Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

  • Hallo Steuersparerinnen und -sparer,


    ich befinde mich in einem dualen Studium, erziele Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und habe nun folgende Fragen.
    Bin ich gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn


    1. ich einen Riestervertrag habe, für den ich die staatliche Förderung in Anspruch nehme?
    2. meine gesetzlichen Kranken- und Pflegeverersicherungsbeiträge in der Steuererklärung meiner Eltern geltend gemacht worden sind?


    Wer weiß hierauf die richtigen Antworten?

  • Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast, musst Du keine Einkommensteuererklärung abgeben.


    Der Riester-Vertrag ist unbeachtlich, wenn Du die Prämienförderung in Anspruch nimmst.
    Die dürfte bei Dir auch sinnvoller sein, als der Sonderausgabenabzug.


    Dass Deine Eltern Deine KV-Beiträge geltend machen, ist grenzwertig.
    Aber wenn es nicht auffällt...
    Normalerweise wäre es nicht zulässig.

  • Bin hier noch neu und möchte eine erste Frage stellen:
    Wenn man weitere Einkünfte neben dem Normal Lohn bezieht, heißt es eine Steuererklärung wird Pflicht. Gilt das nun auch für Einkünfte, Zinsen, Dividenden, welche weit unter den Freibeträgen (Ledige ca. 801,00€) liegen?
    Beispiel: Bruttolohn/ Gehalt pA = 23.000,-. Einkünfte aus Dividenden pA = 105,-€. Zinsen pA = 22,-€. Die Zahlen sind nur Etwa angaben. Deutlich wird der Freibetrag unterschritten. Besteht trotzdem Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?


    Freue mich auf Antworten

  • Die Pflicht zur Veranlagung (= Abgabe einer Steuererklärung) ist in § 46 Abs. 2 EStG geregelt.


    Dieser Text ist sehr kompliziert zu lesen. Deshalb die klare Antwort auf Ihre Frage: Nein, Sie haben keine Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Sie könnten sogar Einkünfte aus Dividenden und Zinsen oberhalb des Freibetrages von 801 € haben, ohne dass Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.


    Durch die sogenannte „Abgeltungssteuer“ sind die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern bereits durch den einbehalten bei der Bank oder Investmentgesellschaft erledigt. Sie müssen nicht mehr separat erklärt werden.


    Eine andere Frage ist jedoch, ob es für Sie nicht sinnvoll sein könnte, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
    Die Praxis zeigt, dass im Durchschnitt ca. 800 € Steuererstattung für einen Arbeitnehmer herausspringen.


    Da Sie angeben, dass Sie nur ca. 23.000 € p.a. verdienen, wird bei Ihnen eine mögliche Steuererstattung geringer sein.
    Aber ich könnte mir vorstellen, dass Sie sich auch über eine Erstattung von 100 € oder 200 € freuen würden.


    Geben Sie deshalb eine Einkommensteuererklärung ab.
    Mithilfe einer geeigneten Software ist das leichter, als Sie vielleicht glauben.
    Zumal da in Ihrem Fall die steuerlichen Verhältnisse sehr überschaubar sind.

  • Hallo muc, vielen Dank für die Antwort. Die Anfrage galt für eines meiner Kinder. Und wie die jungen Leute so sind machen sie um alles was kompliziert erscheint einen großen Bogen. Komplizierte Sätze in den Steuererklärungen sind ja wohlweislich für diesen "Bogen machen" erfunden. Einer ist dabei immer der Lachende, und so verdient Vater Staat an der Bequemlichkeit seiner Bürger.
    Heute ist es für mich sogar unmöglich eine Gehaltsabrechnung für eine Krankenschwester nachzuvollziehen. Die ist schon so kompliziert und lässt den Beginn einer Steuererklärung schon fehlschlagen. Die Frage, wie hoch ist dein Jahresbrutto, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden. Ist allerdings ein anderes Thema.


    Nochmals Danke
    pillepalle

  • Die ist schon so kompliziert und lässt den Beginn einer Steuererklärung schon fehlschlagen. Die Frage, wie hoch ist dein Jahresbrutto, kann nicht ohne weiteres beantwortet werden.

    Das ist für meine Begriffe erschütternd, wenn jemand seine eigene Gehaltsabrechnung nicht lesen kann. Anstelle dieser Krankenschwester würde ich die Personalabteilung oder die gehaltsabrechnende Stelle so lange nerven, bis mir der letzte Posten auf der Gehaltsabrechnung erklärt worden ist.


    Schließlich machen auch Personalabteilungen Fehler. Das kann immer mal passieren. Wenn ich jedoch nicht beurteilen kann, wie sich die Gehaltsabrechnung zusammensetzt, werde ich kaum erkennen, ob ich korrekt abgerechnet worden bin.


    Mit der Steuererklärung hat jedoch die monatliche Gehaltsabrechnung wenig zu tun. Jeder Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres oder im Falle der Kündigung nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses eine Mitteilung über die im abgelaufenen Zeitraum erzielten Einkünfte (Jahressteuerbescheinigung). Dies ist vorgeschrieben bzw. der Arbeitnehmer hat ein Anspruch hierauf.


    In der Jahressteuerbescheinigung werden nur die Jahressummen bestätigt. Hier kommt es auf die komplizierten Fragen einer monatlichen Abrechnung mit Überstundenzuschlag, Erschwerniszulage, Spesenerstattungen und ähnlichem nicht an.


    Die modernen Softwareprogramme für Steuererklärungen sind so konzipiert, dass auch der Laie unmittelbar die Zahlen von dieser Jahressteuerbescheinigung übernehmen und direkt in die Software eingeben kann. Dann kann man noch die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte eintragen und schon ist eine Steuererklärung in der simpelsten in Form fertig.


    Es gilt daher, den Mut zu haben, sich mit diesen ureigenen Angelegenheiten zu beschäftigen und nicht in der Haltung der Hilflosigkeit zu erstarren.

  • Nun, ich bin froh, hier gelandet zu sein. :) Und wieder ein großes Dankeschön. Frei nach dem Motto 'Der Papa wird's schon richten' werde ich Stück für Stück an diese Sache herangehen. Ich habe ja dieses Problem gleich im Doppelpack. Beide Töchter sind Krankenschwestern. In zwei verschiedenen Städten in Ost und West in zwei verschiedenen Welten.
    Da ist wichtig Fachwissen zu zeigen und dafür gibt es ja dieses Forum und nette Leute, welche gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich komme sicher noch öfter drauf zurück.
    Bis dahin nochmal vielen Dank und nette Grüße
    pillepalle