AVEÜR mit 1 Euro - Wie ausbuchen?

  • Hallo allerseits,


    der Steuerberater hat im letzten Jahr für mein nebenberufliches Gewerbe eine AVEÜR erstellt, da ich noch ein "bewegliches Wirtschaftsgut" hatte, das mit 1 Euro verbucht war:


    Buchwert 1.1.: 1 Euro

    Buchwert 31.1.: 1 Euro


    Nach meinem Verständnis blieb die Abschreibung dort stehen, da das Gerät zwar eigentlich abgeschrieben ist, aber doch noch in Benutzung war. Das hat sich nun geändert - das Gerät ist aussortiert und nicht mehr in Benutzung.


    Alle anderen Felder der AVEÜR sind leer.


    Nun steht die nächste Steuererklärung an: Kann ich die Anlage AVEÜR damit einfach zukünftig weglassen oder muss ich den 1 Euro noch irgendwie "ausbuchen" in der folgenden Steuererklärung? Wenn ja, wie mache ich das am einfachsten?


    Vielen Dank!

  • Bin leider mit der Anlage nicht im Detail vertraut. Buchhalterisch wäre es ein Abgang und im Normalfall sollte es da eine Möglichkeit geben, diesen Abgang einzutragen.


    Achtung im Normalfall bucht man aber einen Abgang nur nach Verschrottung oder Verkauf. Ich würde das nicht machen, wenn das Teil nur in den Keller geräumt wurde.

  • Bin leider mit der Anlage nicht im Detail vertraut. Buchhalterisch wäre es ein Abgang und im Normalfall sollte es da eine Möglichkeit geben, diesen Abgang einzutragen.


    Achtung im Normalfall bucht man aber einen Abgang nur nach Verschrottung oder Verkauf. Ich würde das nicht machen, wenn das Teil nur in den Keller geräumt wurde.

    In der Anlage steht nur diese eine Position mit vorher/nachher 1 Euro. Wenn es in den Keller geräumt wurde - muss dieses 1-Euro-Prinzip dann nicht weitergeführt werden? Oder kann ich die AVEÜR einfach weglassen ab kommender Steuererklärung?


    Danke!

  • In der Anlage steht nur diese eine Position mit vorher/nachher 1 Euro. Wenn es in den Keller geräumt wurde - muss dieses 1-Euro-Prinzip dann nicht weitergeführt werden? Oder kann ich die AVEÜR einfach weglassen ab kommender Steuererklärung?


    Danke!

    Ich vermute das der 1 Euro nur den Erinnerungswert darstellen soll. Daher bleibt dieser so lang bestehen, wie diese Anlage irgendwo für Dich verfügbar wäre. Sollte sie verschrottet sein, buchst Du diesen Erinnerungseuro einfach aus.


    Ich habe eben mal die Anlage angeschaut. Es gibt eine Spalte Abgänge. Du beginnst die Anlage mit der Spalte "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" dort steht der 1 EUR. In der Spalte Abgänge schreibst Du den 1 EUR auch wieder in die Zeile des entsprechenden Wirtschaftsguts. Dann ergibt sich in der Spalte "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums" 0 EUR.


    In der EÜR musst Du dann den 1 EUR in die Zeile 45 wieder eintragen.


    Es handelt sich hier um eine persönliche Meinung und keine Steuerberatung!:)