Online-banking-Betrug. Was tun? Rechtsanwalt ja oder nein?

  • Folgendes ist passiert: ich hatte bereits online-banking bei der Volksbank, die mir beim öffnen der APP schon im letzten Jahr mitteilte, dass ich demnächst die neue Volksbank-APP (VR-plus) runterladen müsse um dann weiterhin online-banking zu tätigen. Die Frist für die Umstellung lief am 31.1.22 ab. Die neue APP hatte ich Mitte Januar schon über playstore geladen. Dann bekam ich von der Volksbank per Post den neuen QR-Code zum aktivieren der neuen APP. Am 24.1.22 erhielt ich eine SMS, die wie von der Volksbank aussah, jedoch vermutlich nicht von der Volksbank war. Dort war ein link, den ich öffnete und den per Post zugesendeten QR-Code eingelesen hatte. Alles (Design etc.) sah soweit nach "Volksbank" aus. Am nächsten Arbeitstag waren dann 8.000 Euro auf ein Konto in Süddeutschland überwiesen worden.


    Ich vermute daher ein phishing durch die SMS und meinen übermittelten QR-Code.


    Aber: um die Überweisung zu tätigen, ist auch ein Zugang zum online-banking, also über den VR-netkey erforderlich. Mir wurde von der Volksbank gesagt, dass auch mein PIN beim online banking geändert wurde. Also wie kamen die Betrüger an den VR netkey, und wie konnten Sie eine neues Passwart vergeben, wenn sie das alte nicht kannten? Um dann eine Überweisung mit dem gephishten Zugang zur APP zu tätigen, müsste die Überweisung auch von meinem Smartphone erfolgen, so ist zumindest die Sicherheitsmassnahme. Aber mein Smartphone wurde ja nicht gestohlen.


    Ich habe natürlich Strafanzeige erstattet. Die Polizei sagte mir, dass auf dem Empfängerkonto schon mehrere Beträge aus Betrugsfällen eingeganen sein, aber der Kontoinhaber nicht fassbar sei.


    Welche Chance auf Schadenersatz von der Volksbank habe ich? Ich habe leider keine entsprechende Haftpflichtversicherung gegen solche Betrugsfälle. Die Frage stellt sich, ob ich grob fahrlässig gearbeitet habe. Aber die SMS war perfekt gemacht (keine Schreibfehler, total wie die VB-Seite aufgemacht) und das einscannen des QR-Code sollte doch lediglich für die Freischaltung der neuen VB-App plus sein. Wie konnten die Betrüger an alle anderen Daten kommen?

  • Der Fehler war nicht die URL des Links zu prüfen. Denn sonst wäre da ersichtlich gewesen das es nicht die echte Bank ist. Könnte mir vorstellen die Bank argumentiert das Sie nicht vorsichtig genug waren und daher auch dafür grade stehen müssen.

  • Die Anmeldedaten wurden vermutlich schon mal in der Vergangenheit abgegriffen, bei einer anderen Phisingaktion. Dadurch bestand zugriff auf das Konto, bzw. als du den neuen Aktivierungskey/QR Code für die VR Plus App beantrag hast, wurde dir dann anscheinend relativ geziehlt die Phising SMS für den QR Code geschickt.

    Mit dem abfotografierten QR Code kann man dann auch die VR Plus App auf einen anderen Smartphone einrichten, solange der Aktivierungskey noch nicht verwendet wurde, bzw. je nach Bank kann der auch mehrfach verwendet werden.

  • Hallo Benny,

    Ich verlinke hier mal eine Seite des BR

    PHISHING

    Der Sachverhalt geht in die gleiche Richtung. Ggf. mal von deiner Seite in diese Richtung genauer recherchieren.

    Eine generelle/grundsätzliche Aussage, ob Schadensersatzansprüche bestehen bzw. die Chancen , ist bei solchen komplexen Sachverhalten (bei denen die Fakten auch noch nicht feststehen) von der Ferne 'belastbar' m. E. nicht möglich.

    Gruß Tom

  • So leid es mir tut,aber es liegt KEIN Betrug vor,----jedenfalls nicht vom Standpunkt der Bank aus--da Du durch Deine Vorgehensweise Abbuchungen wie die getätigte autorisiert hast.


    Du hättest Dich unbedingt(!!)von der Echtheit der URL bei der Mail überzeugen müssen.Es ist unerheblich,ob die Mail "echt"aussah.In diesem Sinne hast Du grob fahrlässig gehandelt UND die Warnungen Deiner Bank,die in der Abteilung "Phishing" (o.ä.)gut sichtbar auftauchen und von der Bank upgedated werden,in den Wind geschlagen.


    Die einzige Chance besteht darin,daß ein spezialisierter Fachanwalt für Banken-und IT-Recht Dir zumindestens teilweise aus der Patsche helfen kann.Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast(und diese Dir vor dem Aufsuchen des Anwalts eine Deckungszusage gibt)solltest Du einen Versuch wagen.


    Noch zur Klärung:Haftpflichtversicherungen decken Schäden ab,die Du jemandem zugefügt hast.

  • Didi2 ich war selber lange Sparkassen Kunde. Ein paar Klicks eine Freigabe und Zack ist das Limit bis auf 10tsd Euro erhöht. Dauert maximal 1 Minute.

  • Hat die VR-Bank keine Tagesüberweisungsgrenze wie z.B. meine Sparkasse mit 3000 Euro?

    DI

    Zum Teil - bei vielen Kontenmodellen jedenfalls - haben die Genossen 50k als Limit voreingestellt, wobei diese auch selbst geändert werden können... wie DarkSoul auch schon zum Spaßkatzenkonto angemerkt hat.

    Du hättest Dich unbedingt(!!)von der Echtheit der URL bei der Mail überzeugen müssen.

    Deine Bank schickt dir keine Emails oder SMS mit der Aufforderung, einem Link zu folgen!!! Niemals! Nie-nicht!

  • Hallo Dark Soul,das habe ich natürlich selbstb auch schon gemacht.

    Aber bei obigem Betrug wäre das doch schwer möglich,oder?

    Da müssen das Geb.Datum und die Kartennummer eingegeben werden und dann bekommt man noch eine TAN.

    DI

  • Ich kann nur von meinen damaligen Erfahrungen berichten. Da brauchte es nur eine Tan für die Freigabe. Sonst nichts. Und die Herrschaften Zugriff aufs Konto haben und überweisen können … haben sie ja auch die Möglichkeit eine Freigabe per App zu erteilen.

  • Was ich mich gerade frage.

    Die 8000 Euro sind auf ein Konto in Süddeutschland überwiesen worden. Laut Polizei ist der Konto-Inhaber nicht fassbar.


    Heißt es, dass man ein Konto einfach so ohne Ausweis aufmachen kann?

    Kann ich in Süddeutschland ein Konto so aufmachen, dass ich nicht fassbar wäre?


    Viele Grüße

    Vasya

  • Hallo BennyF,

    ich möchte einmal auf Ihre Ausgangsfrage zurückkommen:

    Was tun? Rechtsanwalt ja oder nein?

    So wie die Fakten sich hier langsam herauskristallisieren, würde ich eher zu nein tendieren. Denken Sie an die alte Kaufmannsweisheit: Nie schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen. Jeder (!) Anwalt denkt zuerst an seine Gebühren und die guten danach an die Interessen ihrer Klienten. Bei einer Erstberatung durch einen Anwalt werden Sie fast nie hören, lassen Sie es sein, Null Chance. Maximal hören Sie: die Sachlage ist kompliziert, falls…, könnte vielleicht…, wenn… dann … Sie als aufgebrachter Geschädigter hören heraus, kann man versuchen. Nach Präsentation der Anwaltsrechnung nach verlorenem Prozess sagt der Anwalt Ihnen, ich habe Sie gewarnt.


    Falls die 8k Verlust Sie zu sehr schmerzen, gehen Sie noch zur Verbraucherzentrale. Die Individualberatung ist bezahlbar und nicht so interessengeleitet.


    Gruß Pumphut

  • Vasya Pupkin oder Menschen die über eBay Kleinanzeigen nen Nebenjob haben … Konto Eröffnung und die Zugangsdaten gezielt weiterreichen bzw. das Geld „verwalteten“ und dann nach …… überweisen. So verschwindet das Geld ganz schnell.

  • Die Beiträge haben das alle schon gut zusammengefasst. Du musst den Vorfall leider unter "Lehrgeld" verbuchen. Vielleicht kannst im persönlichen Gespräch mit der Bank auf ein wenig "Kulanz" hoffen (idR nicht, da die Bank auf solche Umstände hinweist: Die Bank wird dich ner per Telefon oder Mail kontaktieren, um Codes etc abzufragen, oder dich via Weblink ins Banking einzuloggen. (Im Zweifelsfall die Bankhotline / Berater kontaktieren)


    Ich habe dazu auch mal recherchiert (Meine Laienhafte Erklärung dazu):

    Deine Banking Daten wie PIN etc.. wurden schon im Vorfeld abgegriffen (= Du hast vermutlich eine Fake-VR-Mail geöffnet und dort eine Daten eingegeben oder ein xls mit Schadsoftware(Keylogger) geöffnet)

    Im Anschluss hatten die Betrüger schon deine Login Daten und brauchten "nur" noch einen TAN Code, um die Überweisung zu finalisieren. Telefonnummern lassen sich mittels Tool faken, sodass sie wie echte Banknummern aussehen (ist natürlich verboten)

    Drittpersonen mit Geldnöten erstellen meist unwissentlich ein Konto als "Nebenjob" wo die Betrüger das Geld drauf überweisen. Dieses wird mittels Automatismus sofort abgeschöpft und weiter überwiesen (Auf eine Krypto-Börse oder Ähnliches). Somit stehen die Ermittler dann beim unbedarften Gehilfen und kriegen die Hintermänner schwer/nie(?) zu fassen.

  • Dem kann ich mich nur anschließen - und auf die Ausgangsfrage zurückkommen. Welche Möglichkeiten hast du? / Lohnt sich der Gang zum Anwalt?


    So pauschal, wie mein Vorredner dies darstellt, ist die Sachlage definitiv NICHT zu beurteilen. Man könnte nun plump entgegenhalten „kein Anwalt ist teurer als ein Anwalt“. Aber auch das hilft nicht weiter.


    Fest steht: um die Erfolgsaussichten einer möglichen Inanspruchnahme von WEM AUCH IMMER (nicht nur der Bank) zu prüfen und entsprechend zu handeln, brauchst du zwingend einen Rechtsanwalt.


    Folgende Gründe seien erwähnt:


    Allein des Schadens wegen und dem daraus resultierenden Streitwert ist im Falle einer Klage das jeweilige Landgericht zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang.


    Zweitens: Du hast Strafanzeige erstattet. Das allein reicht nicht. Wenn du erfahren willst, was bei den Ermittlungen EVENTUELL heraus kam, musst du einen sog. Antrag auf Akteneinsicht stellen. Dafür braucht man einen Rechtsanwalt.


    Drittens: auch wenn es naheliegt. Anspruchsgegner muss nicht zwingend (nur) die Bank sein. Auch die eigentlichen Täter haben im Zweifel etwas ohne Rechtsgrund erlangt und sind zur Herausgabe verpflichtet. Auch dafür ist ein Rechtsanwalt notwendig.


    Und Last But Not least: ein Rechtsanwalt ist immer auch ein Ansprechpartner und übernimmt Verantwortung für sein Handeln. Genau dafür wird er auch zu recht bezahlt. Und für die pflichtgemäße Mandatsbehandlung haftet er dann auch!


    Wenn du also eine Rechtsschutzversicherung hast, empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt in jedem Falle. Wenn nicht, ist es aus den o.g. Gründen zu überlegen.


    Weitere Handlungstipps: frage mal bei deiner Bank nach, ob sie über die Geldwäscheabteilung etwas über das „Empfängerkonto“ und dessen Inhaber herausbekommen können.


    So. Ich hoffe, ich konnte ebenfalls ein bisschen helfen.