Erbrecht

  • Hallo,

    habe eine spezielle Frage zum Erbrecht!

    Der Vater meiner Frau ist verstorben und hat im Testament einige Ländereien nicht mit aufgeführt.

    Er hat seine Frau als Vorerbin eingesetzt, die jetzt auch verstorben ist. Die Schwester meiner Frau wurde

    als Haupterbin eingesetzt. Ein Teil der Ländereien soll meiner Frau zukommen. Dies wurde auch notariell beurkundet.

    Erbt sie dies dann von der Mutter ( Vorerbin ) oder von der Schwester ? Bezüglich der Steuern würde es diesbezüglich ja

    erhebliche Unterschiede geben.

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

  • Hallo Spike,


    verbindliche Antworten sind wohl nur durch einen Anwalt nach Würdigung jedes Kommas des Testaments möglich. Das kann das Forum aus Laien nicht leisten.


    Z.B. wird es in Auslegung des Gesamttextes des Testaments darauf ankommen, ob Ihre Frau nur mit einem Vermächtnis bedacht ist und deren Schwester alleinige Schlusserbin sein soll oder ob beide nur unterschiedliche Erbquoten bei unvollständiger Teilungsanordnung des Erblassers erhalten sollen. Danach dürfte sich auch das Schicksal der nicht genannten Ländereinen richten.

    Erbt sie dies dann von der Mutter ( Vorerbin ) oder von der Schwester ? Bezüglich der Steuern würde es diesbezüglich ja

    erhebliche Unterschiede geben.

    Da man von Lebenden nicht erben kann, erklärt sich die Frage selbst.


    Gruß Pumphut