Löschung Hypothek im Grundbuch

  • Ich habe beim Stöbern bei Youtube einen Film zum Thema "Unendlich haften" gesehen.

    Wenn ich die Grundschuld löschen will, benötige ich eine Löschungsbewilligung von der Bank.

    Zusätzlich verlangen die Banken eine Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

    bei der Kreditvergabe. Der Grund: die Banken haben einen ohne Gerichtsurteil vollstreckbaren Titel.

    Sie können damit auch nach der vollständig getilgten Hypothek diesen Titel gegen dich verwenden

    laut dem Beitrag bei Youtube.

    Hat jemand Erfahrung damit, ob die Banken diesen Titel von sich aus, nach dem Auslaufen des Kredits

    diesen Titel zurückgeben oder muss man dehnen da erst auf die Pelle rücken?

    Eine Löschungsbewilligung muss man zusätzlich beantragen. Koste viel Geld für eine Beglaubigung der Unterschrift.

    Ärgerlich für Erben, es sei denn, das Immoerbe geht in die Teilungsversteigerung. Dann kommen die nicht

    gelöschten Hypotheken on Top auf den Versteigerungsertrag und gehören den Erben. Das ist kein Witz.

    Das war bei dem Haus meiner Eltern so. Für den Ersteher besteht eine Zahlungspficht zur Ablösung des Grundschuldkapitals nebst Zinsen (Stöber ZVG; 22.Auflge; §52 Rdn.3). Die Zinsen entsprechen wohl dem Wert der im Hypothekenbrief steht.

  • Die Grundschuld löscht sich nicht automatischund die Bank tut das auch nicht für dich. Ohne das Video jetzt gesehen zu haben, liegt es vermutlich falsch. Die Bank kann zwar die Schuld vollstrecken ohne dich vorher zu verklagen. Sie darf es aber nicht ohne Grund tun. Hast du deinen Kredit abbezahlt, hat die Bank keinen Grund mehr. Entsprechend klingt mir das mehr nach Panikmache.

  • Ich habe nach einer Kreditrückzahlung automatisch eine Löschungsbewilligung von der Bank erhalten. Wenn nicht hätte ich sie angefordert.


    Die Löschungsbewilligung kann man aufheben, kann aber auch verloren gehen. Daher habe ich sie gleich genutzt und das Grundbuch bereinigt.


    Eine Löschung über einen Notar kostet natürlich Geld. Ich lebe in Hessen, da ist eine öffentliche Beglaubigung meiner Unterschrift beim Ortsgericht für €6,- möglich. Ging problemlos.


    Im Rahmen einer Erbschaft hatte ich mal das umgekehrte Problem, dass noch eine Hypothek eingetragen war. Unterlagen zu dem Uraltkredit gab es keine, die Bank auch nicht mehr. Es war also aufwendig, von einer Nachfolgerbank, die scheinbar keine digitale Archivierung des Uraltkredits hatte, eine Löschungsbewilligung zu erhalten ...

  • Hallo Matthias_E,


    aus deiner Ausgangsfrage und den Antworten ist noch eine (berechtigte) Frage unbeantwortet geblieben, die das Video evtl. auch behandelt hat.


    Du vermischt hier nämlich zwei Dinge. Bei der Gewährung eines sog. grundpfandrechtlich gesicherten Kredits (also der mit Grundschuld, nicht Hypothek, die gibt es in D kaum noch) wird die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch u.a. über eine sog. Grundschuldbestellungsurkunde herbeigeführt.


    Das ist der sog. DINGLICHE Vollstreckungstitel, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen auf dein Haus zugegriffen werden kann, wenn du den Kredit nicht bedienst.


    Dazu gibt es einen sog. PERSÖNLICHEN Vollstreckungstitel, der meist IN der Grundschuldbestellungsurkunde MIT BESTELLT wird. Darin unterwirfst du dich der Vollstreckung in dein persönliches Vermögen.


    Dies gibt Banken ein Mehr an Sicherheit gegenüber Ihrem Schuldner und ist absolut üblich.


    Nun kommt der entscheidende Punkt: Banken vereinbaren in ihrer Sicherungsabrede (entweder separate Vereinbarung oder direkt im Kreditvertrag) mit dir oftmals eine sog. WEITE Sicherungszweckerkläung.


    Das bedeutet: du haftest über die dingliche und persönliche Sicherheit nicht nur für den einen Kredit sondern für ALLE Verbindlichkeiten, die du gegenüber deiner Bank hast (zB aus Kontoüberziehungen etc)


    Entsprechend kann es sein, dass du nach Rückzahlung des Darlehens nicht automatisch einen Rückgewähranspruch gegen die Bank hast, wenn du noch weitere Schulden hast.


    Weiterer Tipp: erkundige dich danach, wer das Wahlrecht Hinsichtlich der Art des Rückgewähranspruchs hat: du oder die Bank!


    Denn eine Grundschuld kann entweder gelöscht werden oder es kann darauf verzichtet werden oder sie kann (an Dritte) abgetreten werden, wenn du den Kredit Zb ablösen willst.


    Allerletzter Tipp und zu beachten: der dingliche und der persönliche Titel bestehen UNABHÄNGIG voneinander. Haftest du also dinglich nicht mehr, kann es durchaus sein, dass der persönliche Titel weiterhin existiert und du aus diesem - bei Bestehen von Forderungen - in Anspruch genommen werden kannst.