Energiepreispauschale für Selbständige - Frage

  • In der Erklärung hierzu steht ja, Selbständige erhielten den Zuschuss als „einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung“. Was ist aber mit den Selbständigen, für die es wirtschaftlich (z. B. wegen Corona) 2020 und / oder 21 nicht so gut lief, und die deswegen keine Vorauszahlungen leisten? Das dürften ja nicht wenige sein. Gehen die leer aus?


    Um diese Gruppe hatte sich ja schon die letzte Regierung so rührend, um nicht zu sagen aufopferungsvoll gekümmert. Ich nehme also an: Ja.

  • Das ganze ist ein Verhöhnen des Steuerzahlers und kein Entlastungspaket. Was soll das denn für eine Entlastung sein, wenn nur eine Vorauszahlung gekürzt wird? Man spart allenfalls - je nach Steuerabgabe - vielleicht ein Jahr, um die 300 Euro dann ja trotzdem zu zahlen. Das wäre vergleichbar wenn der Staat ganz "generös" verordnet hätte, dass die Stromanbieter nur noch halbe Vorauszahlungen kassieren dürften.


    Und da hätte ich vom Finanztip schon erwartet, da auch auch Klartext dazu zu schreiben und nicht nur die schönen Worte der Regierung im gestrigen Newsletter abzudrucken ...


    Andere Länder reduzieren Steuern/Abgaben vorübergehend, Dtl. schafft es wieder die komplizierteste (Abrechnung über Arbeitgeber, Problem der Verkehrsverbünde mit bestehenden Abokunden, ...) Mogelpackung zusammenzustellen.

  • Und da hätte ich vom Finanztip schon erwartet, da auch auch Klartext dazu zu schreiben und nicht nur die schönen Worte der Regierung im gestrigen Newsletter abzudrucken ...

    Ich finde es auch nicht optimal, dass nach zwölf Stunden Nachtsitzung und tagelangen Diskussionen vorab so ein unausgegorener Käse rauskommt, aber Finanztip kann ja nun nichts dazu. Die können ja auch erstmal nur mit dem arbeiten, was vorliegt. Es wird sicher noch weitere Infos geben, sobald die Koalition sich festgelegt hat, also klar ist, wie das im Einzelnen ausgestaltet wird.

  • In der Erklärung hierzu steht ja, Selbständige erhielten den Zuschuss als „einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung“. Was ist aber mit den Selbständigen, für die es wirtschaftlich (z. B. wegen Corona) 2020 und / oder 21 nicht so gut lief, und die deswegen keine Vorauszahlungen leisten? Das dürften ja nicht wenige sein. Gehen die leer aus?

    Das ist jetzt der x.te Thread zum gleichen Thema und ich kann wieder nur das gleiche sagen: Warten, bis die Details zur Umsetzung klar sind! Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz, geschweige denn Verwaltungsanordnung für die Finanzämter.

  • „Das ist jetzt der x.te Thread zum gleichen Thema“
    Hatte gesucht, und zu meiner konkreten Frage gab es noch nichts.


    „ und ich kann wieder nur das gleiche sagen:“


    Du kannst es aber auch lassen. Wenn es schon X Threads dazu gibt, müsstest du es ja sonst X-mal sagen, und das will dir ja keiner zumuten. Zumal ja solche Beiträge niemanden weiterbringen.


    „Warten, bis die Details zur Umsetzung klar sind! Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz, geschweige denn Verwaltungsanordnung für die Finanzämter.“


    Sehr gut aufgepasst. Hat ja auch zum Glück niemand behauptet. Aber immerhin hat sich die Koalition sich ja schon erstaunlich weit festgelegt, nämllich dahingehend, dass die „Auszahlung“ an die Selbständigen über eine gesenkte Vorauszahlung erfolgen soll (ob das, wie von wow1111 angedacht, nicht eine Milchmädchenrechnung ist, weil ich durch eine gesenkte Vorauszahlung ja nur scheinbar / vorübergehend mehr Geld in der Tasche habe, wäre auch von der Ausgestaltung abhängig). Ich wollte damit auch nur schonmal einen Anker dalassen, um mehr zu erfahren, sobald es mehr zu erfahren gibt. Ich dachte, wenn, dann hier, denn ich halte Finanztip und die Community für stets gut informiert - du etwa nicht?

  • Meine Steuervorauszahlungen richten sich nach dem wahrscheinlich zu erzielenden Gewinn und werden meinerseits auch übers Jahr mal geändert bzw. angepasst.

    Das mit den 300,- Euro für Selbständige ist ein sehr schlechter Scherz.

    Beitrag 2 beschreibt dies entsprechend.

    Glücklicherweise bin ich hauptberuflich angestellt.

    Beitrag 1: nicht gut. Zeigt die Unkenntnis von einigen "Unternehmern".

  • Meine Steuervorauszahlungen richten sich nach dem wahrscheinlich zu erzielenden Gewinn und werden meinerseits auch übers Jahr mal geändert bzw. angepasst.

    Das mit den 300,- Euro für Selbständige ist ein sehr schlechter Scherz.

    Beitrag 2 beschreibt dies entsprechend.

    Glücklicherweise bin ich hauptberuflich angestellt.

    Beitrag 1: nicht gut. Zeigt die Unkenntnis von einigen "Unternehmern".

    Wow, dann hast du Glück und bist bei einem Superpower-Finanzamt. Wie ermittelt dieses denn den „wahrscheinlich zu erzielenden Gewinn“? Da bin ich jetzt echt gespannt.

    Meine Steuervorauszahlung richtet sich nach meinem zu versteuernden Einkommen des Vorjahres bzw. des letzten Jahres, für das ich schon eine Steuererklärung abgegeben UND einen Bescheid erhalten habe (in meinem Fall: 2020, in Kürze vielleicht 2021)

    Beitrag 6: so mittelgut; Stichwort: Unkenntnis.

  • Im September 2021 hatte ich eine 4wöchige Thailandreise geplant. Pandemiebedingt bzw. wegen unzumutbarer Einreisebedingungen bin ich nicht geflogen und habe daher gearbeitet.

    Somit war abzusehen, dass die urspüngliche Summe der Abschlagszahlungen erhöht werden sollte/muss, um nicht eine höhere Nachzahlung leisten zu müssen.

    Ich habe meinem Finanzamt formlos geschrieben, die Abschlagszahlung für Dezember 2021 um xx Euro zu erhöhen.

  • Im September 2021 hatte ich eine 4wöchige Thailandreise geplant. Pandemiebedingt bzw. wegen unzumutbarer Einreisebedingungen bin ich nicht geflogen und habe daher gearbeitet.

    Somit war abzusehen, dass die urspüngliche Summe der Abschlagszahlungen erhöht werden sollte/muss, um nicht eine höhere Nachzahlung leisten zu müssen.

    Ich habe meinem Finanzamt formlos geschrieben, die Abschlagszahlung für Dezember 2021 um xx Euro zu erhöhen.

    Deine „nebenberufliche Selbständigkeit [...] (sozialversicherungsfrei!)“ wirft so viel ab, dass vier Wochen ungeplante Mehrarbeit eine höhere Abschlagszahlung erforderlich gemacht haben. Das ist doch toll.

  • Im September 2021 hatte ich hauptberuflich Urlaub. Somit war ich 26 Tage je 10 Stunden selbständig tätig. Die Erhöhung der Abschlagszahlung war 4stellig.


    Vor 30 Jahren hätte ich auf dieses Einkommen noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, da jeder Monat separat betrachtet wurde.

    Mittlerweile gelten die Jahreneinkommen und diese lagen bei 60% zu 40%. Somit sozialversicherungsfrei. Die optimale Kombination wäre 51% zu 49%.


    Diese Einkommen zu 100% als Angestellter oder zu 100% als Selbständiger bringen netto weniger.


    Übrigens: Würde ich jetzt arbeitslos werden, hätte ich einen Freibetrag von 2.500,- Euro zzgl. ALG 1. Der normale Freibetrag liegt bei 165,- Euro.

  • Das kann stimmen, muss aber nicht.

    Die Versicherungsfreiheit ist besser durch Bescheid festgestellt worden.

  • Ich sehe keinerlei Risiko. Die Spielregeln sind seitens des Gesetzgeber festgelegt und somit klar. Keine Krankenkasse kann diese ändern.

    Mein jährliches Bruttoeinkommen als Angestellter liegt deutlich über dem meiner Selbständigkeit, obwohl im Einkommensteuerbescheid die 6.000,- Euro an steuerfreien Zuschlägen nicht aufgeführt sind.

    Auch die Arbeitsstunden als Angestellter sind mehr als doppelt so hoch wie die Arbeitsstunden als Selbständiger. Das durchschnittliche Einkommen pro Arbeitsstunde liegt als Selbständiger allerdings mehr als doppelt so hoch wie mein Stundenlohn als Angestellter.

    Sicherlich würde mich meine Krankenkasse gerne als hauptberuflich Selbständigen einordnen, daher wird jedes Jahr mein Einkommensteuerbescheid überprüft.

    Es gab auch Jahre, wo es ein wenig eng wurde. Da musste ich zum Ende des Jahres noch ein wenig Einkaufen, um die Betriebsausgaben zu erhöhen und den Gewinn zu senken.

  • Na, für ein Ehrenmitglied mit mehr als 5.000 Beiträgen waren die letzten drei Beiträge hier aber für die Tonne.

    Zumal kein Beispiel genannt werden kann, wo aufgrund meiner Konstellation eine hauptberufliche Selbständigkeit gilt.