Verständnis zum Liquiditätsmanagementtool

  • Moin, Moin!


    Ich habe gerade von meinem Depotanbieter ein Merkblatt zum Thema "Techniken zur Verwaltung der Zu- und Abflüssedurch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen beiInvestmentfonds (Liquiditätsmanagementtools)" erhalten.


    Kann jemand mir bitte mit einfachen Worten erklären, was damit gemeint ist?

  • Welcher Anbieter, welches Produkt?


    Grundsätzlich geht es darum, dass Du Dein Geld erst mal nicht zurückbekommst, wenn es der Fondsgesellschaft nicht passt. Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn die zugrunde liegenden Assets nicht liquide sind. Das hatten wir vor rund 10 Jahren bei Immobilienfonds, die dann abgewickelt werden mussten bzw. immer noch in Abwicklung sind. Es wird auch immer mal bei ETF auf High Yields thematisiert, da die ETF handelbar sind, aber eben die High Yields nicht unbedingt liquide sind.


    Deswegen immer die Bedingungen der einzelnen Fonds genau lesen, was Du ja auch vor dem Kauf bestätigen musst. Da stehen auch so Sachen hinsichtlich der Störung von Märkten drin, was dann dazu führt, dass der ETF-Anbieter den Primärmarkt nicht mehr bedienen muss und damit auch der Sekundärmarkt - bei dem handelst Du - nicht mehr funktionieren wird.

  • Im Depot bei der ing befinde sich, neben einzelne Aktien, der iShares Core MSCI World UCITS ETF - USD ACC (IE00B4L5Y983). Der Erwerb erfolgt über zwei Sparpläne (jeweils zum 01. und 15. des Monats).

  • Ich hatte eher darauf referenziert, dass Du sie nicht verkaufen kannst. Bei der von Dir (wahrscheinlich) gelesen Zwangsrückgabe geht es nach meinem Verständnis um US-Personen.


    Bitte beachten, dass die PDF-Seitenzahl nicht mit der gedruckten Seitenzahl übereinstimmt. Es geht mir um den Punkt "(i) Vorübergehende Aussetzung der Anteilsbewertung sowie von Verkäufen, Rücknahmen und Umschichtungen" unten auf PDF-Seite 134, Dokument Seite 133.

  • Moin, Moin!


    Ich habe gerade von meinem Depotanbieter ein Merkblatt zum Thema "Techniken zur Verwaltung der Zu- und Abflüssedurch Ausgabe und Rücknahme von Anteilen beiInvestmentfonds (Liquiditätsmanagementtools)" erhalten.


    Kann jemand mir bitte mit einfachen Worten erklären, was damit gemeint ist?

    Ich zitiere mal aus dem PDF der ING:


    Beispiel 1:

    "Ein Kunde der ING verkauft 100 Fondsanteile zu 50 Euro pro Stück am 07. Januar an den Hersteller des Fonds. Der Hersteller nimmt diese Anteile erst am 31. Januar zu einem Preis von 45 Euro zurück. Der Kunde kann dieses Geschäft nicht stornieren und auch während der Rückgabefrist nicht mehr über die Fondsanteile verfügen.“


    Beispiel 2:

    "Ein Kunde der ING verkauft 100 Fondsanteile zu 50 Euro pro Stück am 09. Januar an den Hersteller des Fonds. Der Hersteller hat für diesen Fonds eine Rücknahmebeschränkung auf 60 % bekannt gegeben. Demnach würde die Rückgabe auf 60 Fondsanteile reduziert und eventuell auch nicht sofort ausgeführt werden. Der Hersteller nimmt die 60 Anteile erst am 31. Januar zu einem Preis von 45 Euro zurück. Der Kunde kann dieses Geschäft nicht stornieren und auch während der Rückgabefrist nicht mehr über die Fondsanteile verfügen.

    Die verbliebenen 40 Anteile werden nicht automatisch zurückgegeben, sondern verbleiben im Depot.

    Der Kunde muss erneut einen Verkaufsauftrag einstellen, falls er auch diese Anteile verkaufen möchte."


    Kann man das noch einfacher erklären?

  • Ich habe auch ein solches Schreiben von der ING bekommen, allerdings habe ich keine Anteile von Blackrock, sondern USB und Lyxor.

    Obwohl ich mich für einen ganz gut informierten Laien halte, waren diese Liquiditätsmanagementtools für mich auch neu und überraschend.


    Sind solche Klauseln bei allen Anbietern üblich? Wenn nicht, wäre es sinnvoll, Produkte auszuwählen, die kundenfreundlich gestaltet sind? Wird dieses Kriterium bei den https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/ Empfehlungen berücksichtigt?

  • Sind solche Klauseln bei allen Anbietern üblich?

    MMn ja, bitte selbst prüfen.


    Bei Ex-Comstage ETF110 von Lyxor z.B. Seite 77 von https://www.lyxoretf.de/de/ins…r?documentLanguage=German


    Beim UBS LU0950674332 nahezu wortgleich z.B. Seite 350f von https://www.ubs.com/2/e/files/lux_etf_pgge.pdf

    Wenn nicht, wäre es sinnvoll, Produkte auszuwählen, die kundenfreundlich gestaltet sind?

    Ich sehe im Moment nicht die Kundenunfreundlichkeit. Die Fälle betreffen zum Einen Marktstörungen, zum Anderen Massenrückgaben, bei denen die Realisierung der Verkäufe am Markt letztendlich zu schlechten Kursen führen würden. Insofern halte ich diese Maßnahmen durchaus für angemessen. Es zeigt eben, dass man sich mit der Hülle eines ETF / Fonds auch Risiken holt, die normalerweise kein Problem darstellen, um Krisenfall aber doch relevant sein können.

  • Ich sehe im Moment nicht die Kundenunfreundlichkeit. Die Fälle betreffen zum Einen Marktstörungen, zum Anderen Massenrückgaben, bei denen die Realisierung der Verkäufe am Markt letztendlich zu schlechten Kursen führen würden. Insofern halte ich diese Maßnahmen durchaus für angemessen. Es zeigt eben, dass man sich mit der Hülle eines ETF / Fonds auch Risiken holt, die normalerweise kein Problem darstellen, um Krisenfall aber doch relevant sein können.


    Danke, Kater.Ka!


    Den Sinn der Maßnahmen verstehe ich auf der einen Seite schon. Auf der anderen Seite empfinde ich sie (als juristischer Laie) als Hintertürchen der Anbieter, das ihnen ermöglicht, Verkäufe zur Gewinnmaximierung auf Kosten der Kunden zu steuern.

    Lyxor z.B. nennt ja diverse Gründe, die eine solche Maßnahme begründen können, da "etwas zu konstruieren" scheint mir nicht ausgeschlossen.


    Allerdings scheinen die Lyxor-Bedingungen hier besser zu sein als die von Blackrock des Threadstarters, immerhin lassen sich Aufträge während der Laufzeit der Maßnahme stornieren.

  • Hallo in die Runde, habe gleichlautendes Schreiben "Liquiditätsmanagementtools" von meiner depotführenden Bank bekommen!


    Nachdem ich das Kleingedruckte, das netterweise Beispiele enthält, mehrmals gelesen habe, denke ich schon dass man als Anteilseigner eines Investment-Fonds einwenig "ausgeliefert" dasteht. Man kann als Laie nur schwer beurteilen, ob die Marktlage wirklich "schief" ist, oder von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nur so gehyped wird, denn: Es entscheiden allein die KVGs, ob sie zur Sicherung der Liquidität Rückgabefristen, Rücknahmebeschränkungen oder „Swing Pricing“ einsetzen. Diese Instrumente können sowohl für neu aufzulegende als auch für bestehende Fonds eingesetzt werden.


    Aktien und Fonds sind Sondervermögen, welches - eigentlich - vor dem Zugriff der KVGs geschützt ist (und z.B. auch von einer Insolvenz der KVG nicht betroffen sein sollte). Wenn ich mein Sondervermögen zu einem bestimmten Marktpreis verkaufen will und die KVG tut dies nicht oder verschiebt die Ausführung, könnte man das schon so sehen, dass mir die KVG die Ausübung eines Rechts, was mein Sondervermögen angeht, vorenthält (und das auch noch nach eigenem Ermessen der KVG).


    Über kurz oder lang gleichen sich grundlegende Bedingungen immer an, d.h. alle KVGs werden diesen Joker ziehen, und ein Wechsel zu einer "kundenfreundlicheren" wird daher mittelfristig wenig bringen.


    Die Regelung gibt es immerhin schon seit über 2 Jahren, siehe Mitteilung der Bafin:

    https://www.bafin.de/DE/Verbra…ditaetstools_artikel.html


    Ich frage mich nur, warum die depotführenden Banken mit der Mitteilung gerade jetzt Öl ins Feuer kippen müssen ...

  • Wenn ich mein Sondervermögen zu einem bestimmten Marktpreis verkaufen will und die KVG tut dies nicht oder verschiebt die Ausführung, könnte man das schon so sehen, dass mir die KVG die Ausübung eines Rechts, was mein Sondervermögen angeht, vorenthält

    Naja, ich gehe schon davon aus, dass keine KVG mal eben einfach so ihren guten Ruf vernichten will. Für die ist Vertrauen eine wichtige Geschäftsgrundlage.


    Aber wenn Du etwas verkaufen willst, muss es auch jemand umsetzen. Wenn ein Run stattfindet, d.h. Millionen Kunden wollen gleichzeitig verkaufen, dann sind Engpässe denkbar. Wenn wichtige Börsen wegen Marktstörungen geschlossen sind, dann ist eben kein Handel möglich (Beispiel russische Aktien). Um solche Fälle geht es, da nützt der beste Wille einer KVG nichts.

  • Hoffentlich behältst Du Recht Hornie ! :)


    Vom Grundverständnis her dürften KVGs eigentlich gar nicht in Schieflage kommen, da ein Deal ja erst zustande kommt, wenn sich ein Käufer findet, der die Anteile des Verkäufers zum Preis X übernimmt. Insofern reicht eine KVG den Deal nur durch, der Käufer zahlt. Wenn sich kein Käufer findet, dann zum nächst niedrigeren Preis. Wenn überhaupt kein mutiger Käufer, dann sackt der Kurs halt weiter ab. Das wäre aber ganz gewöhnliches Börsengeschehen, ohne die neuen "Liquiditätsmanagementtools".


    Was mich am Liquiditätsmanagement beunruhigt ist, dass eine KVG nach eigenem Ermessen (zum Geschäfts- / Liquiditätseerhalt etc.) den Deal aussetzen bzw. verschieben kann unabhängig davon, ob sich Verkäufer und Käufer gefunden haben (siehe Hinweise im Bafin-Link). :/