Rückbuchungen bei der Postbank

  • Liebes Forum,


    ich wollte einen Fall schildern und u. a. rumfragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen mit der Postbank gemacht hat.


    Meine Eltern (86 und 78) haben seit mindestens 20 Jahren ohne Probleme ihr Girokonto im Online-Banking bei der Postbank.


    Anfang Februar wurde eine Lastschrift (Stromversorger) zurückgebucht, obwohl das Konto mehr als ausreichend gedeckt war. Anfang März wurden dann wiederum vier Abbuchungen zurückgebucht, darunter wiederum der Stromversorger, der daraufhin eine Mahnung mit entsprechenden Gebühren schickte. Außerdem blieb eine manuell getätigte Überweisung mit dem Hinweis „in der Nachbearbeitung“ unbearbeitet liegen.

    Auf eine tel. Nachfrage bei der Postbank vermutete eine eingeschränkt kompetente Mitarbeiterin, da sei wohl das Konto nicht gedeckt gewesen. Auf eine weitere, schriftliche Nachfrage kam dann nach wochenlanger Bearbeitungsdauer ein Standardschreiben (erkennbar an der Faksimile-Unterschrift), in dem behauptet wurde, meine Eltern seien „mehrfach“ aufgefordert worden, ihre Daten zu bestätigen, seien dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen. Man habe das Konto daraufhin gesperrt. Die Postbank sei zu dieser Überprüfung der Daten „gesetzlich verpflichtet“. Nachdem wir dies dann anzweifelten (ich z. B. bin auch u. a. bei der Postbank und musste noch nie, dort nicht und auch bei keiner anderen Bank, meine Daten bestätigen, außer natürlich bei der Kontoeröffnung), kam ein erneutes Standardschreiben (wieder mit eingedruckter Unterschrift): Man habe meinen Eltern „einen“ Brief mit der Aufforderung zur Datenbestätigung geschickt und das Konto dann gesperrt. Wir mögen doch bitte Belege für die entstandenen Kosten schicken, sie würden die Erstattung „prüfen“.

    Daher die Frage(n): Hat jemand in letzter Zeit ähnliche Probleme mit der Postbank gehabt, und wie konntet Ihr diese lösen?
    Hattet Ihr evtl. ähnliche Probleme mit anderen Banken? Gibt es Erfahrungen mit dem Banken-Ombudsmann (hatte diesen vor ca. 3 Wochen angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten)? Kennt eventuell jemand das Gesetz, das die Postbank verpflichtet, von langjährigen Kunden die Bestätigung ihrer Daten zu verlangen und deren Konto bei Ausbleiben der Bestätigung ohne weitere Ankündigung zu „sperren“, und zwar ohne, dass diese Sperrung oder eine Möglichkeit zur Entsperrung irgendwo ersichtlich wäre? Falls Ja: Danke für eure Antworten, Hinweise und Tipps!

  • Hallo Ceranfeld,


    aus Interesse zwei Sachfragen. Was bedeutet:


    Man habe das Konto daraufhin gesperrt.

    Was bedeutet Sperrung? Sind im fraglichen Zeitraum keine Gutbuchungen (z.B. Rente) und auch keine Abbuchungen (z.B. Bargeldauszahlung, Lastschriften und Onlineüberweisungen) mehr erfolgt oder wurden nur selektiv die Lastschriften nicht ausgeführt?


    Man habe meinen Eltern „einen“ Brief mit der Aufforderung zur Datenbestätigung geschickt und das Konto dann gesperrt.

    Wer das behauptet, muss es beweisen. Ich habe in den AGB der Postbank zumindest keinen Passus gefunden, dass ein Standardbrief der PB für so einen gravierenden Eingriff in die Kontennutzung ausreichend sei.


    Die Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu kennen. Allerdings sollte bei langjährigen Kunden schon ein Anlass vorliegen, um eine erneute Identitätsbestätigung zu verlangen. (Hatte ich bei der PB vor Jahren einmal und fand ich auch berechtigt.) Gab es so einen Anlass bei Ihren Eltern?


    Falls alle Antworten auf eine Schlechtleistung der PB hindeuten, würde ich schon mit Nachdruck Schadenersatz verlangen.


    Gruß Pumphut

  • Ich habe seit 2001 ein Extra-Konto bei der ING. 2013 bekam ich einen Brief mit dem Betreff "Aktualität Ihrer Daten/Bitte unterstützen Sie uns." Ich sollte ein Kundenstammblatt ausfüllen und zurückschicken. Begründet wurde dies mit dem "Geldwäschegesetz". Von Kontensperrung stand da nichts, aber ich habe das Kundenstammblatt natürlich zurückgeschickt.

  • Ich denke mir es geht um die Zustimmung der geänderten Bedingungen. Diese ist für die Weiterbetreibung des Kontos notwendig. Andere Banken kündigen sonst.

    Ich würde bei der Postbank nachfragen, und ggf. die Zustimmung nachreichen.

    Bei mir hat meine Sparkasse auch die Zustimmung gefordert.

    Gruß


    Altsachse

  • Nein, um die Gebühren geht es hier nicht. Das erschließt sich, wenn man meinen Beitrag richtig und bis zum Ende durchliest. Die Postbank hat keine Zustimmung zu irgendetwas verlangt und auch nicht gekündigt.

  • Ah, du hast auch schon dieses Google, von dem jetzt alle reden. Problem allerdings: Es wusste ja niemand, dass die Postbank Nachweise fordert oder gefordert hat. Das hat sie ja erst auf mehrfaches Nachfragen und nach mehreren anderslautenden Ausreden / Begründungen behauptet, also nachdem sie das Konto gesperrt hatte. OHNE, dass irgendwo ersichtlich gewesen oder angekündigt worden wäre, dass oder warum das Konto „gesperrt“ wurde.

    Daher nochmal die Bitte an alle: Erst Beitrag ganz bis zum Ende durchlesen, DANN antworten.

  • Ich habe seit 2001 ein Extra-Konto bei der ING. 2013 bekam ich einen Brief mit dem Betreff "Aktualität Ihrer Daten/Bitte unterstützen Sie uns." Ich sollte ein Kundenstammblatt ausfüllen und zurückschicken. Begründet wurde dies mit dem "Geldwäschegesetz". Von Kontensperrung stand da nichts, aber ich habe das Kundenstammblatt natürlich zurückgeschickt.

    OK, gut. Meine Eltern haben das aber nicht bekommen. Konto wurde einfach „gesperrt“ und die Begründung dafür dann nach mehrfachem Nachhaken nachgereicht.

  • Was bedeutet Sperrung? Sind im fraglichen Zeitraum keine Gutbuchungen (z.B. Rente) und auch keine Abbuchungen (z.B. Bargeldauszahlung, Lastschriften und Onlineüberweisungen) mehr erfolgt oder wurden nur selektiv die Lastschriften nicht ausgeführt?


    Wer das behauptet, muss es beweisen. Ich habe in den AGB der Postbank zumindest keinen Passus gefunden, dass ein Standardbrief der PB für so einen gravierenden Eingriff in die Kontennutzung ausreichend sei.


    Die Banken sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu kennen. Allerdings sollte bei langjährigen Kunden schon ein Anlass vorliegen, um eine erneute Identitätsbestätigung zu verlangen. (Hatte ich bei der PB vor Jahren einmal und fand ich auch berechtigt.) Gab es so einen Anlass bei Ihren Eltern?

    Danke für die ausführliche Antwort. Es waren nur die, sagen wir mal: „rufschädigenden“ Vorgänge betroffen, d. h. Lastschriften wurden zurückgebucht und Überweisungen gingen nicht raus. Zahlungseingänge sind m. W. problemlos erfolgt. Ich meine, es waren sogar Abhebungen und Kartenzahlungen stets möglich.

    (Interessantes Detail, das noch zusätzlich daruf hinweist, dass es sich schlichtweg um einen Fehler seitens der Postbank handelt: Sowohl die (versuchten) Lastschriften als auch die Rückbuchungen waren jeweils mit dem gleichen Text „Lastschrift“ gekennzeichnet. Man würde ja erwarten, dass es jeweils einmal als Lastschrift und einmal als „Gutschrift“ oder „Rückbuchung“ o. ä. gekennzeichnet würde oder der Grund „Sperrung“ wenigstens ersichtlich wäre)

    Die Postbank hat nie auf ihre AGB verwiesen, sondern sie sei gesetzlich zur Überprüfung verpflichtet. Deswegen war uns der Blick in die AGB noch nicht in den Sinn gekommen.


    Nein, es gab keinen Anlass. Keinen Umzug oder andere sich auf die Bankdaten auswirkenden Ereignisse.