Spiegel-Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen

  • Ich habe mal kurz in SPON: "Warum Sie jetzt Ihren Handyvertrag überprüfen sollten" reingerochen.
    Und den "tollen selbstentwickelten" Tenhagen-Vergleichs-Rechner natürlich getestet, bzw. erst, nachdem ich die Kritiken im SPON-Forum gelesen habe.
    Meine Meinung dazu: Stümperhaft, verbunden mit total falschen Ergebnissen, ggf. schlimmer!
    Insbesondere, wenn Tenhagen auf die Gruppe der der Älteren hinweist, die i.d.R. zu den Wenignutzern gehören.


    Wie kommt dieser "Rechner" darauf, dass eine Preapaid- oder andere Karte bei 10min Gespräch/Monat in 24 Monaten 0 ct/Monat an Kosten verursacht, wenn ALLE Kosten, etc. entsprechend umgelegt werden?
    Wie kommt der Rechner darauf, dass bei 30min/Monat und 0,09 €/min 1,66 Euro/Monat über 24 Monate rauskommen, egal was die Karte gekostet hat?
    (Die Cents interessieren MICH dabei nicht, sondern nur die Idiotie des Rechners)


    Warum lässt der Rechner nur 0 oder mindestens 300MB/Monat Datenvolumen zu?
    Warum berücksichtigt der Rechner NICHT, ob nach Ablauf des Highspeedvolumen die Lowspeed kostenlos weiter läuft?
    Warum zeigt mir der Rechner bei z.B. 60min Tel. und 300MB im Monat nicht den Lidl-Tarif SMART XS für 4,99€/m an, der 100min und 200MB/Highspeed und unendlich Lowspeed zulässt?
    Weil es der Rentner eilig hat, wenn er ins Netz möchte und dann MINDESTENS 300MB Highspeed braucht?
    Aber da verstehe ich einen absoluten Primitivrechner noch.


    Warum taucht da aber z.B. auch NICHT einmal der Lidl-Tarif SMART-S für 7,99€/m auf, der 300min/m und 1.000MB/m Highspeed und unendlich Lowspeed bietet?
    Über das dreifache der Anforderung?!
    Nein, in DEM Vergleich listet der Tenhagen-Privat-Rechner Lidl erst ab 12,99 €/m mit dem SMART L Tarif, obwohl der mit 600min/m und 1,5GB/m Welten über den Anforderungen liegt.
    Dabei kann man nachweisen, dass der Datenbank des Vergleich-Rechners die anderen Tarife vorliegen!


    Kann es sein, dass die Affiliate-Vergütung an Tenhagen/Finanztip da eine Rolle spielt?
    Lidl macht das Prämiensystem für Vermittlung immerhin mit, aber zahlt ggf. erst in der höheren Liga passend?
    Zahlt Aldi-Talk gar nichts und ist deswegen auch überhaupt nicht vertreten/auffindbar im Tenhagen-Vergleichsrechner, obwohl nun nicht gerade teuer oder unseriös?
    Kann es sein, dass der "Vergleichsrechner" etwas arg danach geht, was Tenhagen oder Finanztip daran verdient?


    Zweijahresverträge ergeben i.d.R. MEHR als das doppelte der Einjahresverträge und ein Vielfaches von einfachem Wechsel an Provision.
    Tenhagen empfiehlt Zweijahresverträge...


    Ich habe ein verdammt komisches Gefühl.

  • Ich bin kein Jurist, daher frage ich eben aus purer Neugierde...

    Warum sollte die für den Gegner kostenpflichtige Einschaltung eines RA nicht gerechtfertigt sein, wenn der auf eine vorherige Mahnung/Einspruch mit Fristsetzung nicht reagiert hat?

    Das ist ja genau der Punkt. In meinen unjuristischen Augen ist das nicht so wirklich nachvollziehbar, dass die Einschaltung für den Gegner kostenpflichtig ist. Die Erhebung von Abschlagszahlungen ist doch keine "falsche Rechnung", sondern nur eine Vorauszahlung.


    Wenn ich meine neuen Abschlagspläne (zB heute) bekomme, dann ist die erste Abschlagszahlung oft erst Ende Juli fällig. Wenn man jetzt die Absenkung der Abschlagszahlung mit einer Frist von zwei Wochen fordert und dies nicht passiert, wo ist dann in zwei Wochen der Schaden, der die Einschaltung eines RA rechtfertigt, den die Gegenseite zahlen soll?


    Und: Selbst wenn ich überhöhte Abschläge zahlen "muss", habe ich doch maximal einen Zinsschaden, der bei den aktuellen Zinsen auch kaum zu Buche schlägt. Auch hier sehe ich wenig Raum, dagegen gleich juristisch auf Kosten der Gegenseite vorzugehen - insb. wenn die Anwaltskosten den Zinsschaden um ein Vielfaches überschreiten. Wie hoch ist dann eigentlich der Gegenstandswert und welcher Anwalt hat Spaß und Zeit, sich bei Gegenstandswerten von ein paar hundert Euro rumzuschlagen?


    Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber wenn es tatsächlich so leicht ist, dem Gegner die Kosten eines Anwalts risikolos aufs Auge zu drücken, dann ist das in meinen Augen schon fast eine zu einfache Vorlage für Streithansel.

  • Das ist ja genau der Punkt. In meinen unjuristischen Augen ist das nicht so wirklich nachvollziehbar, dass die Einschaltung für den Gegner kostenpflichtig ist. Die Erhebung von Abschlagszahlungen ist doch keine "falsche Rechnung", sondern nur eine Vorauszahlung.


    Das "gegnerische" Unternehmen bucht den "festgelegten" Abschlag von meinem Konto ab.
    Ist diese Abbuchung nach Vertrag/AGB zu hoch, findet damit unmittelbar eine Vermögensschädigung statt.
    Juristisch ist das unter StGB §263, gewerblicher Betrug einzuordnen.
    Selbstverständlich darf ich mich, für den kriminellen Täter kostenpflichtiger, juristischer Hilfe bedienen.


    Wenn ich meine neuen Abschlagspläne (zB heute) bekomme, dann ist die erste Abschlagszahlung oft erst Ende Juli fällig. Wenn man jetzt die Absenkung der Abschlagszahlung mit einer Frist von zwei Wochen fordert und dies nicht passiert, wo ist dann in zwei Wochen der Schaden, der die Einschaltung eines RA rechtfertigt, den die Gegenseite zahlen soll?


    Es geht nicht darum, was bei Ihnen (z.B. heute) passiert ist, sondern wie das Vorgehen der angeblichen Billiganbieter ist.
    Obwohl zwar durchaus unterschiedlich, manche schaffen es sogar, die erste Abbuchung vor Überstellen der kpl. Vertragsunterlagen und Verkündung der Abschlägen zu tätigen.
    Aber auch auf eine lediglich angekündigte Vermögensschädigung kann ich nach einer grosszügigen 14 Tagefrist juristisch reagieren.
    Insbesondere, wenn Unternehmen nach ihren AGB nur kurze Einspruchsfristen anbieten, egal ob legal oder illegal.


    Und: Selbst wenn ich überhöhte Abschläge zahlen "muss", habe ich doch maximal einen Zinsschaden, der bei den aktuellen Zinsen auch kaum zu Buche schlägt. Auch hier sehe ich wenig Raum, dagegen gleich juristisch auf Kosten der Gegenseite vorzugehen - insb. wenn die Anwaltskosten den Zinsschaden um ein Vielfaches überschreiten. Wie hoch ist dann eigentlich der Gegenstandswert und welcher Anwalt hat Spaß und Zeit, sich bei Gegenstandswerten von ein paar hundert Euro rumzuschlagen?


    Eine um 30% überhöhte Abschlagszahlung verursacht juristisch bei 1000,- Euro Abschlagszahlungen in 11/12 Monaten in einen einjährigen Vertragsverhältnis bereits einen Vermögensschaden von 300,-Euro OHNE Zinsbetrachtungen und anderer Vermögensschäden und Aufwendungen.
    Mein RA bekommt für die Weiterleitung meiner Text- und PDF-Datei per Briefpost mit seinem Briefkopf und Unterschrift nach RVG 70,20 € netto, wenn es sich darauf beschränkt.
    Ich selber bekomme um faire 30,- € für meine Aufwendungen von "meinem" jeweiligen EVU, das seinen Fehler einsieht und Besserung gelobt.
    Mein RA für solche Fälle hechelt nach jedem gleichartigen Auftrag von mir. :)


    Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber wenn es tatsächlich so leicht ist, dem Gegner die Kosten eines Anwalts risikolos aufs Auge zu drücken, dann ist das in meinen Augen schon fast eine zu einfache Vorlage für Streithansel.


    Ein Widerspruch gegen einen "Bescheid" ist jeder Mahnung gleichzusetzen, die selbst schon mit Kostennote belastbar ist.
    Danach sind juristische Schritte angesagt, je nachdem, wen man vor sich hat.
    Die typische Abzockermafia schaltet direkt nach Zahlungsverzug oder unfruchtbarer und kostenpflichtiger Mahnung "fremde" RA und/oder kostenpflichtige Inkassounternehmen ein.
    Ich richte mich nach deren Vorgehen und nutze das gleiche.
    Nur eben gegen sie.


    Risikolos ist das für einen Normalbürger ausdrücklich NICHT!
    Weder kennt der Normalbürger die entsprechenden Gesetze, noch den passenden RA, der sie kennt und "umsetzt".
    Da habe ich nach vier Jahrzehnten Selbstständigkeit entsprechende Vorteile.

  • Mir bringt die Kolumne leider auch nie was. Trotzdem lese ich sie jede Woche... Ist einfach ne andere Zielgruppe.

  • Wollte jetzt auch nicht die Behauptung in den Raum stellen, das in der Kolumne dieses Mal die Goldkörnchen aus dem Display rieseln.


    Konkrete Hilfen erwarte ich auch nicht (zumindest nicht immer), aber zumindest Denkanstöße. Und falls die gerade nicht verfügbar sind, dann sollte zumindest etwas Kurzweil dabei herausspringen.


    In Zweifel haben zumindest die Kommentare das noch immer geschafft.


    Prognosen haben den Reiz, dass sie sich als falsch oder auch als richtig erweisen können. Risiko! ;)

  • Ich finde nicht, dass die Kolumne "schlecht" ist. Lediglich die Idee Strom und Gaspreise zu vergleichen, dass Girokonten nicht nur einen Grundpreis haben, sondern auch auf Positionsebene bepreist sein können, oder bei Versicherungen sowohl auf Preis als auch auf Leistung zu achten ist, ist für mich kein Neuland. Wenn ich mich im Familien- und Freundeskreis umhöre, ist es das aber für 50% der Bevölkerung. Denen bringt so eine Kolumne was. Mir nicht.


    Wirklich schlecht finde ich hingegen die finanzbezogenen Artikel bei Faz Plus. Ich habe mir schon zweimal für 1,99 einen Tagespass besorgt und diverse Plus Artikel der letzten 4 Wochen gelesen. Und habe die Ausgabe von 1,99 Euro hinterher bereut. Es hat mir einfach nichts gebracht, ich habe keinen Mehrwert gezogen. Für hochwertigen Journalismus würde ich jederzeit Geld ausgeben. Ich glaube ohnehin, dass Bezahljournalismus Zukunft hat. Aber selbst wenn die Artikel 10ct gekostet hätten, wären sie es nicht wert gewesen.

  • In vielen Konstellationen macht Riester Sinn. Zum Beispiel bei niedrigen Kosten, niedrigem Einkommen und mehreren Kindern. Bei hohen Kosten, hohem Einkommen und keiner Kinderzulage ist Riester wiederum nicht sinnvoll.


    Als ich Riester in 2008 abgeschlossen habe galt Riester als das non plus ultra der Altersvorsorge. Kosten? Egal! Das rechnet sich immer. Dass meine Konstellation nicht sinnvoll war habe ich erst später erkannt und den Riester gekündigt. Das heißt aber nicht, dass nur weil er zu mir nicht gepasst hat, er zu niemandem passt und alle Verträge generell Schrott sind. Man muss da schon ins Detail schauen und individuell entscheiden.

  • Im Beitrag wird recht gut aufgedröselt, dass es Problemfelder gibt.


    Eine pauschale Empfehlung mit zwingender Konsequenz habe ich da jetzt nicht herausgelesen.


    Es ist schon richtig, dass man sich auch die Details ansehen muss.


    Daher empfinde ich es auch immer so befremdlich, dass in den Kommentaren (gerne auch schon in den ersten) mit Glaubenssätzen gearbeitet wird und die Welt in schwarz-weiß gesehen wird.

  • Ich denke in vielen Feldern wird schwarz weiß gearbeitet. Und dass das bei Riester passiert ist angesichts der Enttäuschung vieler Sparer auch nicht verwunderlich. In den 00er Jahren wurde Gott weiß was versprochen (letztlich wurde da alles weiß gemalt), die Menschen sind diesen Versprechen undifferenziert gefolgt, nun sind sie vielfach die Dummen.

  • Dass die große Versprechungen von damals, die Rumfummelei an der Rentenformel mehr als auszugleichen, nicht eingehalten werden, sollte wohl klar sein.


    Das heißt aber nicht, dass ich mit einem Vertrag zwingend schlechter dran bin, als ohne.

  • Wenn die Wahl ist "Riestern oder Geld verbrennen" hast du Recht, dann ist Riestern immer besser, egal wie die Vertragskonditionen sind.


    Wenn man alle anderen Möglichkeiten betrachtet, kann eine Investition in eine schlechte Riesterversicherung gegenüber effizienteren Sparformen suboptimal sein. Wie gesagt, Frage der Details und der Einzelfallbetrachtung.

  • Es ist ja auch die Frage der Ausgangslage.


    Traue ich mir zu, mich selbst um meine Altersvorsorge zu kümmern? Dass es in Deutschland so viele Versicherungsprodukte gibt, spricht wohl eine deutliche Sprache.


    Wenn Alg II immer als Damoklesschwert über mir droht, dann werde ich mir mit einem ETF-Sparplan wohl schwerer tun, als der Spezialist, für den die Arbeitslosigkeit ein eher theoretischer Begriff ist.


    Aber wir sind uns ja einig, dass es auf den Einzelfall ankommt. :thumbup:

  • Hinzu kommt bei Riester, dass eigentlich nur eine Sparsumme von 2100 Euro für den gut verdienenden Sparer effizient ist. Bei diesem Betrag ist die Förderung maximal, spart man mehr steigt zwar noch die Steuerersparnis, aber die Förderung bleibt konstant.


    Würde man nun diese 2100 Euro 40 Jahre lang einzahlen, wären das (moment ich hol kurz meinen Taschenrechner ;) ) 84000 . Diese verzinsen sich mit x %, das Kapital wird irgendwo >100.000 Euro sein.


    Nun unterstellt man 25 Jahre Lebenserwartung, dann kann die Versicherung vermutlich eine Rente von 300 bis 400 Euro auszahlen. Brutto! Das wird viele Rentenlücken nicht schließen. Der Versicherte hätte ein Leben lang gut verdient, das Rentenniveau wird bei 40%+x liegen. Die Differenz zu vermutlich erforderlichen 70% sind niemals 300 Euro sondern mehr. Wenn das der Versicherte nicht merkt, bekommt er hinten raus Probleme, bei deren Lösung der Riester vermutlich nicht effizient ist.

  • Wenn wir uns die "Eckrente" anschauen, auch wenn die nicht wirklich als Rechengrösse taugt, dann liegt die bei grob 1250 EUR (netto vor Steuer).


    Wenn da jetzt 1/3 oder 1/4 zukommen, dann ist das nicht unerheblich.


    Wäre natürlich einfacher und angenehmer, wenn die gesetzliche Rente um den Faktor höher wäre.

  • Wären deine 1250 im Beispiel die 45% Rentenniveau, dann wären 70% Rentenniveau gleich 1950 Euro. Hätte derjenige 400 Euro (brutto) Riester-Rente, fehlen immer noch 300 Euro Lücke. Das war meine Aussage weiter oben.

    (was ist "netto vor Steuer"?)

  • netto vor Steuer = Bruttorente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (aber eben vor Steuerabzug)


    Das ist auch der Maßstab für das Rentenniveau.



    Riester macht nicht den Unterschied zwischen Wohnschließfach und herrschaftlicher Villa, das sehe ich auch so.


    Es geht wohl eher um die 2-3 Schnapsgläser auf den heißen Stein.