Ende Krankengeldanspruch

  • Hallo, von meiner Krankenkasse erhielt ich die Nachricht, dass mein Krankengeldanspruch endet. Ich habe mit einem GdB 80 Anspruch auf eine Rente für Schwerbehinderte. Da ich jedoch das notwendige Alter noch nicht erreicht habe, könnte ich diese Rente nur mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Da meine Rente nicht so üppig ausfällt, meine Frage. Macht es Sinn, statt der Abschläge lieber für ungefähr 1 Jahr (Anspruch 2 Jahre) ins Arbeitslosengeld 1 zu gehen? Vielen Dank Jacki

  • Bist Du noch angestellt? Wenn ja, muss die Firma Dich wieder beschäftigen oder kündigen. Urlaubstage verfallen beim Krankengeld nicht und können (mit Gehalt) abgefeiert oder ausgezahlt werden. Lass Dich kündigen (in der Kündigungsfrist freistellen lassen). Danach 2 Jahre Arbeitslosigkeit, wo auch noch in die Rentenkasse eingezahlt wird. Parallel noch einen kleinen Minijob mit Einzahlung in die Rentenkasse.

    Wenn nicht mehr angestellt, dann beim Arbeitsamt mit auslaufen des Krankengeldes melden. Es folgt Arbeitslosengeld aufgrund von Krankheit. Dort wird man auf die volle Erwerbsminderungsrente drängen, wenn keine Genesung (Arbeitsfähigkeit) abzusehen ist.

    Würde erst auf Teilerwerbsminderungsrente gehen. Dann dürfen noch 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Muss nicht im früheren Beruf sein.

  • Hallo.


    In Sachen Rentenberechnung ist die Erwerbsminderungsrente das beste, was einem passieren kann. Die wird immer höher sein als eine vorgezogene Altersrente, lösgelöst von Abschlägen oder nicht.