Bruchteilsgemeinschaft Eherpaar - Wertzuwachs auch Zugewinn?

  • Hallo Zusammen,


    meine Frau und ich wollen ein Haus erwerben. Dabei kommt 2/3 des Eigenanteils aus ihrer Familie, und 1/3 aus meiner.

    Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft. Da der Eigenanteil jeweils eine Schenkung ist, zählt er ja schon nicht als Zugewinn.


    Den Wertzuwachs wollen wir nun aber auch 2/3 zu 1/3 im Falle einer Trennung absichern. Nach meinem Verständnis wäre der Wertzuwachs ein Zugewinn und damit 50:50 aufzuteilen, auch wenn wir mit 66% bzw. 34% als jeweilige Eigentümer im Grundbuch stehen.


    Wie ist da eure Erfahrung?


    Ein Notar hat empfohlen im Zuge des Kaufs eine GbR zu gründen, an der man dann entsprechende Anteile hält.

    Habt ihr damit Erfahrung? Welche Auswirkungen hat das eventuell auf Steuern und den Kredit?


    Viele Grüße,

  • Sorry, aber wenn einem 2/3 und einem 1/3 gehören, dann bezieht sich das immer auf den tatsächlichen Wert, ein Zugewinn oder ein Werteabfluss wird entsprechend automatisch dem jeweiligen Eigentumsanteil zuzuordnen sein.


    Teilen sie die Zins-, und Tilgungsbelastungen dann auch 2/3 zu 1/3 auf, ebenso die Bewirtschaftungskosten, sowie anstehende Modernisierungs-, und Instandhaltungskosten?


    Ich finde so etwas übrigens fürchterlich, das aber nur mal am Rande erwähnt, das riecht ja regelrecht danach, dass irgendwann einmal eine Trennung erfolgt.

  • Sorry, aber wenn einem 2/3 und einem 1/3 gehören, dann bezieht sich das immer auf den tatsächlichen Wert, ein Zugewinn oder ein Werteabfluss wird entsprechend automatisch dem jeweiligen Eigentumsanteil zuzuordnen sein.


    Teilen sie die Zins-, und Tilgungsbelastungen dann auch 2/3 zu 1/3 auf, ebenso die Bewirtschaftungskosten, sowie anstehende Modernisierungs-, und Instandhaltungskosten?


    Ich finde so etwas übrigens fürchterlich, das aber nur mal am Rande erwähnt, das riecht ja regelrecht danach, dass irgendwann einmal eine Trennung erfolgt.

    Wenn man nichts zu sagen hat, sollte man einfach die Klappe halten... Ob es danach "riecht" das eine Trennung erfolgt oder nicht sehe ich da nicht. Den Eltern (Geldgebern) geht es darum dass das Geld im Falle einer Trennung fair aufgeteilt wird. Sind Sie so naiv zu glauben das eine Ehe niemals auseinanderbricht?

    Die Details können Sie auch getrost uns überlassen, mir geht es um die oben gestellte Frage.

    Wenn die Trennung eingeplant wäre, wäre ich ja schön blöd mir nicht 50% am Zugewinn zu sichern...

  • Sorry, aber wenn einem 2/3 und einem 1/3 gehören, dann bezieht sich das immer auf den tatsächlichen Wert, ein Zugewinn oder ein Werteabfluss wird entsprechend automatisch dem jeweiligen Eigentumsanteil zuzuordnen sein.

    Es geht hier aber nicht darum wem was gehört, sondern was im Fall einer Trennung in den Zugewinnausgleich fließt!


    Ich finde es auch überhaupt nicht fürchterlich sondern sehr sinnvoll sich schon beizeiten Gedanken über sowas zu machen. Solange man sich noch gut versteht kann man hier Lösungen vereinbaren, die für beide als fair empfunden werden.


    Ich vermute man könnte das gewünschte Ergebnis in einem Ehevertrag so festhalten, würde mich aber auf jeden Fall dazu beraten lassen.

  • Es geht hier aber nicht darum wem was gehört, sondern was im Fall einer Trennung in den Zugewinnausgleich fließt!


    Ich finde es auch überhaupt nicht fürchterlich sondern sehr sinnvoll sich schon beizeiten Gedanken über sowas zu machen. Solange man sich noch gut versteht kann man hier Lösungen vereinbaren, die für beide als fair empfunden werden.


    Ich vermute man könnte das gewünschte Ergebnis in einem Ehevertrag so festhalten, würde mich aber auf jeden Fall dazu beraten lassen.

    Der Zugewinn ist doch über die Eigentumsverhältnisse geregelt und nicht umsonst frage ich, ob alle weiteren Kosten auch 2/3 zu 1/3 aufgeteilt werden.


    Da wird gar nicht drauf eingegangen, stattdessen der Ratschlag gegeben, die Klappe zu halten! Das kennen wir gesellschaftlich ja aber zur Genüge!:thumbup:8o


    Nein Marv89, kannst du nicht, denn deine Schwiegereltern gehen vom Schlechtesten aus und wollen ihre Zugaben auch entsprechend verteilt und gesichert sehen!

  • Auch wollt ihr nicht ein Haus erwerben, sondern deine Frau (auf Anraten ihrer Familie) 2/3 und du 1/3 !!


    Wie wird das denn zukünftig mit dem Einkommen geregelt, verdient ihr auch 2/3 zu 1/3 oder führt ihr Haushaltsbuch mit einem Konto für alles, wo 1/3 zu 2/3 Geld hin überwiesen wird?

  • Nein, das entscheidet doch jeder selber. Ich persönlich finde das fürcherlich, aber das muss euch doch gar nicht irritieren oder gar beeinflussen.


    Übrigens, dürfte so ca. 3.000 Familien in 27 Jahren finanziert haben, üblich ist das ganz und gar nicht, ein erschwindend geringer Anteil handhabt das so oder hat das so gehandhabt und Freunde und Familie habe ich im Umfeld ja auch, mir nicht bekannt, dass das da so gehandhabt wird.


    Aber wie gesagt, dass muss doch jeder selber wissen!

  • Ich finde das auch schwierig, ein Ehepaar sollte eher Gleichberechtigung anstreben, also 50:50. Gehälter sind ja auch oft unterschiedlich, aber der Weniger-verdienende ist nicht weniger wert, sondern bringt offensichtlich Anderes in die Gemeinschaft ein.


    Hier scheint es mir aber gar nicht um das Paar zu gehen, sondern um die Schwiegereltern, die mehr einbringen. Vermutlich wäre eine der folgenden Lösungen besser:

    a) Beide Elternpaare geben je 1/3, das letzte Drittel wird geliehen von den Schwiegereltern, grundbuchlich gesichert. Zins zwischen 0% und marktgerecht, Rückzahlung bei Trennung.

    b) Es gibt 3 Käufer (Mann/Frau/Schwiegereltern) und jeder profitiert gleich von Wertänderungen.

    In beiden Fällen kann das Darlehen/Hausanteil später an die Frau geschenkt oder vererbt werden. Ein Erbe fällt nicht in den Zugewinn.


    Generell kann man natürlich fragen, was passiert mit dem Haus, falls es zur Trennung kommt. Wird es verkauft oder von einer Seite übernommen? Wenn ja, zu welchem Wert? ...

  • Finde es gut, wenn man Dinge klar regelt. Gerade wenn man noch jünger ist. Liebe macht bekanntlich blind.


    Aber irgendwie ist da schon etwas schief gelaufen, wenn man in der "normalen" Zugewinngemeinschaft lebt. Offensichtlich fehlt der Ehevertrag.


    Ich finde es immer besser wenn nur einer die Immobilie erwirbt. Bei einer Trennung merkt man warum. Das Gewünschte würde ich über einen Ehevertrag regeln.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.