Frage zu (thesaurierendem) ETF

  • FSA - Freistellungsauftrag


    Du möchtest doch möglichst genau die 801 € treffen und bist Dir nicht ganz sicher. Dann mache doch mal eine Probetransaktion, mit der Du ca. die Hälfte holst. Wenn die dann genau so läuft wie Du Dir vorgestellt hast machst Du die zweite Hälfte bzw. steuerst nach wenn es nicht so gelaufen ist.

  • Die 801 EUR werde ich eh nie treffen, da man nur ganze Anteile verkaufen kann.


    Und einen Kurs zu erwischen der mit einem Verkauf genau die 801 bzw. 1144 EUR trifft wird schwierig. ;)

    Aber ja, die 2 EUR Fremdkostenpauschale insgesamt kann man für so einen Lauf mal probieren.


    FSA (wieder was gelernt) ist gesetzt.

  • Die Rechnung sieht für mich auch OK aus.

    Ich würde jedoch die Verkäufe/Käufe immer an einem Wochentag machen (der 30.04. wäre ein Samstag ;)).


    Da ich bei der DKB für die Transaktionen höhere Gebühren habe, mache ich das so, dass ich einen Tag vor der nächsten Sparplansausführung die notwendigen Anteile verkaufe. Neukauf dann über eine entsprechende Anpassung meines Sparplans. Wenn es gut läuft, sind das dann max. 11,50€ Transaktionskosten (DKB).


    BTW: Es kommt dabei m.E. auch nicht auf den letzten Euro an. Da man eh nur ganz Anteile verkauft, wird man nie 100%ig den Freibetrag treffen. Uns selbst, wenn ich in einem Jahr mal ein paar Euro drüber liegen sollte, würden auf die paar Euro über den Freibetrag ja nur ~ 19% Steuern anfallen. Bei mir hat es im letzten Jahr super geklappt.

    Am 04.04. hatte ich schon überlegt, mir meinen Freibetrag für 2022 zu sichern. Ich hätte mit der Verkäufen dann aber knapp über 10K€ gelegen, so dass 25€ Transaktionskosten für den Verkauf angefallen wären. Das was mir dann zu viel.

    Was solls, das Jahr ist ja noch lang. ;)

  • :D

    Ja, an einem Samstag werde ich das nicht tun.

    So einen Tag vor Sparplanausführung ist natürlich gut - geht aber nicht bei TR. Sparpläne gehen max. bis 10.000 EUR.

  • Hallo zusammen,


    ich befasse mich nun derzeit wieder etwas versatärkt mit dem Thema und habe hinsichtlich Freistellungsaufträgen ein paar Fragen.


    Im Jahr 2022 habe ich einen kleinen Bausparvertrag ausgezahlt bekommen. Der Freistellungsauftrag beträgt 300 EUR. Es sind aber nur 250 EUR Kapitalertragssteuer relevant.


    Jetzt ist es ja so, dass ich bei Trade Republic 501 EUR angegeben habe (801 - 300 = 501).


    Darf ich auch 551 EUR angeben (Da ich ja die 50 EUR aus dem anderen Freistellungsauftrag nichts genutzt habe)? Oder bekomme ich da Schwierigkeiten ?

  • Wenn du gleichzeitig den Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse anpasst, sollte es gehen.

    Man darf / sollte nicht mehr als die 801€ an Freistellungen verteilen.

    Sonst kannst es Ärger mit dem Finanzamt geben.


    Ansonsten gilt: einfach alles (Erträge, gezahlte KapESt, tatsächlich genutzter Freistellungsauftrag) ordentlich in der Steuererklärung angeben. Dann wird alles passend ermittelt und dir evtl. zuviel gezahlte Steuer erstattet.

  • Nein. Du musst den Freistellungsauftrag bei der Bank auf den tatsächlichen Kapitalertrag reduzieren, wenn du den Auftrag bei TR erhöhen willst.

    Die Freistellungsaufträge dürfen in Summe nur 801€ betragen.


    Wenn du bei einer Bank 801€ freigestellt hast und dort gar keine Erträge anfallen, darfst du trotzdem bei keiner anderen Bank einen Freistellungsauftrag einrichten.

    Es geht rein um die Höhe der erteilten Freistellungen.

  • Kommt du denn erwartbar über die 801€ an Kapitalertrag?


    Falls ja,wirst du zwecks Günstigerprüfung ja vermutlich sowieso die Steuererklärung inkl. Anlage Kap abgeben.

    Dann kannst du dir den Zirkus mit dem Anpassen der FSA auch ersparen und einfach nächstes Jahr bei TR erhöhen.

    Der andere läuft ja Ende 2022 aus.


    Falls nein, ist es den Zirkus ja ohnehin nicht wert.

  • Der andere läuft ja Ende 2022 aus.

    Aber Achtung, FSA laufen nicht so einfach aus oder ab. Außer er war ohnehin befristet.

    FSA müssen separat geändert, gekündigt oder aufgelöst werden selbst wenn das Ursprüngliche Produkt oder Konto nicht mehr bei der Bank existiert.

    Es gibt zwar auch Banken die dies automatisch machen zum Folgejahr nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, aber das ist nicht automatisch die Regel.


    Man muss sich also ohnehin einmal damit auseinandersetzen.

    Wenn man also gekündigt hat oder kündigen will und bei der jeweiligen Bank keine weiteren Produkte hat welche Einkünfte generieren, sollte man noch im letzten Vetragsjahr den FSA bis zum Jahresende des laufenden Jahres befristeten.

    Dann löst die Bank ihn, nach Abrechnung am 31.12. im letzten Vertragsjahr , zum 01.01. auf und der Betrag ist frei für andere FSA bei anderen Banken.

  • Hallo,


    also der Anruf war sehr kurios. Angeblich komme ich über die 300 EUR. Das kann eigentlich nicht sein. Wie auch immer ...

    Ich belasse jetzt die 300 EUR so. Zudem habe ich mein Tagesgeldkonto begrenzt auf 12 EUR für das Jahr.

    Bleiben also für den ETF Verkauf und die 70 % Regel noch:


    801 - 300 - 12 = 489 Freibetrag


    489 / 70 * 100 = 698 EUR


    Stimmt die Rechnung soweit ?

  • Sieht für mich so weit richtig aus. Die TFS von 30% gilt aber nur für Fonds bei denen der Aktienanteil dauerhaft > 51% ist!


    Ich habe für 2022 gerade meine Gewinne realisiert. Leider kam meine Rechnung doch letztlich nicht 100%ig hin, da die Gebühren beim Verkauf anders berücksichtigt werden als ich es mir zuvor gedacht habe:

    RE: Steuern optimieren bei thesaurierenden ETF (z.B. Zeitpunkt des Rollens, Verlustvortrag)

  • Genau das ist hier ja der Fall. Sonst hätte ich es nicht gesagt.

    Ich habe es es erst jetzt am PC gesehen das es ein Screen mit der Befristung gibt. Am Tablett, von wo ich den Beitrag geschrieben hatte, sind Bilder und Anhänge Teilweise unterbunden.


    Von daher hat sich das erledigt und wir haken das als "Zusätzliche und in diesen Fall Überflüssige Info" ab ;)^^

  • Sieht für mich so weit richtig aus. Die TFS von 30% gilt aber nur für Fonds bei denen der Aktienanteil dauerhaft > 51% ist!


    Ich habe für 2022 gerade meine Gewinne realisiert. Leider kam meine Rechnung doch letztlich nicht 100%ig hin, da die Gebühren beim Verkauf anders berücksichtigt werden als ich es mir zuvor gedacht habe:

    RE: Steuern optimieren bei thesaurierenden ETF (z.B. Zeitpunkt des Rollens, Verlustvortrag)

    Ich habe nur einen ETF - MSCI ACWI. Von daher dürfte die 51 % Aktien Regel gelten :)


    Was mir aber noch einfällt ...


    Es gilt ja hier das Fifo Prinzip. Was ist, wenn beim Verkauf eine Position negativ behaftet ist (also der EK-Kurs höher war als der Verkaufskurs).

    Muss das "übersprungen" werden oder einfach stumpf alle Positionen verkaufen bis ich zu den 698 EUR komme?

  • Angeblich komme ich über die 300 EUR. Das kann eigentlich nicht sein.

    Möglicherweise war das ein alter Tarif mit einem Bonus. Dieser Bonus ist steuerlich gleich wie Zinsen zu behandeln.

    Wenn der Vertrag inzwischen zurückgezahlt ist, solltest Du eine Abrechnung erhalten haben, aus der das genau hervor geht. Du solltest den ausbezahlten Betrag nachvollziehen können.

  • Möglicherweise war das ein alter Tarif mit einem Bonus. Dieser Bonus ist steuerlich gleich wie Zinsen zu behandeln.

    Wenn der Vertrag inzwischen zurückgezahlt ist, solltest Du eine Abrechnung erhalten haben, aus der das genau hervor geht. Du solltest den ausbezahlten Betrag nachvollziehen können.

    Ich hatte die Rückzahlung der Abschlussgebühr bekommen. Ggf. ist das da mit drin.

  • ...stumpf alle Positionen verkaufen bis ich zu den 698 EUR komme?

    Ja, genau so läuft es. Daher tracke ich alle Käufe in einer Excel-Liste mit exakten Kaufkursen. Für die Verkäufe addiere ich dann so lange auf, bis ich die notwendige Summe für den FSA erreiche.

    Ja, es kommt vor, dass dabei einige Käufe zwischendrin auch mal im Minus sind.


    Ich bespare daher mehrere unterschiedliche ETF auf den gleichen Index. So kann ich flexibel entscheiden welche ETF ich verkaufe. Ich versuche immer den/die ETF zu verkaufen auf den die niedrigsten Gewinne aufgelaufen sind.

    So habe ich nach einigen Jahren das Besparen des iShares MSCI World ETF eingestellt und bespare aktuell einen MSCI World von xTrackers.

    Wenn es jetzt z.B. zu einem massiven Crash kommen würde, würde ich wieder mit einem neuen ETF beginnen.

    Und klar, wenn es mal richtig schlecht laufen sollte, kann da auch mal ein Jahr ohne Gewinn drin sein.


    PS: In keinem meiner ETF stecken weniger als 20K€! Es muss ja auch eine realistische Chance geben, dass der ETF mit der Kurssteigerung innerhalb von 12 Monaten den FSA vollmacht.