Kann ich Gewinne aus Aktiengeschäften in das Folgejahr vortragen

  • Hallo,

    habe in 2021 nette Aktiengewinne erzielt und daher auch ordentlich Kapitalertragsteuer samt Soli bezahlt. Nun habe ich im Depot einige wahrscheinlich Verlust bringende Aktien, die ich in 2022 oder 2023 veräußern will. Kann ich ggf. mit den Vorjahresgewinnen verrechnen?

    Gruß K.H.F.

  • Hallo K.H.F. , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Nein, es funktioniert nur umgekehrt. Verluste werden ins Folgejahr übertragen. s .https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/#c100094

  • Weshalb geht umgekehrt nicht?

    Das hängt von der Viskosität der Gummibärchen bei 4° Celsius bei einem Luftdruck von 1000 mbar ab... oder umgangssprachlich liegt es am 'Ist-Nicht-Faktor', welcher wiederum stark mit den Interessen der Regierenden korreliert :P

  • Ein kleiner Tipp fürs nächste Mal, die Aktien- oder Fondsanteile weiterhin halten, dann bleiben das zwar nur Buchgewinne. Erwartet man im nächsten Jahr Verluste, kann man dann auch die Buchgewinne zu realen Gewinnen machen, und mit den Verlusten verrechnen.

    Aber da war bei Dir der Verkauf wohl nicht richtig durchdacht.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,

    danke, aber leider nicht sachdienlich, da dir ja die Einzelheiten nicht bekannt sind. Ich wäre für bescheuert gehalten worden, diese Gewinne nicht aktuell zu realisieren.

    Habe leider zu meiner Frage keine konkrete Antwort erhalten. Ich bin noch in Hoffnung.

  • Die bei anderen Einkunftsarten gängigen Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung wie vor allem die Abschreibung von Anlagen funktionieren im Bereich der Kapitalanlage nicht. Du musst allerdings auch eine zwischenzeitliche Wertsteigerung nicht versteuern. Es kommt immer auf den Stichtag der Realisierung von Gewinnen bzw. Verlusten an. Dass Verluste überhaupt vorgetragen werden können, ist auch nicht selbstverständlich. Versuche das mal beim Lohneinkommen mit Werbungskosten...

  • Im Einkommensteuerrecht gilt die sog. Abschnittsbesteuerung. Bei privaten Kapitaleinkünften ist zudem das Zufluss- und Abflussprinzip maßgeblich. Eine Rückverrechnung von Gewinnen sieht das Gesetz nicht vor.


    Pantoffelheld Verluste aus "Lohneinkommen" kann man geltend machen. Diese Verluste würden sich durch die Verrechnung mit anderen Einkünften in der Regel auch auswirken. Ein Rück- bzw. Vortrag ist nur möglich und nötig, wenn dannach noch etwas Verlust verbleibt.

  • Hallo K.H.F.,

    wenn Dir das klar war, wirst Du auch mit den Folgen leben müssen. Du kannst hier im Forum nicht erwarten, dass Dir einer einen Tipp gibt, um an der Legalität vorbei, das Finanzamt zu betrügen.

    War es Das, was Du hier als Antwort erwartet hast ?

    Gruß


    Altsachse

  • Weshalb geht umgekehrt nicht?

    Wurde mal so festgelegt. Nicht alle Gesetze sind in allen Punkten immer nachvollziehbar oder als fair empfunden. Irgendeinen Zeitraum muss man halt nehmen in dem die Besteuerung abgeschlossen ist. Eine Alternative wäre ja auch, die Verrechnung von Verlusten und Gewinnen nur innerhalb eines Jahrs zu erlauben, insofern ist der Verlustvortrag schon ein Fortschritt für Anleger.

    Wenn man das Gefühl hat, dass ein Gesetzt sehr unfair ist, steht der Gang vor Gericht offen. In dem Fall würde ich mir aber nur sehr geringe Chancen ausrechnen.

  • Vielleicht wird der Wunsch in einem anderen Land erfüllt.


    In der Schweiz werden Kursgewinne beispielsweise gar nicht besteuert. Deutschland ist kein schönes Steuerland, aber Weltsozialamt, was bezahlt werden muss.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Vielleicht wird der Wunsch in einem anderen Land erfüllt.


    In der Schweiz werden Kursgewinne beispielsweise gar nicht besteuert. Deutschland ist kein schönes Steuerland, aber Weltsozialamt, was bezahlt werden muss.

    Du hast doch so einen schönen Spruch unter Deinen Kommentaren, vielleicht nutzen oder sich erst mit dem Schweizer Steuerrecht beschäftigen.

  • Stempel- und Vermögensteuer in der Schweiz wird jeweils in Promille bemessen und es sind nicht alle Vorgänge und Vermögenshöhen betroffen.


    Die deutsche KapESt beträgt 25% + x auf wirklich alles nach dem Freibetrag.


    Würde mich spontan für die schweizer Besteuerung entscheiden.

  • In die Schweiz ziehen ist nicht schwer. Aber so richtig lohnend scheint das nicht zu sein.

    Es gab mal eine Zeit, da war es unter Konstanzer Grenzgängern beliebt, über die Grenze rüber nach Kreuzlingen zu ziehen. Niedrige Steuern und so. Viele waren dann nach ein paar Jahren wieder zurück. Bist dann halt plötzlich Ausländer, auch wenn die alte Wohnung noch mit einem längeren Spaziergang zu erreichen ist. Die Krankenkasse bietet dir keinen Grenzgängertarif mehr an, sondern nur noch den Inlandstarif. Und so weiter

  • In die Schweiz ziehen ist nicht schwer.

    Genau. In der Schweiz ist das Gras auch viel grüner!

    Aber so richtig lohnend scheint das nicht zu sein.

    Kommt darauf an. Meine Partnerin hat Verwandte die in der Schweiz leben und arbeiten.

    Spätestens, wenn Du Kinder in die Kita bringst bzw. bringen willst/mußt, weißt Du auch warum man in der Schweiz verhältnismäßig gut verdient.;)