Scheidungskosten bei Steuer geltend machen?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe letztens irgendwo gehört, dass man die Kosten einer Scheidung wohl bei der Steuer geltend machen kann, als ich gegoogelt habe, habe ich dazu jedoch unterschiedliche Angaben gefunden. Teils wird gesagt, dass das gehen würde und dann heißt es woanders wieder, dass das nicht der Fall sei. Weiß es hier vielleicht jemand genauer? :)

  • Was verstehst du denn unter "Scheidungskosten"? Das, was Rechtsanwälte und Gerichte in Rechnung stellen?


    Das geht nicht, siehe z.B.:

    https://taxfix.de/steuertipps/…-von-der-steuer-absetzen/


    Unterhalt an den Expartner (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) kann man steuerlich geltend machen, siehe z.B.

    https://taxfix.de/steuertipps/…uation-nach-der-trennung/


    Und Achtung - das "Steuerjahr" ist nicht identisch mit dem "Trennungsjahr".

    Wenn du dich z.B. am 27.4.2022 läuft das Trennungsjahr bis zum 26.4.2023.
    Steuerlich bist du jedoch ab dem 1.1.2023 in Steuerklasse 1 (oder 2 mit Kindern). -> Musst du dem Finanzamt rechtzeitig vor dem Jahreswechsel mitteilen, da gibts einen Vordruck "Meldung dauerhaftes Getrenntleben" (oder so ähnlich).

  • Hallo,


    Scheidungskosten wie die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten sind grundsätzlich steuerlich nicht absetzbar. Sie können nur ausnahmsweise abgesetzt werden, wenn die Existenz des Steuerpflichtigen bedroht wäre. Bei Scheidungskosten ist das aber in der Regel nicht der Fall.