Kann ich Gewinne aus Aktiengeschäften in das Folgejahr vortragen

  • Du hast doch so einen schönen Spruch unter Deinen Kommentaren, vielleicht nutzen oder sich erst mit dem Schweizer Steuerrecht beschäftigen.

    und mit Mathe.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Wir haben in Deutschland die "Abschnittsbesteuerung". Grundlage ist dabei i.d.R. das Kalenderjahr. Dabei wird, sofern es keine expliziten Ausnahmen gibt, IMMER nach vorn, also ins nächste Jahr, vorgetragen.

    Die Gewinne aus Aktienverkäufen sind bereits durch die Kapitalertragsteuer (von der Steuerart eine Abgeltungssteuer) in dem Jahr abgegolten. Daher auch der Name. Somit sind diese Gewinne steuerlich berücksichtigt.


    Die realisierten Verluste werden dagegen vorgetragen ins nächste Jahr, sofern im Laufe des Jahres nicht ausreichend Gewinne gegengerechnet werden können. Dieser Verlustvortrag ist bereits eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. Denn ansonsten wären diese im Jahr der Entstehung mangels Gegenrechnung des Gewinns verpufft.


    Du kannst es zwar mit den Gewinnen aus dem letzten Jahr nicht verrechnen, hast aber einen anzurechnenden Verlustvortrag für die Folgejahre.


    Gruß InvestMoe