Gerichtsschreiben kam nicht bei mir an - für erneute Zustellung soll ich zahlen

  • Hallo,


    Ich habe beim Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Nach Monaten des Wartens habe ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass der Bescheid bereits im November 2021 am mich versandt wurde. Er kam aber nie an. Ging also auf dem Postweg verloren.


    Also habe ich an Eides statt erklärt, dass das Dokument mich nie erreicht hat und um erneute Zustellung gebeten.


    Nun möchte das Gericht 22€ von mir haben, für "das Verfahren über den Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung" gem. §12 Abs. 6 GKG.


    Ich möchte aber gar keine "weitere Ausfertigung", ich möchte das originale Dokument. Wenn das Gericht das per normaler Post versendet und unterwegs verliert, ist das doch nicht mein Problem?


    Wer kennt da die Rechtslage und wie gehe ich am besten vor?

  • Hallo.


    Die 22 Euro zu zahlen und den Heckmeck schnellstmöglich zu vergessen erscheint mir als die einzig vernünftige Vorgehensweise.


    Alle anderen Alternativen werden nur Zeit, Kraft, Geld und zuletzt gute Laune kosten.

  • Und dann geht der Brief wieder verloren und ich zahle noch mal 22€? Danke für die Antwort, aber das erscheint mir nicht zielführend.


    Ich habe jetzt per De-Mail Einschreiben der Kostenrechnung widersprochen und um erneuten Versand der Erstausfertigung gebeten und darauf hingewiesen, dass gem. §12 Abs. 6 GKG nicht anwendbar ist, da keine "weitere Ausfertigung" angefragt wurde.


    So lange ich im Recht bin, bin ich auch bereit, darüber einen Rechtsstreit zu führen. Denn dann kann ich jegliche Anwaltskosten auch zurückfordern. Dafür habe ich jetzt 30 Jahre Zeit. Abzocken lasse ich mich von der Berliner Verwaltung sicher nicht.


    Ich bitte um juristische Expertise :)

  • Und das wegen 22€ ….

    Wow, vielleicht sollte ich einen Versandhandel eröffnen und dann einfach random von Leuten 22€ Gebühr für irgendwas verlangen, wenn da genug wie du dabei sind, habe ich bis zur Insolvenz genug Geld beiseite geschaufelt.


    Really. Das akzeptiert man doch nicht einfach?

  • Ich glaube in Berlin ist das normal...kann von einem ähnlichen Fall berichten mit einer Berliner Behörde. Da war es sogar so, dass eine Mail von ihnen nicht ankam...und dann wollten sie für einen weiteren Versand Geld. Bezahlt und seit vier Wochen kommt nichts an...ist noch auf dem Postweg...


    Vielleicht hat die Berliner Verwaltung ja Geldnot :)


    Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber jetzt wartest Du ja noch länger auf den Bescheid. Ohne zu zahlen wirst Du ihn nicht bekommen. (solang nicht eine richterliche Entscheidung etwas anderes für Dich aussagt)

  • Erneuter Versand der Erstausfertigung? Die zarte ironische Brechung in der Formulierung ist schon bewusst, oder?


    Aus Sicht des Gerichts ist das erste Schreiben rausgegangen, ob auch tatsächlich angekommen ist dabei nicht relevant. Also ist jedes weitere Schreiben eine zusätzliche Ausfertigung, zumindest für das Gericht.


    Dem verlorenen Geld auch noch Zeit (und am Ende mehr Geld) hinterherzuwerfen ist eine Entscheidung, die jedem frei steht.

  • Hallo bamf

    Für das Land Berlin gilt auch das Verwaltungsverfahrensgesetz-hier speziell §41 Abs. II VwVfG.

    Danach gilt ein VA mit dem dritten Tag als zugestellt. Dies muss die Behörde im Zweifelsfall nachweisen. Das kann sie aber bei der Zustellung mit einfachem Brief (vermutlich) nicht.

    Ich würde es auf diesem Weg versuchen.

    Gruß Tom


  • Ja, danke, das wäre dann auch mein nächster Versuch. Einen Nachweis der Zustellung anfordern. Ggfs. einen Nachweis des Nachforschungsauftrags anfordern. Ich warte jetzt mal ab, was die Behörde antwortet. Das wird mich möglicherweise noch eine Weile beschäftigen :)

    Erneuter Versand der Erstausfertigung? Die zarte ironische Brechung in der Formulierung ist schon bewusst, oder?

    Ja :saint:

  • Ich weiß nicht wie das beim eurem Gericht ist, aber bei uns werden Vollstreckungsbescheide per PZA (Postzustellungsauftrag) zugestellt da diese für Behörden oder Ähnliche Einrichtungen kaum mehr kosten als ein Brief + Einschreiben wenn sie mehr als 10.000 Stk/pa versenden.


    Und bei diesen PZA wird die Zustellung vom Zusteller schriftlich Dokumentiert, sowohl auf der Urkunde als auch auf dem Brief selbst.
    Diese Urkunde selbst erfüllt die Regeln der Prozessordnung und hat eine noch deutlich höhere Beweislast als ein Einschrieben + Rückschein. Genau aus diesem Grunde wird sie für solche Fälle verwendet.


    Daher wäre es mal interessant zu wissen wie sie es verschickt haben. Wenn per PZA, dann wird es es schwierig das Gegenteil zu beweisen. Also das man das Schreiben nicht erhalten hat.

  • Update: Ich habe einen Brief erhalten. Meine letzte Nachricht (der Widerspruch) "ging nicht vollständig ein". Ich werde gebeten, mein Schreiben erneut einzureichen.


    Das ist natürlich völlig absurd, denn ich habe das Schreiben per De-Mail versendet. Absenderbestätigt mit NPA, als Einschreiben, digital signiert, mit Sende- und Empfangsbestätigung. Inkl. Hash der Nachricht.


    Ich habe also dieselbe De-Mail noch mal versendet. Man darf gespannt sein, was als nächstes passiert.

  • Ich habe nun mal jemanden beim Gericht erreicht. Dieses mal hat es wohl geklappt, das Dokument auszudrucken. Es liegt nun dem Bezirksrevisor vor. Die Antwort steht noch aus.


    Allerdings hat man mir schon am Telefon deutlich gemacht, dass der Widerspruch mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird. So etwas wie ein Verlust auf dem Postweg existiert im Gerichtskostengesetz nicht. Entsprechende Urteile ergingen in der Vergangenheit in der Regel gegen den Kläger.


    Eine Recherche ergab, dass die Dame am Telefon damit wohl Recht hat.


    Ich werde also meine Strategie ändern. Ich gehe nun nicht mehr von einem Postweg-Verlust aus, denn das Gericht kann ja nicht belegen, das Dokument überhaupt versendet zu haben. Vielmehr gehe ich davon aus, dass das Dokument bereits im Verantwortungsbereicht des Gerichts verlorenging, und zwar "aufgrund unrichtiger Sachbehandlung durch Angehörige der staatlichen Rechtspflege".


    Ich bediene mich im vorbereiteten Schreiben großzügig an diesem Urteil: https://openjur.de/u/275973.html


    Wichtige Frage an die Jura-Bubble:


    Wie ja Referat Janders korrekt angemerkt hat, bezieht sich die Gebühr nicht auf die Übersendung des Dokuments, sondern ist bereits für die reine Antragstellung angefallen. Ich bestreite ja, den Antrag in dieser Form überhaupt gestellt zu haben.


    Jedoch läuft eine 14-Tages-Frist zur Begleichung dieser Gebühr.


    Hat mein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung? Oder wird das Gericht automatisiert das Inkasso in die Wege leiten? Sollte ich sogar zunächst zahlen, um das Dokument zu erhalten und das Geld anschließend zurückfordern?

  • Spontan hätte ich vermutet, dass kein Inkasso kommt und nur das Verfahren stockt, wenn die Kohle ausbleibt. Mittlerweile habe ich da schon wieder Zweifel.


    Wie ist denn die genaue Formulierung auf der "Kostennote"?

  • Die Formulierung gab es in 2 Versionen. Einmal hieß es, erst nach Zahlung könne entschieden werden, im nächsten Schreiben hieß es, die Kosten wären durch den Antrag bereits entstanden.


    Mein zweiter Widerspruch wurde nun auch als unbegründet zurückgewiesen.


    Diesmal mit dem Hinweis "Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar."


    Was kann ich nun tun außer zahlen?

  • Ich habe jetzt gezahlt. Zumal ich schon wieder das nächste Mahnverfahren an diesem Gericht angestoßen habe.


    Immerhin dürfte sich die Verwaltung hier nicht an mir bereichert haben, die Kosten für die beiden Beschlüsse dürfte den Streitwert wohl überschritten haben. Hilft mir natürlich nicht direkt weiter, Geld ist weg und Zeit hat es auch gefressen.


    Am meisten ärgert es mich allerdings, dass beide Beschlüsse mich natürlich als "förmliche Zustellung" erreicht haben. Wenn der Bürger was will, ist das aber scheißegal, ob es ankommt, da benutzt man den normalen Brief, der dann halt verloren geht und dann hat man halt Pech. Und dann fällt das Gericht noch Beschlüsse in eigener Sache, die nicht anfechtbar sind.


    Aber so läuft das hier offenbar.