1 Firmenwagen und mehrere Arbeitgeber

  • Ich habe 3 evtl. demnächst 4 Arbeitgeber, einer davon auf 450€-Basis (A4), der vermutlich schonmal bei der Frage rausfällt, weil ich da eh nichts absetzen kann und auch noch die einfachen km direkt erstattet bekomme.

    Ich nenne den Arbeitgeber, von dem der Firmenwagen kommt und wo ich momentan auch die meisten Stunden für arbeite, A1, die beiden anderen A2 und A3.

    Ich arbeite bei A1, einem Intensiv-Pflegedienst, fahre mit dessen Firmenwagen von meinem Hauptwohnsitz ca. 300 km entfernt regelmäßig monatlich für ca. 10-12 Tage zu dessen Patienten (1:1-Pflege), absolviere meine täglichen Dienste mit ca. 12 Stunden und fahre nach jedem Dienst zu meinem 2. Wohnsitz, mein Elternhaus bzw. zu meiner Mutter, 25 km entfernt. Nach dem Block von 10-12 Tagen geht es wieder zurück zu meinem Hauptwohnsitz. Dort arbeite ich für einen Pflegedienst (A2), zu dessen Büro ich mit dem Firmenwagen von A1 ca. 17 km relativ unregelmäßig fahre, ca. 5-7 Dienste im Monat. Die Dienste dort erfolgen natürlich nur mit dem Firmenwagen von A2, es geht also hier nur um die Fahrten von zuhause zu dessen Büro. Außerdem werde ich evtl. noch demnächst A3 weiter weg haben, wohin ich allerdings mit dem Zug regelmäßig reisen würde, um nicht die Privatkilometer von nur ca. 600 km monatlich zu strapazieren, die mir A1 spendiert und bereits für A2 und A4 draufgehen. Die 300 km zum Patienten von A1 werden nicht mitgerechnet.


    Ich würde gern wissen, ob ich in meinem Fall die Pendlerpauschale zu meinen Nebenarbeitgebern dennoch ansetzen kann, oder ob da gar nichts möglich ist auch hinsichtlich Familienheimfahrten wg. dem 2. Wohnsitz? Von A1 werden pauschal 175 Euro von meinem Nettogehalt abgezogen. Also keine 1%-Regelung. Ist das überhaupt so in Ordnung? Sonstige Kosten einschließlich Tankkarte des Arbeitgebers habe ich nicht. Den Firmenwagen verwende ich aufgrund der knappen erlaubten 600 Privatkilometer nur für die Fahrten zu den o.g. Arbeitsstätten, da mir noch unsere Familienkutsche zur Verfügung steht. Ein Fahrtenbuch habe ich bisher nur für A1 geführt, aber alles außer meinen Fahrten für A1 habe ich nur insgesamt als Privat eingetragen.