Servus,
ich bin erstmals meinen Eltern bei der Steuererklärung behilflich, die bisher von einem Steuerberater durchgeführt wurde.
Grundstäzlich sind diese ja nicht mehr absetzbar. Jedoch habe ich gelesen, dass wenn die Anlage N (Versorgungsbezüge) oder R mitausgefüllt wurde, ein Teil absetzbar ist.
Interpretiere ich das richtig?
Bei 300 EUR würde ich da pauschal 50% ansetzen wollen.
Dann ist noch die Frage wo ich das eintragen soll:
Werbungskosten zu Versorgungsbezügen Anlage N , oder
nur bei "Steuerberatungskosten" Anlage R.
Danke.