Fragen zum Finanztip Artikel zur Vorsorgevollmacht

  • Hallo Community,


    ich bin 40 Jahre alt und denke es macht Sinn für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Ich bin verheiratet, wir sind kinderlos und wohnen zur Miete. Es sind keine Immobilien vorhanden. Mein Vermögen liegt in einem ETF Weltportfolio. Da ich sehr minimalistisch lebe sind keine weiteren materiellen Vermögensgegenstände vorhanden.


    Ich habe mich durch die guten Artikel zum Thema Vorsorgevollmacht (https://www.finanztip.de/vorsorgevollmacht/) und Patientenverfügung (https://www.finanztip.de/patientenverfuegung/) gearbeitet und konnte die meisten meiner Fragen dadurch schon gut beantworten. Die Patientenverfügung ist mit Hilfe von Selbstbestimmt - die Online-Patientenverfügung erstellt. Auch die Vorsorgevollmacht habe ich mit Hilfe der im Artikel verlinkten Muster des Justizministeriums erstellen können.


    Bei mir sind nun nur noch zwei kleine Fragen offen wegen denen ich jetzt nicht unbedingt zum Notar / Anwalt gehen möchte.


    1. Eine Vollmacht gilt auch wenn der Vorsorgefall nicht eingetreten ist, richtig?

    Mir geht es mit der Vorsorgevollmacht die ich einmal für meine Frau und einmal für mich ausstellen will genau um den Fall der auch im Artikel in der Einleitung beschrieben wird: "Mit einer Vorsorgevollmacht kannst Du in gesunden Tagen bestimmen, wer für Dich handeln und entscheiden soll, wenn Du es nicht mehr kannst. Vorausschauend zu handeln, zahlt sich aus.".

    Wir wollen, dass "wenn wir nicht mehr können" dies der Ehepartner ist ohne erst das Betreuungsgericht zu bemühen.

    Gilt nun die Vollmacht immer oder kann man diese auch so formulieren, dass sie nur im Vorsorgefall gilt?


    2. Vollmacht erlöschen lassen bei Scheidung

    Denkt ihr es ist ausreichend, wenn man im Muster des Justizministeriums unter 10. Weitere Regelungen schreibt: "

    Die Vollmacht erlischt wenn die Ehe zwischen <Name Frau> und <Name Mann> geschieden wird."

    Sollte dieser für uns aktuell unwahrscheinliche Fall je eintreten, möchten wir beide das die gegenseitige Vorsorgevollmacht erlischt.


    Danke für Eure Hilfe!


    Gruß

    Fireproof

  • ich bin 40 Jahre alt und denke es macht Sinn für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

    Macht absolut Sinn!!!

    Bei mir sind nun nur noch zwei kleine Fragen offen wegen denen ich jetzt nicht unbedingt zum Notar / Anwalt gehen möchte.

    Warum nicht zum Notar gehen!?

    Ich habe das vor einigen Jahren mit meinen Eltern über einen Notar gemacht. Im Grundsatz haben wir uns an den Online-Formularen orientiert. Es wurden dann noch ein paar Sonderlocken eingetragen.

    Das Ganze hat nachher knapp 120€ gekostet.

    Dafür waren wir dann aber auf der sicheren Seite. Hat uns kürzlich bei der Erkrankung meines Vaters sehr geholfen, da es so überhaupt keine Diskussionen im Krankenhaus gab. Womit man sich als Betreuer dann aber auf jedem Fall auseinandersetzen sollte ist der Ernstfall! War schon heftig, als ich am 23.12. einen Anruf aus dem Krankenhaus erhielt und dann mal eben entscheiden sollte, ob mein Vater noch operiert werden sollte!


    Kontenvollmacht sollte extra geregelt werden. Also so, dass möglichst schon ohne Eintritt des Betreuungsfalls eine entsprechende Vollmacht bei der Bank hinterlegt wird.

    Die Banken stellen sich sonst oftmals quer und verlangen dann im Fall des Falles ein ärztliches Attest über den Eintritt eines Betreuungsfalls.


    Ach ja. Und im Alter sollte man man ohnehin nicht unbedingt den eigenen Partner als Betreuer einplanen. Die Partner sind ja zumeist im ähnlichen Alter und dann häufig schnell überfordert. Letztlich geht es ja darum, dass Deine individuellen Wünsche vom Bevollmächtigten berücksichtigt werden und nicht um das persönliche Empfinden des Betreuers.

    Es können ja auch die Kinder von Verwandten oder Kinder eines guten Freundes als Betreuer bestimmt werden. Halt die Menschen, denen man Vertrauen entgegen bringt!

    So eine Vollmacht lässt sich auch in Nachhinein widerrufen oder ändern.