Kindesunterhaltsberechnung

  • Hallo,

    Ich habe in einem Beitrag von Frau Dr. Britta Beate Schön gelesen, das bei der Berechnung vom Kindesunterhalt eine Nebentätigkeit (450 Euro Job) nicht mit in die Berechnung einbezogen wird, wenn man diese Nebentätigkeit ausübt um bestehende Schulden zu tilgen. Ein Hauptberuf wäre vorhanden und der Verdienst der Nebentätigkeit übertrifft ebenso nicht die Höhe der monatlichen Rate des Kredites. Mich würde interessieren, in welcher gesetzlichen Norm dies konkret geregelt ist.


    Grüße