PKV Arzt Abrechnung meist 3,5 facher Satz obwohl nur bis 2,3 versichert

  • Danke euch allen für eure Infos und Antworten.

    Da habe ich wohl das Abrechnung System nicht verstanden und muss künftig jedes Mal sagen das ich nur 2,3-fachen Satz bezahle bzw. vorab wissen will welche Kosten auf mich zukommen.

    Ich hatte gehofft es wäre wie bei jeder Dienstleistung die man kauft gleich und man bekommt immer gesagt was es kostet bevor man den Auftrag erteilt. Bei der PKV zumindest wenn man dazuzahlen muss. Ich habe hier natürlich auch gedacht und vorausgesetzt die sehen auf meiner PKV Karte wie ich versichert bin.


    Genauso hatte ich gehofft das ein behandelnder Arzt verpflichtet ist mir vorab zu sagen das eine Behandlung mit 3,5 berechnet wird.

  • Es soll ja auch Eingriffe beim Arzt geben, wo sich erst in der Behandlung ergibt, dass es komplizierter ist als geplant -z. B. Zahn OP - und dann ein höherer Satz berechnet wird. Stelle ich mir lustig vor „Herr RH1973, sie sagten vorab, dass sie nur eine Behandlung bis zum 2,3 fachen Satz wünschen. Wir müssten hier jetzt mehr berechnen. Sollen wir abbrechen oder wollen sie den Mehraufwand bezahlen?“

  • Die Überschrift des Threads ist sachlich nicht korrekt,denn der 3,5fache Satz wird meistens NICHT berechnet,aber das nur am Rande.

    Die Grundidee des TE hat vor ca.20 Jahren auch ein gewisser Karl Lauterbach gehabt(der nannte sich damals "Gesundheitsökonom")und teilweise,konkret NUR in Krankenhäusern,in die Tat umgesetzt:Stichwort "Fallpauschale" d.h.konkret,daß für eine Vielzahl von Behandlungen/Eingriffen das Krankenhaus eine bestimmte Pauschale erhielt egal ob damit der tatsächliche Aufwand abgegolten war oder nicht.

    Den Krankenhäusern wurde erlaubt,für "Begleitbehandlungen" sogenannten "Belegärzten" Infrastruktur gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen,deren Leistungen individuell dem Patienten gemäß der Gebührenordung für Ärzte(GOÄ) minus einem Prozentsatz für bestimmte Kosten(die dem Krankenhaus zu entrichten sind)in Rechnung gestellt werden.


    Die Anwendung dieser Vorgehensweise auch bei niedergelassenen Ärzten scheiterte aus grundsätzlichen Gründen und der Lobbytätigkeit der Ärztevertreter.

    Karl Lauterbach arbeitet immer noch an der Realisierung seiner Pläne,aber so lange wie diese politisch nicht durchsetzbar sind,ist es die freie Entscheidung des niedergelassenen Arztes darüber zu befinden,mit welchem Multiplikator er seine Leistungen in direkter Abhängigkeit von der konkreten Situation beim Patienten honoriert haben will.Abweichungen vom üblichen 2,3fachen des GOÄ-Satzes nach oben hat er nachvollziehbar in seiner Rechnung zu begründen.

    Beim TE frage ich mich,ob seine Versicherung in ihren Bedingungen tatsächlich ihre Leistungserstattung auf das 2,3fache des GOÄ-Satzes begrenzt,denn bei meiner Versicherung(DKV)ist dies NICHT der Fall!

  • Das Ergebnis dieser "tollen" Idee kann man bspw. an unserem örtlichen Krankenhaus beobachten, das trotz voller Auslastung Jahr für Jahr defizitär arbeitet.

    Aber wird dieses System nicht auch bei niedergelassenen Ärzten in der GKV angewandt?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ja wird es. Und hinterher wundern sich die Leute warum manche Ärzte lieber einem PKV-Patienten den Vorzug geben (einmal Hallo sagen und die Hand schütteln -> "eingehende Beratung auch fernmündlich" zu 50€ ;) ) anstatt einen GKV-Patient zur Quartalspauschale zu behandeln...

    Unsere Gesundheitspolitik hat die Schizophrenie von den Ärzten und Krankenhäusern mehr unternehmerisches Denken zu fordern aber Anreize zu schaffen die in diesem Fall unerwünschte Ergebnisse liefern.

  • "Gute" Tarife leisten nicht nur bis zum 3,5-fachen Satz sondern auch darüber hinaus. "Teurere" Abrechnungen sind nach unserer Erfahrung gar nicht so selten - Beispiele finden sich auf unserer Webseite.


    Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte man - "gute" Beratung vorausgesetzt - im Detail darüber aufgeklärt werden, was der jeweilige Tarif leistet und was nicht. Das ist - wie auf unserer Webseite beschrieben - wie beim Pizzaservice. Man bekommt, was man "bucht" und bezahlt, nicht mehr und nicht weniger.


    Hier wurde scheinbar beim Abschluss der PKV nicht ausreichend aufgeklärt. Oft wollen Kunden auch möglichst wenig zahlen und verzichten dafür auf wichtige Leistungen. Dass man dabei häufig draufzahlt fällt dann meistens erst später auf.


    Tipp für RH1973 : Fragen Sie Ihren Versicherungsvermittler doch einmal nach Angeboten für ein Upgrade in einen leistungsstärkeren Tarif Ihrer Gesellschaft.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Zu dem Beitrag von Dr. Schlemann möchte ich noch ergänzen.


    Bitte schieben Sie die Verantwortung des schlechten Tarifes nicht auf den Arzt, der höher abrechnet als der Tarif erstattet. Ärzte sind nicht für die Tarife ihrer Patienten verantwortlich. Wenn sie höher berechnen und dies begründen, spricht nichts dagegen und hat auch nichts mit Abzocke zu tun. Der Privatpatient ist für den Arzt Vertragspartner und somit Selbstzahler. Was dieser im Nachgang von einer Versicherung erstattet bekommt, spielt für seine Rechnung keine Rolle. Er berechnet nach Gebührenordnung und das steht ihm auch zu

  • Bitte schieben Sie die Verantwortung des schlechten Tarifes nicht auf den Arzt, der höher abrechnet als der Tarif erstattet. Ärzte sind nicht für die Tarife ihrer Patienten verantwortlich. Wenn sie höher berechnen und dies begründen, spricht nichts dagegen und hat auch nichts mit Abzocke zu tun. Der Privatpatient ist für den Arzt Vertragspartner und somit Selbstzahler. Was dieser im Nachgang von einer Versicherung erstattet bekommt, spielt für seine Rechnung keine Rolle. Er berechnet nach Gebührenordnung und das steht ihm auch zu

    Wir sprechen hier überwiegend über die Abrechnungsfaktoren 2,3 und 3,5.


    Was sind denn die Umstände, unter denen der Arzt mit Faktor 1 (also den Standardgebührensatz) abrechnet?

  • Der Standardgebührensatz ist der Regelhöchstsatz = 2,3-fach. Und bitte beim Schimpfen auf geldgierige Ärzte bedenken, dass die Gebührenordnungen teilweise seit 1996 nicht mehr angepasst wurden. Und das bei einer Inflationsrate von aktuell 7,4%! Nachzulesen auf unserer Webseite unter dem Stichwort Gebührenordnung.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Der Standardgebührensatz ist der Regelhöchstsatz = 2,3-fach. Und bitte beim Schimpfen auf geldgierige Ärzte bedenken, dass die Gebührenordnungen teilweise seit 1996 nicht mehr angepasst wurden. Und das bei einer Inflationsrate von aktuell 7,4%! Nachzulesen auf unserer Webseite unter dem Stichwort Gebührenordnung.

    Und trotzdem darf man viele Ärzte als "gierig" tadeln, wenn sie tatsächlich minderwertig erbrachte Leistungen teuer in Rechnung stellen oder vielfach auch noch zusätzlich nicht erbrachte Leistungen abrechnen! Leider verhalten sich nur noch wenige Ärzte anständig!

  • Natürlich darf man das. Aber das geht doch am Thema vorbei. Und wenn ein Arzt nicht erbrachte Leistungen abrechnet, dann bittet man um Korrektur der Rechnung.


    Übrigens Respekt über ihren umfangreiche. Überblick, dass es nur noch wenige anständige Ärzte gibt. Bei über 100.000 Ärzten in Deutschland, sind sie ja sehr oft beim Arzt :thumbup:

  • Übrigens Respekt über ihren umfangreiche. Überblick, dass es nur noch wenige anständige Ärzte gibt. Bei über 100.000 Ärzten in Deutschland, sind sie ja sehr oft beim Arzt :thumbup:

    Naja, Erfahrungen mit ca. 50.000 verschiedenen Ärzt*innen würden ja auch reichen, um den Großteil als gierig bezeichnen zu können. Und das ist immerhin doppelt so wahrscheinlich. Ach ne... ?

  • Wir sprechen hier überwiegend über die Abrechnungsfaktoren 2,3 und 3,5.


    Was sind denn die Umstände, unter denen der Arzt mit Faktor 1 (also den Standardgebührensatz) abrechnet?

    Das ist nicht der Standardsatz, sondern der Satz für deutlich einfachere Umstände als normal. Kommt tatsächlich recht selten vor.

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    Grover Norquist

  • Meine Schwester, Hausärztin in Baden-Württemberg, rechnet (nach eigener Aussage - mir stellt sie natürlich keine Rechnung ;) GKV- und PKV-Versicherte unter normalen Umständen genau gleich ab - also zum 1-fachen Satz der GOÄ... als PKV-Versicherter habe ich das bei anderen Fachärzten allerdings bisher leider auch noch nicht erlebt :rolleyes:

  • Lass es lieber. Die Ausssage kann schon deshalb nicht richtig sein, weil Kassenleistungen überhaupt nicht nach der GOÄ abgerechnet werden können.

  • Lass es lieber. Die Ausssage kann schon deshalb nicht richtig sein, weil Kassenleistungen überhaupt nicht nach der GOÄ abgerechnet werden können.

    Ich weiß... Aber ich denke, er meinte das.

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    Grover Norquist