Darlehnsgebühren bei Bauspardarlehn / Verjährungsfrage

  • Bekanntlich lehnen die Banken etc. eine Rückzahlung ab mit der klaren Begründung, Bauspardarlehn würden nicht unter das BGH-Urteil fallen. Das dürfte mit hoher Sicherheit wohl nicht haltbar sein, gleichwohl gibt es explizit zu Bauspardarlehn aktuell noch kein höchstrichterliches Urteil.

    Daraus ergibt sich für mich die Frage, ab wann Rückforderungsansprüche verjähren. Das müßte doch dann erst ab dem Zeitpunkt eines abschließenden Urteils explizit zu Bauspardarlehn sein, und dann rückwirkend für 10 Jahre (soweit die bisherige BGH-Rechtsprechung auch für Bauspardarlehn bestätigt wird). Ist das zutreffend?

    Ich wäre für eine kompetente fachliche Antwort dankbar.