Frage zu (thesaurierendem) ETF

  • Danke dir für die Rückmeldung. Ich habe in meinem einzigen ETF mehr als 30k und die 700 EUR Gewinnrealisierung ist machbar in diesem Jahr sofern kein weiterer Crash im Hinblick auf Taiwan erfolgt.

  • monstermania


    Ich habe da nochmal eine Verständnisfrage zur Vorabpauschale.

    Diese fällt ja in diesem Jahr nicht an, sodass ich bei 801 EUR Freibetrag auf 1144 Gewinnrealisierung gehen kann.


    Gehen wir in das Jahr 2020 zurück. Dort lag der Basiszins bei 0,07 %.

    Wenn ich ein Startkapital von 10.000 EUR am 01.01.20 hätte würde die Vorabpauschale 4,90 EUR (10.000 Startkapital * 0,7 Festwert * 0,0007 Basiszins) betragen.


    Für diese 4,90 EUR gehen wieder 30 % weg (Teilfreistellung), bleiben also 3,43 EUR. Die Kapitalertragssteuern darauf (ohne Kirche) wären 26,375 % = 0,90 EUR


    Welchen muss ich denn jetzt von den 801 EUR korrekterweise abziehen um den Gewinn beim ETF Verkauf zu optimieren? Die 4,90 EUR, 3,43 EUR oder die 90 Cents?


    PS: Natürlich ist jede Antwort herzlich willkommen! :)

  • Zu Versteuern sind 3,43€.

    Dein Freibetrag reduziert sich also um 3,43€, wenn vorhanden.

    Sollte Dein Freibetrag 0 sein (bzw. bereits ausgeschöpft), dann würde Dein Konto mit 0,90€ belastet werden. Also ähnlich, wie wenn Du 3,43€ Zinsen erhalten hättest.


    Die Vorabpauschale wird wohl erst in der Fondswährung je Stück berechnet. So sah das beispielsweise bei mir aus:

    (Die 0,79 entsprechen Deinen 3,43)

  • Lieben Dank!


    Dann möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Excel Tabelle aus diesem Thread nicht ganz richtig ist was die Pauschale betrifft.

    Thesaurierender ETFs und die perfekte Ausnutzung des Steuerfreibetrags


    Dort wird nämlich nicht die 30% Teilfreistellung mit berücksichtigt sondern komplett von den 801 EUR abgezogen.


    Müsste Recht haben oder ?

  • Johnny1982fd

    Ich würde es auch nicht zu genau machen wollen. Ich habe es 'versucht' und die Behandlung der Verkaufsgebühren hat mir meine Rechnung zunichte gemacht (siehe mein Link).


    Und wenn es ein paar Euro zuviel sind, ist es auch nicht schlimm. Zahlst Du halt für z.B. 10€ Kapitalertragssteuern (ca. 1,90€). Immer daran denken: Steuern zahlt man nur auf Gewinne. ;)

  • Es geht mir nur um das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit.

    Das habe ich mit euch nun erlangt :)


    Ob da jetzt 5 EUR mehr oder weniger rauskommen ist mir persönlich total egal.


    Lieben Dank an euch!


    Ich gehe jetzt einen Kaffee in der Sonne genießen :)

  • Johnny1982fd , da hast du alles Richtig gemacht, ich mache es schon einige Jahre so und treffe den genauen Punkt auch nie, aber was soll’s bei einer Anlage die in den 6stelligen Bereich ist, rege ich mich über 20 Euronen definitiv nicht auf. Da habe ich bei anderen Sachen, auf Grund meiner damaligen Unwissenheit, schon ganz andere Verluste gemacht.

  • 6-stellig bin ich noch nicht. Eine große Summe habe ich mir noch für meine Eigentumswohnung/Haus zurückgelegt. Das steht in Kürze an.


    Allerdings habe ich vor etwa einem Jahr angefangen, meine Finanzen deutlich stärker selbst in die Hand zu nehmen.

    Ich habe Verträge von Rentenversicherungen etc. mit recht hohem Verlust gekündigt und alles in den einen ETF gesteckt. Ich hatte etwas die Nase voll davon, ständig diese horenden Gebühren zu zahlen. Einzig die Riesterrente lasse ich bestehen.

  • Hallo zusammen,


    so, mein Limitverkauf ist nun vollzogen. Ich teile hier mal was nun passiert ist.


    Also, ich kann dieses Jahr ja nur 489 EUR als Gewinn realisieren, das macht nach der Teilfreistellung 698,57 EUR.

    Um diesen Gewinn zu realisieren, habe ich einen Limitverkaufspreis von 64,40 EUR angebeben. Stückzahl 500. Das sind 32.200 EUR.


    Der Verkauf ist letztendlich bei 64,41 EUR zustande gekommen.

    Damit wurde ein Erlös von 32.205 EUR erzielt und 1 EUR Pauschale für den Verkauf abgezogen. Bleiben also 32.204 EUR. Ich komme somit etwas über den Freibetrag - genauer gesagt -2,09.

    Für das nächste Jahr werde ich daher etwas mehr Spielraum lassen (ca. 5 EUR)


    Ich habe dann wenige Minuten später eine neue Limitorder erstellt. Der neue Kauf von 500 Stück wurde zu 64,31 EUR ausgeführt. Damit liegt der Kaufpreis bei 32.155 EUR + 1 EUR Pauschale für den Kauf.

  • Hallo zusammen,


    Ich habe Fragen zur Vorabpauschale, die 2023 anfällt.


    Diese beträgt 2,55% für das Jahr 2023.


    Angenommen, der ETF Wert stand am 01.01.2023 bei genau 30.000 EUR.

    Der Basisertrag wäre dann (30.000 x 0,7 x 0,0255) = 535,50 EUR


    Abzüglich 30% Teilfreistellung (535,50 EUR x 0,7) = 374,85 EUR Vorabpauschale


    Dazu zwei konkrete Fragen:


    1.) Da diese Vorabpauschale am 2024 fällig wird möchte ich gerne wissen, welches Jahr hierfür „gerechnet“ wird (im Hinblick auf den Freistellungsauftrag)? Wird der FSA von 2023 oder 2024 damit belastet?


    2.) Wie führt der Broker diese Steuern ab wenn ich kein Guthaben auf meinem Depotkonto habe? Werden dann ETF Anteile verkauft um die Steuern an das Finanzamt abzuführen oder wie verhält sich das ?



    Vielen Dank!

  • Ich habe Fragen zur Vorabpauschale, die 2023 anfällt.


    Diese beträgt 2,55% für das Jahr 2023.

    Nein, das ist der Basiszins.


    1.) Da diese Vorabpauschale am 2024 fällig wird möchte ich gerne wissen, welches Jahr hierfür „gerechnet“ wird (im Hinblick auf den Freistellungsauftrag)? Wird der FSA von 2023 oder 2024 damit belastet?

    Es wird der FSA für 2024 belastet.


    2.) Wie führt der Broker diese Steuern ab wenn ich kein Guthaben auf meinem Depotkonto habe? Werden dann ETF Anteile verkauft um die Steuern an das Finanzamt abzuführen oder wie verhält sich das ?

    Das musst du bei deinem Broker erfragen. Er könnte von deinem Konto abbuchen, dir einen verzinsten Kredit gewähren oder Fondsanteile verkaufen.

  • Ich habe Fragen zur Vorabpauschale, die 2023 anfällt.

    ... die für 2023 anfällt und im Januar 2024 gebucht wird.

    ... darauf sind 26,375% Steuer (Abgeltungssteuer + SolZ) fällig, also 98,87 €.

    1.) Da diese Vorabpauschale am 2024 fällig wird, möchte ich gerne wissen, welches Jahr hierfür „gerechnet“ wird (im Hinblick auf den Freistellungsauftrag)? Wird der FSA von 2023 oder 2024 damit belastet?

    Die Onvista-Bank sagt dazu:

    https://www.onvista-bank.de/vorabpauschale.html

    "... der steuerlich relevante Buchungstag [der Vorabpauschale] ist der 02.01. ..."

    Das deutet darauf hin, daß der Freistellungsauftrag des Folgejahres, also 2024, damit belastet wird.

    2.) Wie führt der Broker diese Steuern ab, wenn ich kein Guthaben auf meinem Depotkonto habe?

    Die Onvista-Bank sagt dazu:

    https://www.onvista-bank.de/vorabpauschale.html


    Sollte der Fall eintreten, dass weder

    - ein Freistellungsauftrag,

    - eine Nichtveranlagungsbescheinigung,

    - Verlustverrechnungspotential,

    - noch ein Guthaben

    in ausreichender Höhe für die fällige Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale vorliegt, dann gilt der Einbehalt der Steuer als gescheitert. Eine Nachzahlung der Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale ist dann auf Bankenebene nicht mehr möglich. Ist also eine zu zahlende Steuer auf dem steuerlichen Verrechnungskonto nicht buchbar, sind wir verpflichtet, darüber die Finanzbehörde zu informieren. Wir gehen davon aus, dass das jeweilige zuständige Finanzamt auf die betroffenen Kunden zugehen wird, um den fehlenden Steuerbetrag nachzuerheben.

  • Nein, das ist der Basiszins.

    Du hast natürlich recht, das ist der Basiszins.


    Es wird der FSA für 2024 belastet.

    Danke. Damit habe ich in diesem Jahr 2023 nicht zuviel verkauft/gekauft um den maximalen Freibetrag inkl. Freistellung auszunutzen, da erst 2024 der FSA bzgl. der Vorabpauschale berechnet wird.


    ... darauf sind 26,375% Steuer (Abgeltungssteuer + SolZ) fällig, also 98,87 €.

    Du hast vollkommen recht. D.h. ich müsste für 2024 dann:


    1000 EUR Freibetrag - 98,87 Vorabpauschale = 901,13 EUR


    Das wäre der noch verfügbare Freibetrag den man mit der 30% Freistellung wieder voll ausnutzen könnte.

    Ist meine Rechnung korrekt?


    Hier muss ich nochmal bei Trade Republic fragen.

    Ich mache es immer so, dass ich den FSA immer erst kurz vorm Verkauf aktiviere um die 30% Teilfreistellung auszunutzen. Ich "verbrate" nicht den FSA für die monatlichen Zinszahlungen und "bezahle" monatlich immer die entsprechende Abgeltungssteuer + Soli.

  • Ich mache es immer so, dass ich den FSA immer erst kurz vorm Verkauf aktiviere um die 30% Teilfreistellung auszunutzen. Ich "verbrate" nicht den FSA für die monatlichen Zinszahlungen und "bezahle" monatlich immer die entsprechende Abgeltungssteuer + Soli.

    In dem Moment, in dem Du den FSA stellst, werden doch alle bisherigen Zinsabrechnungen korrigiert, als hättest Du den FSA am 1.1. des Jahres gestellt.

  • [Angenommen, der ETF-Wert stand am 01.01.2023 bei genau 30.000 EUR.

    Der Basisertrag wäre dann (30.000 x 0,7 x 0,0255) = 535,50 EUR

    Abzüglich 30% Teilfreistellung (535,50 EUR x 0,7) = 374,85 EUR Vorabpauschale]

    ... darauf sind 26,375% Steuer (Abgeltungssteuer + SolZ) fällig, also 98,87 €.

    ich müsste für 2024 dann:


    1000 EUR Freibetrag - 98,87 [Steuer auf] Vorabpauschale = 901,13 EUR


    Das wäre der noch verfügbare Freibetrag, den man mit der 30% Freistellung wieder voll ausnutzen könnte.

    Ist meine Rechnung korrekt?

    Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Kapitalertrag. Der beträgt in Deinem Beispiel 374,85 €.

    Darauf fallen 98,87 € Steuer an (inklusive SolZ).

    Also bleiben von Deinem Freibetrag noch 901,13 €.


    Vom Freibetrag wird die Vorabpauschale abgezogen, also der teilfreigestellte fiktive Kapitalertrag von 374,85 €.


    Wie Du diesen restlichen Freibetrag dann ausnutzt, ist variabel. Du kannst Zinsen freistellen lassen, Dividenden, Kursgewinne etc. 30% Freistellung stehen auf einem anderen Blatt.

    Ich mache es immer so, dass ich den FSA immer erst kurz vorm Verkauf aktiviere, um die 30% Teilfreistellung auszunutzen. Ich "verbrate" nicht den FSA für die monatlichen Zinszahlungen und "bezahle" monatlich immer die entsprechende Abgeltungssteuer + Soli.

    Wie Du das machst, ist Deine Sache. Ich halte das für unnötiges Gezappel.


    Die Teilfreistellung gilt ohnehin. Es ist nicht sinnvoll, Zahlungen mit Teilfreistellung gezielt mit dem Freistellungsauftrag abfangen zu wollen.


    Wenn Du Kapitalerträge auf nur ein Konto bekommst (oder wenigstens den Großteil Deiner Kapitalerträge), dann ist es zweckmäßig, dieser Bank einen Freistellungsauftrag in voller Höhe zu geben, und zwar sinnvollerweise, bevor der erste Kapitalertrag kommt. Dann bucht die Bank gleich ab Jahresanfang die Erträge vom Freistellungsvolumen herunter, und Du hast am ehesten die Gewißheit, daß Du nichts davon verschenkst. Und vor allem hast Du keine Jongliererei mit verschiedenen Freistellungsaufträgen.


    Sofern Du den Freistellungsauftrag voll bekommst, ist es rechnerisch völlig egal, ob Du teilfreigestellte oder nicht teilfreigestellte Kapitalerträge auf den Freistellungsauftrag buchen läßt.

  • Nein, es wird der Kapitalertrag und nicht die Steuer vom Freibetrag abgezogen

    Hoppala! Mein Fehler.

    Vielleicht kann ich das noch korrigieren.


    Eine Hälfte habe ich noch korrigiert bekommen, für den zweiten Satz haben "die Rechte" nicht mehr gereicht, sprich: Die Zeit, in der man noch editieren kann, war abgelaufen.


    Vom Freibetrag wird die Vorabpauschale abgezogen, also der teilfreigestellte

    fiktive Kapitalertrag von 374,85 €. Bleiben vom Freibetrag noch 625,15 €.

  • In dem Moment, in dem Du den FSA stellst, werden doch alle bisherigen Zinsabrechnungen korrigiert, als hättest Du den FSA am 1.1. des Jahres gestellt.

    Nein.

    Zinsabrechnungen kommen am monatlich und werden direkt abgeführt. Da wird nichts im Nachgang korrigiert.

    Erst wenn du den FSA aktivierst werden die Verkäufe entsprechend des FSA besteuert oder eben nicht.



    Die Rechnung (für die die mitlesen) müsste korrekterweise also lauten:


    ETF Wert stand am 01.01.2023 bei genau 30.000 EUR.

    Der Basisertrag wäre dann (30.000 x 0,7 x 0,0255) = 535,50 EUR


    Abzüglich 30% Teilfreistellung (535,50 EUR x 0,7) = 374,85 EUR Vorabpauschale


    1000 EUR FSA abzüglich der Vorabpauschale von 374,85 EUR = 625,15 EUR übriger FSA für das Jahr 2024


    Nun sollte es aber passen.