Arbeitslosengeldbezug bei Erhalt Teilrente Versorgungswerk Ingenieurkammer

  • Guten Tag, ich erhalte von der Ingenieurkammer auf Grund meiner Selbstständigkeit ab 2000 und Eintritt in ein Angestelltenverhältnis 2007 ab 01.03.22 eine Rente. Die "richtige" Altersrente bekomme ich aber erst mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente von der BFA für den vor 2000 liegende Zahlungen an diese. Meine Frage wäre, bekomme ich, falls ich jetzt arbeitslos werden würde, eine Arbeitslosengeld ohne Anrechnung der Leisungen des Versorgungswerkes? Ich bin 63 Jahre alt.


    Vielen Dank!

  • Oh je, als nicht in der deutschen Rechtssprechung firme Person, deute ich Ihre Antwort so, dass ich, wenn ich Arbeitslos bin und Arbeitslosengeld erhalte keine Arbeitslosenbeiträge zahlen muss..... aber eigentlich wollte ich wissen, ob meine Kammerrente zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes angerechnet wird. Ich bin voll Berufstätig.


    Sorry....und danke!

  • Es ist doch eine Altersrente aus der berufsständischen Versorgung und keine teilweise Erwerbsminderungsrente (bzw. jeweils vergleichbar)?


    Bei einer Altersrente ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld komplett ohne dass es zu einer konkreten Anrechnung käme. Wenn die Leistung aus dem Versorgungswerk wie eine Altersrente betrachtet würde, hätte dies denselben Effekt.


    Beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld hingegen wird zwischen Voll- und Teilrente unterschieden. Im Paragraphen 156 sehe ich diese Unterscheidung nicht.