Hallo allerseits,
folgende Ausgangssituation:
Nichtselbstständige Arbeit + nebenberufliches Gewerbe
In der Steuererklärung kann man Arbeitsmittel (als Teil der Werbungskosten) angeben, die "beruflich / betrieblich" genutzt werden.
Meine Frage:
Gilt die "berufliche / betriebliche Nutzung" nur für die nichtselbstständige Arbeit, also den Hauptjob, oder sind "berufliche / betriebliche Nutzung" für Arbeitsmittel (als Teil der Werbungskosten) ebenso für das eigene, nebenberufliche Gewerbe möglich?
Vielen Dank!