Regelsatz ohne KDU

  • Sachverhalt:


    Frau befindet sich in Zwangsunterbringung wird am 18.04.2022 entlassen, sie bekommt Alg 2 wohl noch zur Zeit.

    Mann zog wieder mit ins Haus, dass wurde gemeldet von Frau.

    Die Leistungen für Wohnen wurden eingestellt (Hauslasten vom Kredit) ab April.

    Die Frau soll nach der Entlassung in eine Pension per Einweisungsverfügung für Obdachlose.

    Auf dem Leistungsbescheid stand keine Adresse mehr nur navh 40 SGB II 48 X und 22 SGB II, Einstellung der Leistung KDU.

    Frau hat rechtliche Betreuung.

    Man sagte ihr der Regelsatz wird normal weitergezahlt.

    Können die KDU einfach eingestellt werden und der Regelbedarf wird trotzdem weitergezahlt?


    Muss sie nach der Entlassung einen neuen Antrag stellen auf Alg 2?


    Welche Adresse wird genommen?



    Bitte dringend um Rückantwort.

  • Hallo.


    Das Ganze kommt sehr unsortiert daher. Wenn rechtliche Betreuung besteht, warum kümmert die sich nicht?

    Dies ist ein Forum für "allgemeine Finanzen", nicht für Sozialrecht. Es wird schwierig, bei der Ausgangslage eine vernünftige Lösung zu finden.

  • Fazit Sachverhalt:




    Wenn man im Krankenhaus ist und obdachlos wird und der Regelbedarf dann trotzdem weitergezahlt wird wie ist das möglich?


    Die Person war vom 15.11.2021-18.04.2022 zwangsuntergebracht im Krankenhaus.


    Was macht einer von der Straße der in ein Krankenhaus kommt und Alg 2 beantragen will das ist doch das selbe?!!!


    Bitte um Hilfe und zahlreiche Antworten.




    KDU wurde auf der Grundlage eingestellt nach 40 SGB II 48 SGB X und 22 SGB II der Leistungsbescheid hatte keine Adresse.


    Mfg




    Jen

  • Hallo Jen, was ist denn Deine Rolle dabei? Bist Du "Mann"?


    Was sagt der rechtliche Betreuer dazu? Seid ihr in Kontakt?


    Ich versuche mal eine kurze Deutung: Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung ("KdU") werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt (§ 22 SGB II). Wenn "Frau" nun sagt, dass sie nach dem Krankenhausaufenthalt dort nicht mehr einzieht, sondern woanders, werden die Kosten der anderen Unterkunft übernommen. Ich kenne es so, dass auch für Wohnraum, in den man eingewiesen wird, Kosten abrechnet werden, die denn über ALG II laufen. Es kann sein, dass bei dem Dir vorliegenden Bescheid die "Abmeldung" schon berücksichtigt wurde und die "Anmeldung" noch nicht.


    Wenn absehbar ist, dass "Frau" nur kurze Zeit in der Pension bleibt und danach in die vorige Wohnung zurückkehren kann und will, kann sie versuchen, auch für alte alte Wohnung noch KdU zu bekommen. Das ist aber die große Ausnahme, bei der es hauptsächlich um die Wirtschaftlichkeit für das Jobcenter geht: Wenn es z.B. um 3 zu überbrückende Monate, Übernahme der Räumungskosten, neue vielleicht teurere Wohnung und dann wieder fällige neue Ersteinrichtung geht, dann gibt es gute Chancen, für die Übergangszeit zwei Mieten gezahlt zu bekommen.