Guten Tag, ich erhalte von der Ingenieurkammer auf Grund meiner Selbstständigkeit ab 2000 und Eintritt in ein Angestelltenverhältnis 2007 ab 01.03.22 eine Rente. Die "richtige" Altersrente bekomme ich aber erst mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente von der BFA für den vor 2000 liegende Zahlungen an diese. Meine Frage wäre, bekomme ich, falls ich jetzt arbeitslos werden würde, eine Arbeitslosengeld ohne Anrechnung der Leisungen des Versorgungswerkes? Ich bin 63 Jahre alt.
Vielen Dank!