Betriebliche Altersvorsorge - Beitragsfreigestellten Vertrag wieder aufnehmen möglich?

  • Hallo, seit über 10 Jahren läuft über meinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge. Letztes Jahr ist der zuständige Vertreter auf uns Mitarbeiter zugekommen und wollte uns unbedingt ein neues fondsbasiertes Produkt zur betrieblichen Altersvorsorge vermitteln. Da die garantierten Leistungen deutlich schlechter waren, habe ich dies abgelehnt. Der Versicherungsvertreter hat mir dann angeboten, den bestehenden Vertrag (der Versicherer hatte gewechselt) wieder auf den alten Verischerer zu gleichen (sogar etwas besseren) Konditionen umzustellen. Darunter verstehe ich, dass die gleichen Prinzipien gelten, wie z.B. dass die garantierte Rente bei gleichem Beitrag ebenso hoch ausfällt wie im Ausgangsvertrag. Ich habe nie eine Ausfertigung über den neuen Vertrag erhalten, welche ich dann per E-Mail angefordert habe. Jetzt habe ich die Kopie des Vertrages erhalten und festgestellt, dass mir doch der Vertrag untergejubelt wurde, den ich nicht haben wollte, was ich mehrfach bei meinen Gesprächen mit dem Vertreter betont habe. Meine Frage ist nun: Kann ich diesen ungewollten Vetrag beitragsfrei stellen und den ursprünglichen Vertrag mit den besseren garantierten Werten wieder aufnehmen? Der ursprüngliche Vertrag ist am 30.09.2021 beitragsfrei gestellt worden.

  • Nein, den Arbeitgeber habe ich noch nicht informiert. Der Arbeitgeber hätte mir auch Unterlagen zum Vertrag aushändigen müssen, was nicht passiert ist. Sonst hätte ich sofort widerrufen. Werde morgen sofort mit meinem Chef sprechen.

    Blöderweise habe ich mich auf das Wort des Vertreters verlassen.

    Beim Googlen habe ich gerade etwas von einer 6-Monatsfrist zur Wiederinkraftsetzung von Verträgen gelesen.

  • So sieht es aus, ein Versicherungsvertreter hat bei der BAV normalerweise mit dir nichts zu verhandeln. Für die Verträge ist der Arbeitgeber verantwortlich.

    Das Angebot hat der Versicherungsvertreter mit mir verhandelt und der Chef hat dann zugestimmt, wobei ich in der Annahme war, dass nur der Versicherer und nicht das Produkt (gleiche Konditionen) gewechselt würde. Ich kann ja beispielsweise auch die Höhe der Beträge meines Anteils selbst bestimmen, zumindest bei uns im Betrieb.

  • Ok, kenne ich nicht so, aber dann würde ich gemeinsam mit dem Arbeitgeber gegen diesen „Betrug“ vorgehen. Der Vertrag wurde ja sicherlich mit dem Arbeitgeber abgeschlossen und dir wird eine jährliche Mitteilung über den Stand zugeschickt.

  • Ja, Betrug ist wohl das richtige Wort. Hier ging es wohl eher um die Provision des Vertreters, als um einen für den Versicherungsnehmer optimalen Vertrag...