Steuerberatungskosten Rentner absetzen wg. Anlage N/R

  • Servus,


    ich bin erstmals meinen Eltern bei der Steuererklärung behilflich, die bisher von einem Steuerberater durchgeführt wurde.

    Grundstäzlich sind diese ja nicht mehr absetzbar. Jedoch habe ich gelesen, dass wenn die Anlage N (Versorgungsbezüge) oder R mitausgefüllt wurde, ein Teil absetzbar ist.

    Interpretiere ich das richtig?
    Bei 300 EUR würde ich da pauschal 50% ansetzen wollen.


    Dann ist noch die Frage wo ich das eintragen soll:


    Werbungskosten zu Versorgungsbezügen Anlage N , oder

    nur bei "Steuerberatungskosten" Anlage R.


    Danke.

  • Ist in der Rechnung nicht ausgewiesen, welcher Betrag für welche Anlage bezahlt wurde?


    Ich würde es in R eintragen, da Deine Eltern in N vermutlich die 1000€-Pauschale nicht erreichen.

  • also in der Rechnung ist z.B. eine Zeile für


    Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit - das deutet wohl auf Anlage N hin.


    und 2x ..... aus sonstigen Einkünften (vmtl. Vater und Mutter je Rente).


    Also keine Erwähnung einer Anlage. Aus den Begrifflichkeiten leite ich die o.g. Vermutungen zu den Anlagen ab. Wenn ich die Beträge (netto) anschaue, dann wirds wohl nicht reichen über die Freigrenze (je 102 EUR/Person bei N und R).