Steuererklärung

  • Meine Frage: zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben gehören Kv und Pv Beiträge oder auch andere Versicherungen. Gibt es auch für Rentner eine feste Obergrenze für die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Mein Hintergrund: Es wird Rentnern immer die einfache Schnelle Form der Steuererklärung eingeredet. Weil mit den Kv und Pv Beiträgen die Sonderausgaben ausgeschöpft sind. Was ist mit Unfall und Haftpflichtversicherung ? Für eine kurze, verständliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen (z.B. Haftpflicht, RLV, BUV) sind nur abziehnar, wenn der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nocht nicht erreicht worden ist.

    Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge sind bei GKV gänzlich und PKV auf dem Niveau der GKV (sog. Basisabsicherung) unbegrenzt abziehbar.

    In der Regel wird der Höchstbetrag bereits durch KV und PV erreicht. Für Renter in der GRV gilt der Höchstbetrag von 1.900 Euro, da diese Renter einen Zuschuss zur KV erhalten. Jedem Ehegatten steht ein eigener Höchstbetrag zu. Die Gesamtberechnung erfolgt bei Zusammenveranlagung aber gemeinsam.


    Dies ist nur eine abstrakte Umschreibung der Rechtslage.

  • Einfach reinschreiben, wenn der Höchstbetrag erreicht ist, wird es nicht berücksichtigt.


    Bei Rentner aber oftmals sehr gut möglich. Unfallversicherung, Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht und auch Auslandskrankenversicherungen sind u.a. möglich. Einfach mal die Hinweistexte durchlesen.