Hallo allerseits,
der Steuerberater hat im letzten Jahr für mein nebenberufliches Gewerbe eine AVEÜR erstellt, da ich noch ein "bewegliches Wirtschaftsgut" hatte, das mit 1 Euro verbucht war:
Buchwert 1.1.: 1 Euro
Buchwert 31.1.: 1 Euro
Nach meinem Verständnis blieb die Abschreibung dort stehen, da das Gerät zwar eigentlich abgeschrieben ist, aber doch noch in Benutzung war. Das hat sich nun geändert - das Gerät ist aussortiert und nicht mehr in Benutzung.
Alle anderen Felder der AVEÜR sind leer.
Nun steht die nächste Steuererklärung an: Kann ich die Anlage AVEÜR damit einfach zukünftig weglassen oder muss ich den 1 Euro noch irgendwie "ausbuchen" in der folgenden Steuererklärung? Wenn ja, wie mache ich das am einfachsten?
Vielen Dank!