Abbildung Wertpapiere bei Vereinen

  • Hallo,


    wie würdet Ihr bei einem gemeinnützigen Verein als Info für die Mitglieder den Wert für Fonds abbilden.

    Mein Gedanke ist, den Kaufbetrag (abzüglich des Ausgabeaufschlag) als Info anzugeben, da ja ein Verlust/Gewinn per 31.12 nicht realisiert wurde.

    Hat jemand dazu andere Gedankengänge?

    Danke und Gruß


    PS: Ich weiß, hier ist eigentlich das Forum für Privatanleger, aber ich habe kein anderes gefunden.

  • Hier steht wie es geht, aber einfach wird es nicht:

    https://www.psp.eu/media/in-pu…ziger-koerperschaften.pdf


    Relevant auch bzgl Haftung (keine Beiträge und Spenden in Wertpapiere) und Grenze (max 30%):

    https://www.vereinswelt.de/fehler-vereinsvermoegen


    Und zum Schluss ein persönlicher Kommentar: Ausgabeaufschlag klingt nach unnötig teuren aktiven Fonds, die einem von der Hausbank verkauft wurde, hier gibt es deutlich bessere Optionen. Aber ein kleiner Verein ohne das entsprechendes Wissen sollte sich grundsätzlich überlegen,

    ob man Wertpapiere braucht, und falls ja sich professionell beraten lassen, auch bzgl der Bilanzierung (also nicht sich bei Sparkasse oder Volksbank über den Tisch ziehen lassen).

  • Ausgabeaufschlag klingt nach unnötig teuren aktiven Fonds, die einem von der Hausbank verkauft wurde, hier gibt es deutlich bessere Optionen.

    Da bin ich mir nicht sicher. Reine Aktien-ETFs sind risikoreicher und Renten-ETFs bringen nichts. Deshalb wurden ein aktiver Mischfonds gewählt.

  • Und woraus besteht dieser Fonds? Kann mir kaum vorstellen, dass man den nicht ungefähr selbst zusammengebaut bekommt.


    Ich persönlich würde auch den Wert vom 31.12. angeben. Von meinem Noch-Riester bekomme ich ja auch jedes Jahr Urlaub diese Angabe, bzw die Wertentwicklung ist zum Vorjahr ist auch noch ausgewiesen

  • Kann mir kaum vorstellen, dass man den nicht ungefähr selbst zusammengebaut bekommt.

    Ich bin nur der Kassenprüfer und prüfe die Kasse für die Mitgliederversammlung.

    Ich persönlich würde auch den Wert vom 31.12. angeben.

    Und jedes Jahr einen unterschiedlichen Wert erklären, obwohl aktiv nichts verändert wurde?

  • Hallo ich war auch lange Kassierer bei einem gemeinnützigen Verein und die in dem Dokument von Galileo dargestellten Bilanzierungsregelungen sind völlig korrekt.

    Spannend ist eher die Frage der Rücklagenbildung hier. Klarer Verwendungszweck, freie Rücklage oder was sonst? Ärger mit dem Finanzamt wg. möglicher Aberkennung der Gemeinnützigkeit sollte immer bedacht werden.

  • Da bin ich mir nicht sicher. Reine Aktien-ETFs sind risikoreicher und Renten-ETFs bringen nichts. Deshalb wurden ein aktiver Mischfonds gewählt.

    Naja, das ist das Verkaufsmärchen der Bank. Der Mischfonds wird doch zu z.B. 60% Aktien und 40% Renten bestehen, zaubern können die nicht. Damit hat man 60% Risiko und 40% "Null-Rendite" (wenn man von Fremdwährung, Schwellenländern, Junkbonds, etc absieht). Genauso gut (also für gleiches Ertrags/Schwankungsverhältnis, mit weniger Kosten) könnte man also auch 60% in einen Aktien-ETF anlegen und 40% auf dem Girokonto lassen. Und aktives Management bringt statistisch gesehen keinen Mehrwert (eher das Gegenteil), aber die Bank verdient daran und der Kunde fühlt sich gut.


    Ich bin nur der Kassenprüfer und prüfe die Kasse für die Mitgliederversammlung.

    Egal, wenn Du Kassenprüfer bist, ist das relevant für den Vorstand. Aus Deiner Sicht wäre wichtig: Sind die angelegten Gelder garantiert und mit lückenloser Dokumentation weder Mitgliedsbeiträge noch Spenden?

    - Falls ja, siehe die genannten und von Kiefer2 bestätigten Bilanzierungsregeln. Was zählt sind rechtlich korrekte Regelungen, nicht "Gedankengänge" oder Meinungen in einem Online-Forum.

    - Falls doch (oder falls nicht klar dokumentiert) ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit vorprogrammiert, sobald jemand genauer hinsieht (das muss nicht das Finanzamt sein, so ein Mitglied hat jeder Verein, spätestens wenn es mal Zank gibt). Da hängt dann der Vorstand genauso drin wie Du als Kassenprüfer, der die Unbedenklichkeit bescheinigt.

  • Und jedes Jahr einen unterschiedlichen Wert erklären, obwohl aktiv nichts verändert wurde?

    Hä? Der Fonds hat doch Wertsteigerungen/verluste und neue Einlagen oder nicht?


    Vermutlich verstehe ich das Problem grade nicht wirklich. Und da ich die rechtlichen Regelungen bzgl Vereine nicht kenne, ist mein Geschreibsel eh nur Laienmeinung. Galileo scheint ja die richtigen Links gepostet zu haben

  • Zur Ursprungsfrage:

    Ich gehe mal davon aus, dass Ihr nicht bilanziert sondern eine EÜR macht. Dann gehen dort nur die Kapitalerträge ein.

    Wie geht Ihr denn mit anderem Anlagevermögen um, also in wie fern informiert Ihr dort die Mitglieder? Da würde ich mich daran orientieren.

    Bei uns ist es so, dass der Bundesverband will, dass das Anlagevermögen abgeschrieben wird, d.h. dort würde dann der Restwert berichtet. Bei dem Fonds würde ich Anschaffungs- und Jahresendwert nennen.


    Zur Frage der Anlagevehikel gibt es eine Anlagerichtiinie als Anlage zur Wirtschaftsordnung. Danach können30% nicht-defensiv angelegt werden, z.B. also auch in Aktien-ETF. Insgesamt soll die Wertschwankung zwischen Bilanzstichtagen maximal 10% sein.


    Ich schließe mich dem Hinweis von Kiefer2 an, dass ich das Ganze hinsichtlich der Rücklagenbildung kritisch sehe. Die freie Rücklage würde ich nicht in einen Fonds anlegen, bei der zweckgebundenen nur bei entsprechend langem Anlagezeitraum.


    Quellen kommen gleich über Konversationen.

  • Ich wäre auch extrem vorsichtig mit Fonds bei einem gemeinnützigen Verein. Dieser darf kein Vermögen anhäufen und genau das wollen Finanzämter verstärkt prüfen.

    Und zweckgebundene Gelder für ein Projekt, die z.B. in 2 Jahren benötigt werden, gehören sicherlich nicht in einen Fonds mit Ausgabeaufschlag ...


    Noch 'n Link dazu: Gemeinnütziger Verein & Gemeinnützigkeit | DEUTSCHES EHRENAMT (deutsches-ehrenamt.de)

  • Egal, wenn Du Kassenprüfer bist, ist das relevant für den Vorstand. Aus Deiner Sicht wäre wichtig: Sind die angelegten Gelder garantiert und mit lückenloser Dokumentation weder Mitgliedsbeiträge noch Spenden?

    Danke für den Hinweis (auch von allen anderen).

    Auch beim mehrmaligen Durchlesen der Dokumente habe ich dieses nicht gefunden (das für eine freie Rücklage um ggf. Personal zu bezahlen, keine Mitgliedsbeiträge/Spenden verwendet werden dürfen).

    Galileo Was verstehst Du unter garaniert? Fonds erwirtschaften Verluste oder Gewinne.

    - Falls ja, siehe die genannten und von Kiefer2 bestätigten Bilanzierungsregeln. Was zählt sind rechtlich korrekte Regelungen, nicht "Gedankengänge" oder Meinungen in einem Online-Forum.

    Stimmt, die Bilanzierungsregel sind maßgebend. Wir als Verein müssen keine Bilanz aufstellen, sondern wie von Kater.Ka vermutet nur eine EÜR. Deshalb meine Frage wie ihr es für die Mitglieder darstellen würdet.

  • Mit garantiert meinte ich „garantiert keine Mitgliedsbeiträge / normale Spenden“.


    In dem zweiten Link

    https://www.vereinswelt.de/fehler-vereinsvermoegen


    steht doch:

    „Gemeinnützige Vereine dürfen Ihre Finanzmittel nicht einfach so anlegen. Denn sie sind ja selbstlos tätig und im Vereinsrecht nach §55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnungauch dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah wieder auszugeben – das nennt man gemeinhin den Grundsatz der Mittelverwendung. Die meisten Gerichte sehen eine Frist von zwei Jahren hier als angemessen an.

    Es gilt also: Mitgliedsbeiträge und Spenden dürfen grundsätzlich nicht in Aktien angelegt werden, sondern sind zum Zwecke der satzungsgemäßen Vereinsarbeit zu verwenden.“


    Das steht auch in dem juristischen pdf, nur wesentlich mehr verklausuliert im 2. Teil.

  • Du solltest m.M.n. einen / euren Steuerberater/WP konsultieren. Ich glaube nicht, dass man hier im Forum eine korrekte Antwort geben kann.


    Außerdem kannst Du hierzu auch gern noch den AEAO dazu studieren. Hier ein Auszug:


    Ist die Tätigkeit einer Körperschaft in erster Linie auf Mehrung ihres eigenen Vermögens gerichtet, so handelt sie nicht selbstlos.


    Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes.