Hilfe, wie rechne ich den Unterhalt für meinem Sohn 18

  • Mein Sohn ist vor 5 Monate 18 geworden. Bisher zahle ich den Kindesunterhalt weiter, allerdings steht jetztein Apassung an.


    Hintergrunde:
    - verdiene ca. 3950,- EUR Netto.
    - habe ein Eigenheim (Kredit 1200,- davon 470,- EUR zinsen)
    - habe weiterer 3 kinder (9,7,5) mit meine Lebensgefährtin - wohn bei mir aber wir sind nicht verheiratet.
    - ich wohne ca 24 km vom Arbeitsort entfernt


    Die Mutter meine Sohne hat ein Einkommen von ca. 1900 Netto, keine weieter Kinder. Der Sohn wohnt bei ihr und besucht ein Berufsfachschule. Fachabitur ist im Sommer avisiert.


    Wieviel Unterhalt steht ihm zu und wie hoch ist mein Anteil?


    Vielen Dank vorab.

  • Wenn du eine Privat-Rechtsschutzversicherung hast, würde diese die Beratungskosten übernehmen.
    Grundsätzlich ändern sich die Voraussetzungen und Bedingungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Zum Beispiel kann sich ein Elternteil nicht mehr darauf berufen, ihre Zahlungspflicht wäre ich durch Bestellung eines Zimmers und Naturalunterhalt erfüllt.
    Hilft nichts, damit zum Anwalt und nach Möglichkeit zu einem Fachanwalt!

  • Vorsicht mit Rechtsschutzversicherungen! Nach den ARB 2009 sind Scheidungsfolgen vom Beratungsrechtschutz im Familienrecht ausgeschlossen! Und so eine Scheidungsfolge liegt hier vor.


    Und dass sich ein Elternteil nicht mehr darauf berufen kann, den Unterhalt durch "Kost und Logis" zu erfüllen, stimmt ebenfalls nicht. Hier gilt § 1612 Abs. II S. 1 BGB. Das Bestimmungsrecht erlischt nicht mit der Volljährigkeit.