Hallo zusammen,
ich habe seit 2017 eine 9,99 kw/p PV Anlage auf dem Dach unseres EFH montiert.
Seinerzeit habe ich die Kleinunternehmerregelung nicht genutzt, um die VST für die Anlage zurückzubekommen.
Für 2022 möchte ich nun aber ggfs wechseln.
Meine Verständnisfragen dahingehend wären wie folgt:
a) Die UST-VA fällt damit weg
b) VST kann ich nicht mehr geltend machen
c) Die jährliche UST- Erklärung fällt ebenfalls weg
soweit korrekt?
d) Muß ich den Eigenverbrauch (als geldwerten Vorteil) weiterhin steuerlich geltend machen, d.h. in der EKSt.-Erklärung angeben.
Desweiteren:
Ggfs. wollen wir unser Haus zukünftig vermieten. Die Mieter würden dann (statt uns) entsprechend den PV-Strom nutzen.
Dies gilt dann ja nicht mehr als EIGENverbrauch.
daher Frage e): sobald ich diesen Strom dann an die Mieter verkaufe (in Höhe der Einspeisevergütung + MwST + EEG Umlage, die ich dann an den Netzwerkbetreiber weiterreichen muß), kann ich dann trotzdem noch die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Wäre für entsprechende Hinweise sehr dankbar. Besten Dank und Gruß
ferion