorben.

    Daher dürfte es keine Erben erster Ordnung abgesehen von Deiner Frau geben und damit niemanden der Anspruch auf einen Pflichtteil hat?


    Schenkung kann trotzdem sinnvoll sein, um insgesamt unter der Freigrenze von 400.000 zu bleiben (wenn der letzte Elternteil noch 10 Jahre lebt)

    • Zitieren
  • erdnuss
    Schatzmeister:in
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    Beiträge
    152
    • 26. März 2022
    • #6

    An die Stelle des Bruders treten die beiden leiblichen Kinder, sie erben was der Bruder geerbt hätte, wenn er noch lebte:

    Zitat von Thebat

    https://www.finanztip.de/erbfolge/


    Zitat von itschytoo

    Schenkung kann trotzdem sinnvoll sein, um insgesamt unter der Freigrenze von 400.000 zu bleiben (wenn der letzte Elternteil noch 10 Jahre lebt)

    Das kann dann wiederum aus steuerrechtlichen Gründen sinnvoll sein.

    • Zitieren
  • itschytoo
    Sparfuchs
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    Beiträge
    53
    • 26. März 2022
    • #7
    Zitat von erdnuss

    An die Stelle des Bruders treten die beiden leiblichen Kinder, sie erben was der Bruder geerbt hätte, wenn er noch lebte:

    Ah, Danke. "Eintrittsprinzip" kannte ich noch nicht.

    • Zitieren
  • Anbo
    Beiträge
    5
    • 4. April 2022
    • #8

    Vielen Dank für die Antworten, mein Schwiegervater will das Haus jetzt verkaufen.

    • Zitieren

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