Pensionskasse Zahlung vom Nettolohn

  • Hallo zusammen,

    ich habe 2010 den Arbeitgeber gewechselt. Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon einen Pensionskassenvertrag, abgeschlossen 2004, Bruttolohnumwandlung.

    Der neue Arbeitgeber hat es abgelehnt, diesen Vertrag 'zu übernehmen', mir also weiterhin die Bruttolohnumwandlung zu ermöglichen.

    Im Arbeitsvertrag war die Verpflichtung enthalten, der Pensionskasse des Konzerns beizutreten: monatlicher Beitrag 2 % vom NETTOLOHN (ja, definitiv Nettolohn, keine Bruttolohnumwandlung), AG zahlt den gleichen Betrag monatlich ein = Vertrag 1. Eine Beratung hinsichtlich Anspar- und Auszahlungsphase hat nicht stattgefunden; eine Wahl zur Höhe und Art der Beiträge (vom Netto- oder Bruttogehalt) hatte man nicht. Mit dem Arbeitsvertrag, in dem wie geschrieben der Beitritt in einem Paragraph enthalten war, hat man den 'Antrag' erhalten und da ich den Arbeitsvertrag wollte, habe ich diesen Antrag auch unterschrieben.

    Zusätzlich konnte man über einen separaten Vorsorgevertrag beliebige Beiträge im Rahmen der Bruttolohnumwandlung einzahlen. Da die 2 % vom Nettolohn zu gering waren, habe ich einen solchen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen = Vertrag 2.

    Jährliche Standmitteilungen gab es dafür nicht, erst nach ca. 5 Jahren. Als ich gesehen habe, wie gering die Leistungen aus Vertrag 2 waren (ich müsste ca. 95 Jahre alt werden, um das eingezahlte Kapital zu verbrauchen), habe ich diesen gestoppt - eine Rückabwicklung wurde mir verwehrt - und mit meiner Vorgesetzten dann doch vereinbaren können, dass ich meinen Altvertrag vom vorigen Arbeitgeber via Bruttolohnumwandlung weiter besparen kann, als absolute Ausnahme.

    Den Vertrag 1 musste ich weiterführen. Anfragen meinerseits, nach einer Beendigung, wurden von der Pensionskasse des Konzerns abgelehnt.

    Nun bin ich nicht mehr bei dem AG tätig und habe folgende Frage:

    Ist es möglich, einen solchen Vertrag zu widerrufen? Ich hätte gerne mein eingezahltes Geld (immerhin ca. 24.000 € in 11 Jahren) zurück. Der AG-Anteil kann gerne darin verbleiben und mir ab 65 als Rente ausgezahlt werden. Einen Garantiezins gibt es nicht, erst ab Alter 60 Jahre wird mit 2 % p.a. verzinst.

    Weiß jemand, wer einen bei einem solchen Thema beraten könnte? Oder kennt jemand so etwas aus eigener Erfahrung und kann mir etwas zu den Erfolgsaussichten eines Widerrufs sagen?

  • Den Vertrag 1 musste ich weiterführen. Anfragen meinerseits, nach einer Beendigung, wurden von der Pensionskasse des Konzerns abgelehnt.

    Nun bin ich nicht mehr bei dem AG tätig und habe folgende Frage:

    Ist es möglich, einen solchen Vertrag zu widerrufen? Ich hätte gerne mein eingezahltes Geld (immerhin ca. 24.000 € in 11 Jahren) zurück.

    Kann Dein alter AG den Vertrag nicht ruhend stellen oder ist das für Dich keine Option, weil das 65. Lebensjahr noch weit weg ist?

  • Kann Dein alter AG den Vertrag nicht ruhend stellen oder ist das für Dich keine Option, weil das 65. Lebensjahr noch weit weg ist?

    Jetzt ruht der Vertrag, da ich bei Austritt nicht die Option gewählt habe, ihn weiterzuführen.