Steuererstattung: Rürup vs. gesetzl. RV

  • Hallo,


    oft wir gesagt (auch hier im Forum), dass Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) oder in einen privaten Rürup-Vertrag steuerlich völlig indentisch seien.


    Kann es sein das es doch unterschiede gibt??


    Hintergrund:


    Ich habe in einem Steuerrechner (Kalenderjahr 2021) folgendes eingegeben:


    Varante 1) 15.000 Euro Einzahlung Rürup


    Variante 2) Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung um 15.000 Euro erhöht


    Beim Ergebnis (Steuererstattung) habe ich unterschiedliche Ergebnisse erhalten!


    Bei Variante 1 (Rürup) war der Erstattungsbetrag etwas höher als bei Variante 2 (DRV).


    Kann mir das jemand erklären??


    Sind Beiträge zur Rürup (privat) vielleicht doch besser absetzbar als Beiträge zur gesetzlichen RV??


    Vielen Dank

    EF1980


    P.S.: nicht selbständig, sondern Angestellter

  • Danke für die Rückmeldung!


    Könntest du das "kreativ" genauer erläutern?


    Würde gerne verstehen was den Unterschied ausmacht.


    Vor allem weil es ja immer heißt es sei identisch. Danke


    P.S.: Konkret geht es um die Überlegung freiwillige Beiträge für die Schulzeit zwischen 16 und 17 nachzuzahlen ...

  • So exakt stecke ich am Wochenende nicht in den Details.


    Irgendwie so in der Art:

    Der Arbeitgeberanteil am RV-Beitrag wird mit 50% abgezogen, nachdem die Beiträge auf 94% begrenzt wurden. (Somit wird der eigene Beitrag etwas gekürzt berücksichtigt.)


    So, mehr bekomme ich heute Abend nicht mehr hin. :sleeping:

  • Würde gerne verstehen was den Unterschied ausmacht.


    Vor allem weil es ja immer heißt es sei identisch. Danke


    P.S.: Konkret geht es um die Überlegung freiwillige Beiträge für die Schulzeit zwischen 16 und 17 nachzuzahlen ...


    Beiträge in einen Basisrenten/Rürup-Vertrag und freiwillige Beiträge in die gesetzliche Versicherung wirken sich steuerlich exakt gleich aus, da gibt es keinen Unterschied. Ist generell so (also sowohl für Arbeitnehmer wie für Selbstständige) und für 2021 weiß ich das auch sicher aus dem eigenem Bescheid. Beide werde zu 94% (in 2022) berücksichtigt, ab 2023 dann zu 100%, die geplanten Stufen bis 100% in ursprünglich 2025 will die Ampel ja vorziehen.


    Alles vorausgesetzt, die Beiträge werden richtig angegeben: Rürup in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand (2021), freiwillige Beiträge in Zeile 6 („Einzahlungen in gesetzliche RV ohne Zeile 4“ also ohne AN-Anteil). Beides auch vorausgesetzt man bleibt mit diesen Summen sowie AG und AN-Anteil ingesamt unterhalb dem Höchstbetrag (also unter 25639 Euro für 2022).

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Wenn ich das richtig verstanden haben, war der Fehler folgender:


    Ich habe die 15.000 Euro einfach den Arbeitnehmer-Beiträgen drauf geschlagen (entspricht Zeile 4). Deshalb wohl die unterschiedlichen Ergebnisse.


    Aber anscheinend werden zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rente nicht wie "normale" Arbeitnehmer-Beiträge behandelt, sondern doch wie private Rürp-Beiträge...!?!?


    Falls ich etwas falsch verstanden habe, bin ich für Korrekturen/Berichtigungen dankbar.


    VG

    EF1980