Wechsel von der PKV in die GKV

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin seit 1998 privat versichert und strebe durch Reduzierung der Arbeitszeit einen Wechsel in die GKV an. Ich befinde mich in einem Angestelltenverhältnis. Diesbzgl. stellen sich mir nun einige Fragen:
    1) Von welcher Jahresarbeitsentgeldgrenze muss ich ausgehen? Allgemeine (54.900 €) oder besondere (49.500 €) Grenze? Die besondere Grenze wurde ja seinerzeit als eine Art "Bestandsschutz" für bereits privat Versicherte eingeführt. Gilt diese denn jetzt auch für die Rückkehr in die GKV oder ist in diesem Falle die allgemeine Grenze gültig?
    2) Über welchen Zeitraum muss diese Grenze unterschritten werden?
    3) Inwieweit und bis zu welchem Betrag reduziert/erhöht die betriebliche Altersvorsorge die Arbeitsentgeldgrenze?


    Im Voraus recht herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!