Widerruf wegen falscher Widerrufsbelehrung auch bei Dispokredit möglich?

  • Kann man eigentlich auch Dispokredite aus 2003 - 2011 widerrufen, da hier ja ggf auch die falschen Widerrufsbelehrungen verwendet wurden?
    Falls ja, wie würde man vorgehen? Welche Belehrung gilt letztendlich, die erste bei Kontoeröffnung oder erstmaliger Inanspruchnahme des Dispos, oder wird bei AGB Änderungen der Banken auch die Widerrufsbelehrung angepasst und letztendlich gültig.
    Ich wüsste jetzt nicht wann ich, ausser bei Kontoeröffnung einen Dispovertrag abgeschlossen haben soll. Änderungen am Dispo wurden auch unkompliziert per Anruf oder Mail genehmigt.
    Gibt es hier eine weitere Möglichkeit, von den Banken zu hohe Zinsen zurückzufordern?
    Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

  • Ich habe gerade meine Girokontounterlagen geprüft. Ich habe weder eine schriftliche Bestätigung/Vertrag über die Gewährung des Dispos noch eine Widerrufsbelehrung.
    Wahrscheinlich denke ich zu einfach, wenn ich sage, keine Widerrufsbelehrung, also unbegrenzte Widerruf Möglichkeit für Kontokorrentkredite ab 2003?