Kleinunternehmerregelung bei PV-Anlage (ggfs. optionale Verkauf des Stroms an Mieter)

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit 2017 eine 9,99 kw/p PV Anlage auf dem Dach unseres EFH montiert.


    Seinerzeit habe ich die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt, um die VST für die Anlage zurückzubekommen.

    Für 2022 möchte ich nun aber ggfs wechseln.


    Meine Verständnisfragen dahingehend wären wie folgt:

    a) Die UST-VA fällt damit weg

    b) VST kann ich nicht mehr geltend machen

    c) Die jährliche UST- Erklärung fällt ebenfalls weg


    soweit korrekt?


    d) Muß ich den Eigenverbrauch (als geldwerten Vorteil) weiterhin steuerlich geltend machen, d.h. in der EKSt.-Erklärung angeben.



    Desweiteren:


    Ggfs. wollen wir unser Haus zukünftig vermieten. Die Mieter würden dann (statt uns) entsprechend den PV-Strom nutzen.

    Dies gilt dann ja nicht mehr als EIGENverbrauch.


    daher Frage e): sobald ich diesen Strom dann an die Mieter verkaufe (in Höhe der Einspeisevergütung + MwST + EEG Umlage, die ich dann an den Netzwerkbetreiber weiterreichen muß), kann ich dann trotzdem noch die Kleinunternehmerregelung nutzen?


    Wäre für entsprechende Hinweise sehr dankbar. Besten Dank und Gruß

    ferion

  • Rat: Steuerberater für ein kurzes Beratungsgespräch aufsuchen


    Kleinunternehmerregelung geht, aber bitte auf § 15a UStG aufpassen (5 Jahresfrist).


    Eigenverbrauch fällt auch weiterhin an, sofern du nicht auch noch von der neuen Regelung zur "Liebhaberei" Gebrauch machen möchtest. Vorsicht ist in diesem Fall aber auch dann geboten, wenn deine Vorjahresbescheide noch nach § 164 unter Vorbehalt stehen. Hier wäre bei steuerlichen Verlusten in den Vorjahren eine rückwirkende Änderung durch das Finanzamt möglich, sofern der Sachbearbeiter aufpasst.


    Zu e) Kleinunternehmerregelung geht, du darfst jedoch keine Umsatzsteuer in der Abrechnung ausweisen (Netto-Werte).

  • Ich rate auch zum Steuerberater.


    Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind völlig getrennt. Gewinne aus der PV-Anlage sind auch als Kleinstunternehmer weiter zu versteuern.


    Wird denn schon Strom aus der PV-Anlage selbst verbraucht, oder gibt es nur Einspeisung?


    Bei eigenem Strom vom Dach für den Mieter wird es kompliziert. Ich weise auf das EEG hin. Ist dort geregelt. Nicht vergleichbar mit PV und Mieterstrom, das ist ein besonderes Programm.

    Der Anlagen-Eigentümer und Betreiber kann den Strom an den Mieter verkaufen und wird damit zum Stromanbieter. Damit muss er dann aber auch die Stromversorgung sichern, wenn kein Strom von der Anlage kommt.

    Oder der Anlagen-Eigentümer vermietet die Anlage an den Mieter als Betreiber und nimmt dafür eine monatliche Miete. Entsprechende Mietverträge gibt es. Dann kann der Mieter den Strom als Eigenstrom nutzen, bekommt allerdings auch die Einspeisevergütung bei Überschuss. Muss alles dem Netzbetreiber gemeldet werden.

    So mache ich es derzeit mit meinem Mieter.


    Anmerkung: Die EEG-Umlage soll ab 1. Juli wegfallen.