Guten Tag.
Mal Folgendes angenommen: neben Einkünften aus Altersrente und Berufstätigkeit (Ehefrau) besteht ein Gewerbebetrieb
in einem anderen Finanzamtsbezirk. Wegen eines Verlustes hieraus läuft beim Stammfinanzamt ein Einspruch aus einem früheren Jahr, über den noch nicht entschieden ist und der möglicherweise zu einer Rückerstattung führt.
Nun kommt für ein späteres Jahr ein Bescheid, der eine Nachzahlung anfordert. Ist es rechtmäßig, dass diese Nachzahlung festgesetzt wird, obwohl sogar eine Differenz zu Gunsten der Steuerpflichtigen verbliebe, falls dem Einspruch stattgegeben würde?
Schöne Restostern