Vermögenswirksame Leistungen

  • RaphaelP: Zur Richtigstellung: Mit dem Hinweis auf 6 Monate Mindestlaufzeit des Arbeitsvertrages hat die Finanzverwaltung der Uni hat die Zahlung der *AG-VL* verweigert - die Frage zur *AN-Sparzulage* kam unsererseits, die Verwaltung hatte sich überhaupt nicht dazu geäussert.


    Danke für die Links, mein Sohn wird die Verwaltung bitten, seinen Anteil vom Lohn abzuziehen und so deklariert an die Fondsbank überweisen zu lassen. Am Jahresende wird man ja sehen, ob die AN-Sparzulage gewährt wird oder nicht.


    Beste Grüße, Jürgen

  • Das ist eine wichtige Unterscheidung!


    Dann wird sich die Uni vermutlich auf § 23 TVÖD berufen, der vermutlich für die Uni gelten wird (das weis ich jedoch nicht 100%).


    Dieser lautet:


    § 23 Besondere Zahlungen
    (1) Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen
    Fassung haben Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis voraussichtlich
    mindestens sechs Monate dauert, einen Anspruch auf vermögenswirksame
    Leistungen.


    Der gilt m.E. jedoch nur für die AG Zuschüsse, d.h. Eigenbeiträge müssten trotzdem gehen.

  • Ein sehr gut aufklärender Artikel.


    Hier wird explizit fondsclever genannt für einen VL-Vertrag.


    Durch die Finanztest bin ich allerdings auf den Fondsvermittler profinance-direkt aufmerksam geworden.


    Dort habe ich neben meiner Fondsanlage auch einen VL-Vertrag und neben dem üblichen 100% Rabatt wird hier keine Abschlussgebühr fällig, lediglich eine Jahresgebühr von 12 Euro.

  • Hallo Zusammen,


    bin seit letztem Oktober in einem angestellten Verhältnis und habe mich bisher noch nciht um meine VL gekümmert.
    Vor einigen Monaten hab ich mich mittels Google versucht schlau zu machen und folgendes gefunden:


    http://www.vermoegenswirksame-leistung.com/vl-faq.html
    "Sie können Ihre Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen im ersten Jahr rückwirkend für alle Monate bis zum Jahresanfang durch Ihren Arbeitgeber vornehmen lassen. So nutzen Sie die volle tarifliche Zulage Ihres Arbeitgebers für das laufende Jahr. Nachholzahlungen sind nur als Vielfaches Ihres Beitrags möglich. Eine Einzahlung für vergangene Jahre ist jedoch auf keinen Fall erlaubt, und technisch auch nicht möglich!"


    Hab das Thema deshalb beruhigt wieder auf die lange Bank geschoben.
    Jetzt habe ich aber heute in meinem Arbeitsvertrag gesehen, dass die Zulagen laut diesem nur zwei Monate rückwirkend beanteragt werden können.
    Werd' es jetzt morgen wenn im Personal wieder jemand erreichbar ist mal mit Kulanz versuchen, hab da aber eher wenig Hoffnung.
    Gibt es denn eine rechltiche Regelung zu rückwirkenden vermögenswirksamen Leistungen oder warum sonst ist dann so ein missverständlicher Text auf oben genannter Seite?


    schöne Grüße,


    Moraven

  • In folgendem Bericht habe ich gelesen, dass der VL-Antrag für einen Bausparvertrag für vier zurückliegende Jahre eingereicht werden kann:


    http://www.finanztip.de/vermoe…derung-vermoegensbildung/

    http://www.finanztip.de/vermoe…derung-vermoegensbildung/


    Können Sie mir bitte sagen, in welchem Gesetzestext dies festgelegt ist?
    Ich hatte dazu letzte Woche bei dem für mich zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt angerufen und mir wurde gesagt, ich könne den VL Antrag nur für das Vorjahr einreichen. Für andere Jahre davor würde es nicht gehen.
    Nun sind auch Finanzbeamte Menschen wie wir, die im Detail nicht alles wissen können.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • Hallo,
    Meine Tochter hat eine Lehre als BüroKauffrau begonnen ,sie hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen - wie lege ich diese am besten an?
    Mfg
    Richardo

  • Hallo,


    wie in meinem anderen Topic erwähnt, bin ich gerade dabei ein VL-Fonds-Depot bei der Comdirect bzw. Ebase zu eröffnen.


    Im Endeffekt habe ich eh nur die Möglichkeit den db x-trackers MSCI World (ISIN: LU0274208692) zu wählen.
    Bei der Erstellung konnte ich das Konto aber nur auf meine Person anlegen und nicht auf mich UND meine Frau.


    Meine Frau ist derzeit nicht berufstätig aber ich möchte gerne die vollen 800 Euro ausschöpfen (800,- € sind ja maximal förderbar in der Ehe).
    Ist es also möglich, dass ich meinen Arbeitgeber anweise die 67,- Euro als VL an das Depot zu überweisen und die volle Förderung über 160,- Euro zu bekommen?
    Ist es also egal ob das Konto nur auf mich läuft (da verheiratet und gemeinsam veranlagt) oder muss ich für meine Frau theoretisch nochmal genau das gleiche Depot eröffnen nur damit ich die 800 Euro ausreizen kann?
    Aber dann hätte ich auch wieder 2x Depotkosten usw...


    Weiß das wer?

  • hallo zusammen,


    ich bin der "neue" und verfolge Ihre beiträge mit interesse. kurz zu mir: ich bin seit dem 1.7.16 rentner (erreichen der regelaltersgrenze 65+5).
    mich beschäftigen folgende fragen, von der ich mir Ihren fachkundigen rat einholen möchte.

    sachlage: während meiner aktiven zeit wurden von meinem ex-arbeitgeber monatliche leistungen für einen vl-sparvertrag erbracht. die regelmässigen leistungen wurden von diesem an eine fondsplattform überwiesen. ab dem 1.7 jedoch nicht mehr wg. erreichens der regelaltersgrenze. staatliche sparzulagen, prämien etc habe ich nie erhalten.


    meine fragen:
    @kann ich mir die in rede stehenden fonds-anteile auszahlen lassen oder unterliegen diese der regulären sperrfrist?
    @kann ich als rentner die monatlichen spar-leistungen an den sparvertrag weiterführen?
    @ist es hilfreich diese sparleistungen direkt von der betriebsrentenkasse vornehmen zu lassen oder ginge auch der sparrateneinzug von meinem girokonto?


    im voraus besten dank für Ihren rat bzw. Ihr fachkundiges feedback. mfg jockel :)

  • Hallo,


    ich hätte eine ähnliche Frage!
    Meine Frau ist zwar berufstätig, aber der Arbeitgeber zahlt keine VL.
    Sie könnte natürlich selber, z.B., einen Fondassparplan abschließen, der für die Zahlung von Arbeitnehmersparzulage berechtigen würde.
    Wenn ich allerdings meinen derzeitigen VL-Fondssparplan von € 400,- auf € 800,- aufstocken könnte um die vollen € 160,- jährliche Förderung zu bekommen würde ich das natürlich bevorzugen.
    Im vorraus schonmal danke für die Hilfe!


    MfG

  • Im Beitrag steht, dass beim VL-Banksparplan der Degussa Bank eine jährliche Rendite 3,3 Prozent pro Jahr zu erwarten ist.
    Mich interessiert die Mathematik dahinter. Also wie genau berechnet sich denn diese Rendite?

  • Danke für die Antwort.
    Die Rendite ergibt sich also aus dem IRR.
    Allerdings finde Ihren Anhang nicht besonders zielführend und genauso aussagekräftig, wie die Angaben der Degussa-Bank.
    Um ein Finanzprodukt zu verstehen, sollte man meiner Meinung nach selber nachrechnen und sich diese Arbeit nicht von Internetseiten abnehmen lassen.
    Ich meine damit, mit Stift, Taschenrechner und einem Blatt Papier oder alternativ durch eine selbst erstellte Excel-Tabelle.


    Mir ging es in erster Linie um Rechenmethode, also dem IRR.

  • Guten Tag,


    ich interessiere mich ebenfalls für einen eigen gemanagten Sparplan und da bin ich hierüber gestolpert, was mir ehrlich gesagt richtig gut gefällt.
    Darauf gekommen bin ich durch meiner Hausbanken, die mir einen Sparplan verlegte, wodrin ordentliche Kosten entstanden wären. Nun muss ich mich dennoch dazu bewegen in die Richtung VL etwas zu unternehmen.
    Meine Frage wäre nun, ob dies mit einem Tagesgeldkonto bei der Commerzbank auch funktionieren würde.
    Ich mag ehrlich gesagt nicht noch ein weiteres Konto eröffnen und versuche es dann halt zu kombinieren, da ja laut wikipedia .Comdirekt zu 81%und ein paar kleine, der Commerzbank (oder zur Commerzbank) gehört.


    Kann mir da wer Auskunft geben oder weiter helfen in welche Richtung ich mich da informieren kann ?


    Commerzbank


    Mfg Marvin

  • Hallo,


    das ist korrekt, wie ich leider vor einigen Tagen selbst feststellen musste. Allerdings entspricht das immer noch einer Rendite von rund 2,8% bei voller Laufzeit und knapp 3,6% bei der kürzest möglichen Laufzeit von 6 Jahren und einem Monat. Bei mir sind es jetzt rund 3,3% bei einer Laufzeit von 6 Jahren und vier Monaten. Das ist für sichere Geldanlagen zur Zeit immer noch unschlagbar und ich kann nur empfehlen, wenn möglich, den Maximalanlagebetrag von 100,- € voll auszuschöpfen, wenn der Vertragsbeginn möglichst nahe am Jahresende liegt.


    MfG


    kptools

  • Liebes Finanztip-Team,
    so attraktiv das VL-Sparen mit der Degussa Bank auch ist, es gibt einen Nachteil, der nur auf telefonische Nachfrage hin zu erfahren war. Ich würde mich freuen, wenn Sie dies im Kontakt mit der Degussa verifizieren könnten:


    Die Raten müssen durch den Arbeitgeber überwiesen werden. Sollte der Arbeitgeber nicht zahlen, muss man die Bank beauftragen, anstelle des Arbeitgebers die Einzahlung vorzunehmen (für Zusatzkosten von 20 Euro). Dies geht jedoch nur für 3 Monate.
    Das bedeutet, dass der Vertrag alle, die ggf. arbeitslos werden / damit rechnen müssen, aufgrund von Elternzeiten / Pflegezeiten etc. nicht angestellt zu sein, diskriminiert, denn sie haben keine Chance auf den Bonus zum Vertragsende.


    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Schlattmann

  • Hallo,


    das ist so nicht ganz korrekt. Bei einer Stilllegung des Vertrags wird der Bonus am Ende gezahlt. Hier dazu ein Auszug aus den Vertragsbedingungen:


    "Eine Vertragsstillegung bis zum Laufzeitende ist ebenfalls gegen ein einmaliges Entgelt
    von 20 Euro möglich, in diesem Fall erfolgt die Bonuszahlung. Diese Option bietet sich bei
    Arbeitslosigkeit, im Falle einer Schwangerschaft oder eines vorzeitigen Renten-/Ruhestandeintritts
    an, wenn der Vertrag vom bisherigen Arbeitgeber nicht weiter bespart werden
    kann."


    Das hohe Entgelt von 20,-€ ist zwar ärgerlich, aber im "Notfall" zu verschmerzen.


    MfG


    kptools

  • Hallo,
    würden Sie für das VL Fondssparen noch immer den empfehlen eine Depot bei der Ebase über Fondsdiscount anzulegen? Insbesondere wenn ein ETF bespart werden soll?


    Vielen Dank für die ganze Arbeit die in der Seite steckt und für eine Antwort ;)
    Beste Grüße
    garga

  • Guten Tag,


    ich habe eine Frage zu dem Artikel finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/
    Im Artikel wird beschrieben, dass ein spezielles VL Depot erforderlich ist. Ist dies auch der Fall wenn ich nicht für die Arbeitnehmersparzulage berechtigt bin, oder könnte ich meinem Arbeitgeber dann auch die Kontodaten für einen bliebigen meiner Fondsparpläne geben? Oder hat der Arbeitgeber dadurch irgendwelche Nachteile?


    Danke für Eure Unterstützung.
    Best Grüße
    Basty