Geduld ist im Moment anscheinend der einzige Rat dem man folgen kann und sollte.
Einen Anwalt einzuschalten und dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen ist meines Erachtens nicht sinnvoll. Ein Anwalt wird sicherlich nicht außerhalb des "normalen " Abwicklungsverfahrens einen Vorteil rausholen können. Hier gilt Gleichbehandlungsrecht.
Der österreichische Gläubigerschutzverein scheint mir hier hilfreicher. Aber im Moment heißt es abwarten. Da noch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde sehe ich noch eine geringe Chance zur ordentlichen Abwicklung.
Zum Thema zeitlich gedeckte Einlagen: Ich glaube, dass nur ein sehr geringer Teil der Anleger diese Kriterien erfüllt.