Auseinandersetzungs- und Übergabevertrag

  • Hallo zusammen,


    würde mich freuen, wenn sich jemand vielleicht auskennt in diesem speziellen Fall.


    Mein Opa hat per Auseinandersetzung- und Übergabevertrag beim Notar regeln lassen, dass die Enkel beim Hausverkauf (nach seinem Tod) einen gewissen Betrag erhalten.

    Mich würde jetzt interessieren ob es sich quasi um eine Schenkung vom Opa handelt oder vom Erbe der Immobilie.


    Wann beginnt die Frist der Schenkung?


    Mir geht es nicht um die Freibeträge der Schenkung, dafür ist der Betrag deutlich zu gering;)


    Mich würde interessieren, wenn der Erbe in ein Pflegeheim müsste, ob der geschenkte Betrag ggf. zurück bezahlt werden müsste.


    Würde mich freuen, wenn es zufällig jemand sagen kann oder den Fall eventuell schon selbst hatte. Wünsche ein schönes Wochenende!

  • Hallo MichaG,


    ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht. Der Opa hat das Haus an ein Kind (-der) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge verschenkt. Gleichzeitig ist festgelegt, falls (!?) das Kind nach dem Tod des Opas das Haus verkauft, erhalten die Enkel eine bestimmte Summe vom Verkaufserlös; richtig? Und was ist, falls das Kind das Haus nicht verkauft? Oder ist irgendwo ein Zwangsmechanismus eingebaut, dass das Kind das Haus nach dem Tod des Opas zwingend verkaufen muss?

    Mich würde interessieren, wenn der Erbe in ein Pflegeheim müsste, ob der geschenkte Betrag ggf. zurück bezahlt werden müsste.

    Meinen Sie mit Erbe das Kind, das jetzt Hauseigentümer ist?


    Gruß Pumphut

  • Es ist kein Zwangsmechanismus eingebaut. Das Haus wurde bereits kürzlich verkauft bzw. der Notartermin hat schon stattgefunden.


    Zu Punkt 2


    Ja genau, mit Erbe meine ich den aktuellen Hauseigentümer bzw. jetzt muss ich schon sagen, den alten Hauseigentümer.

  • Hallo MichaG,


    also ist der Opa bereits verstorben und der Erbfall eingetreten.


    Nach meiner vollkommen unmaßgeblichen Laienmeinung hatte das Kind es selbst in der Hand, ob der Verkauf überhaupt stattfindet und wann. M.E. dürfte damit das die Zehnjahresfrist auslösende Ereignis der jetzige Verkauf sein. Ich denke aber, dazu sollten Sie einen Fachanwalt befragen, falls der Einzug in ein Pflegeheim für den Erben/Hausverkäufer eine aktuelle Frage ist. Falls sie allerdings mehr nach der theoretischen Möglichkeit fragen, hat es Zeit, bis die Bedürftigkeit eintritt. Bis dahin kann sich das Recht auch ändern.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für Ihre Meinung.

    Das mit dem Fachanwalt ist auch ein guter Tipp, Danke dafür.