Problem FiFo-Methode beim Verkauf von thesaurierenden ETF-Anteilen in Rentenphase

  • Wenn jemand viele Jahre in einen thesaurierenden ETF eingezahlt hat und dann in der Rentenphase verkaufen will (Dividende kriegt man ja keine) sieht man sich mit dem steuerlichen Nachteil det first in first out Methode (die zuerst gekauften gelten als zuerst verkauft) konfrontiert. D.h. gleich zum Rentenstart zahlt man hohe Steuern, weil dem Verkaufspreis nur die niedrigen Anschaffungskosten von vor vielen Jahren gegengerechnet werden. Hat jemand dafür eine Lösungsidee?

  • Hallo Pepe73 , willkommen im Finanztip-Forum.

    gleich zum Rentenstart zahlt man hohe Steuern, weil dem Verkaufspreis nur die niedrigen Anschaffungskosten von vor vielen Jahren gegengerechnet werden. Hat jemand dafür eine Lösungsidee?

    Hier im Forum gibt es dazu zwei unabhängig anwendbare Vorgehensweisen:

    Zum einen kann man in der Ansparzeit immer mal wieder Anteile in Höhe des nicht ausgenutzten Pauschbertrags / Freistellungsauftrags verkaufen und sofort neu kaufen. Damit senkt man die insgesamt zu zahlende Steuer.

    Zum anderen kann man alle paar Jahre den Sparplan auf einen anderen ETF auf den gleichen Index / bei einer anderen Depotbank oder in einem Unterdepot auf den gleichen ETF umstellen und den Bestand jeweils stehen lassen. Wenn man das z.B. alle fünf Jahre macht dann kann man die Auszahlung mit dem zuletzt gekauften Pack beginnen, bei dem dann nur maximal fünf Jahre Gewinn statt n*5 Jahre Gewinn liegen. Zum Generieren eines Zielbetrags muss weniger vom Kapital verkauft werden und somit nimmt ein höherer Betrag weiter am Zinseszins teil.

  • Die Hinweise von Kater.Ka sind gut und richtig, helfen aber nicht, falls Pepe73 schon in Rente ist.


    Dann kannst Du folgendes versuchen:

    Zweites Depot eröffnen und z.B. 90% des Bestandes dorthin übertragen. Die übrigen 10% sollten dann die zuletzt gekauften sein, die Du dann als erstes verkaufen kannst.

    Anschließend 80% zurück übertragen etc.

  • Bei Smartbroker kannst du neun Unterdepots (UD) zu einem Depot-Stammkonto einrichten, die steuerlich als selbstständige Depots gelten. In die UDs überträgst du dann jeweils Bestände mit unterschiedlichen Kaufkursen und verkaufst danach zunächst die Bestände aus den UDs mit geringstem Gewinn. Das ist steuerrechtlich legal und so erfüllst du die Fifo-Regel leicht, ohne dass sie dich steuerlich belastet.