realisierte ETF-Kursgewinne reinvestieren?

  • Moin, Moin!


    Würde es Sinn machen, ETF-Anteile zu verkaufen und die dadurch enstandenen Kursgewinne (z. B. > 500 €; nach Abzug aller Kosten) wieder in den ETF zu investieren? Die Gewinne würden stets unter dem Sparerfreibetrag liegen. Um Kosten zu sparen, werden die neuen Anteile durch Anpassung des Sparplans erworben.


    Oder habe ich einen Gedankenfehler wegen des Zinseszinseffekts?

  • Um Kosten zu sparen, werden die neuen Anteile durch Anpassung des Sparplans erworben.

    Hier gibt es tendenziell einen rechnerischen Verlust bei steigenden Kursen durch die Zeitspanne zwischen Verkauf und Neuinvest. Daher tendiere ich hier zum Verkauf und sofortigen Wiederkauf an einem ruhigen Tag, damit hat man nur den Spread als Verlust sowie die Transaktionskosten.

  • Aber Kater.Ka ,

    beim Neukauf am gleichen Tag kann es Probleme geben, wegen Steuervermeidung. Keine Probleme gibt es beim Tausch in einen anderen Fond, auch am gleichen Tag.

    Es gibt nur ein Problem, wenn zum identischen Kurs wieder gekauft wird, was bei etf imho unmöglich ist.


    "Der Verkauf und (Wieder-)Kauf von Bezugsrechten gleicher Art und gleicher Stückzahl am selben Tag stellt einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn es nur einen Tageskurs gibt und der Steuerpflichtige insoweit kein Kursrisiko eingeht."

    https://blogs.pwc.de/steuern-u…-wertpapieren/#more-14441

  • Es gibt nur ein Problem, wenn zum identischen Kurs wieder gekauft wird, was bei etf imho unmöglich ist.


    "Der Verkauf und (Wieder-)Kauf von Bezugsrechten gleicher Art und gleicher Stückzahl am selben Tag stellt einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn es nur einen Tageskurs gibt und der Steuerpflichtige insoweit kein Kursrisiko eingeht."

    https://blogs.pwc.de/steuern-u…-wertpapieren/#more-14441

    Sorry, der Link ist mittlerweile nicht mehr online.

    Hier https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE201710136/ aber in ähnlicher Formulierung.

  • Hier gibt es tendenziell einen rechnerischen Verlust bei steigenden Kursen durch die Zeitspanne zwischen Verkauf und Neuinvest. Daher tendiere ich hier zum Verkauf und sofortigen Wiederkauf an einem ruhigen Tag, damit hat man nur den Spread als Verlust sowie die Transaktionskosten.

    Was meinst Du mit einem ruhigen Tag? Außerhalb der Handelszeiten?


    Die Vorgehensweise widerspricht ja eigentlich dem Buy and Hold-Prinzip oder nicht?

  • Außerhalb der Handelszeiten?

    Sowieso nicht, da dann der Spread erhöht ist.

    Was meinst Du mit einem ruhigen Tag?

    Wenn keine großen Ereignisse bevorstehen und nicht in der Woche mit Verfallstag. Derzeit sowieso nicht. Mögliche Indikation wäre VIX, Fear&Gread, o.ä.

    Die Vorgehensweise widerspricht ja eigentlich dem Buy and Hold-Prinzip

    Nein. Du nimmst ja nur die Steuerpflicht raus.


    Buy and Hold ist ja an sich kein Wert, sondern es geht nur darum bei einem Indexinvestment in Vertrauen auf die langfristig positive Entwicklung lange dabeizubleiben. Wenn dazu ein paar Anteile ein paar Minuten nicht da sind hat das keinen echten Renditeeinfluss.

  • Hallo jucheeee,

    mir ist es leider schon passiert, das ein Auftrag von meiner Bank deshalb nicht ausgeführt wurde. Richtig ist, es handelte sich damals um keinen ETF.

    Gruß


    Altsachse

    Das finde ich ja eine wichtige Info, dass die Bank einen vor vermeintlichen Unfug bewahrt. Insofern ist das traden eines Produktes innerhalb einer sehr kurzen Zeit ja zumindest frei von evtl. Steuerstrafe, weil es entweder gar keine Ausführung gibt oder alles OK ist.

  • Meine Bank macht jeden Unfug von mir mit (solange Provisionen generiert werden).

    Auf steuerlichen Gestaltungsmissbrauch können die doch gar nicht achten, da die Regeln nicht trennscharf sind! Spätestens wenn Kauf- und Verkaufsauftrag gleichzeitig bei verschiedenen Banken beauftragt wird, merkt das keine Bank und ist trotzdem möglicher Gestaltungsmissbrauch.

  • Aufgrund der Abgeltungssteuer geht dem Staat ja eh nichts "verloren".

    Der Bezug ist unklar.


    Wenn es um die Frage der Zulässigkeit geht:

    Es ist nicht zulässig gleichzeitig Kauf- und Verkaufsaufträge einzustellen, da dies als Marktmanipulation angesehen werden kann, da ja kein echtes Handelsinteresse vorliegt. (Ich wünsche uns allen, dass unsere Aufträge so groß werden, dass sie die Märkte bewegen können ;) ).

    Dann gab es wohl im institutionellen Bereich eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. So wie ich es gelesen habe war dies vor etwa 10 Jahren und es scheint diese nicht mehr zu geben. Hier müsste ich aber noch mal recherchieren.