Steuererklärung, Dienstwagen

  • Hallo miteinander,

    vorab möchte ich erwähnen, dass ich als Neuling in diesem relevanten Forum für jeden Tip oder Hinweis dankbar bin, den es hier zu beachten gilt.


    Um Euch nicht die Zeit zu stehlen, erlaube ich mir gleich meine Frage zu äußern:


    Als Vollzeit-Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes nutze ich das Dienstfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte, also privat, und zahle hierfür monatlich pauschal € 154,- an den Arbeitgeber. Die einfache Strecke beträgt 12 km.

    - Ich bin mir nicht schlüssig, ob, und wenn ja, wie und wo dies in der Steuerklärung eingefügt werden kann bzw. soll, denn es stellt ja keine unentgeltliche Überlassung des Kfz. dar, also keinen geldwerten Vorteil.

    - Ist der Betrag von monatlich 154,00 EUR nun Teil der Werbungskosten, oder bleibt er in der ESt-Erklärung unberücksichtigt, und ich trage stattdessen die Gesamt-km ein?


    Nur zur Erwähnung:

    In der Jahres- Lohnsteuerbescheinigung für 2021 steht unter Punkt 18.:

    „Pauschal mit 15% besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte :

    € 147,12 “

    ...welches ich In Anlage N eingetragen habe.


    Beste Grüße