Fahrtkostenpauschale Selbstständig

  • Hallo,


    es ist vermutlich ganz einfach, aber ich blicke leider gerade gar nicht mehr durch, wie ich die Entfernungspauschale als Soloselbstständige absetze...


    Ich habe teilweise unterschiedliche Kunden und unterschiedliche Einsatzorte und die fahre ich teilweise als Runde ab.


    Bsptag:

    A - Start zuhause

    B - Kunde 1 - ca 50km entfernt von zuhause

    C - Kunde 2 - ca 100km entfernt von zuhause

    D- Kunde 3 - ca 50km entfernt von zuhause (aber anderer Ort als B)

    E - Ankommen zuhause


    -> Berechne ich dann die komplette Strecke mit den 30 bzw. 35 cent oder nur bis zum weitesten Punkt oder ganz anders? Und wenn ich 4h/6h/8h/12h on Tour bin, kann ich dann noch eine Verpflegungspauschale mitberechnen?


    Ich mache gerade meine erste Steuererklärung als Soloselbstständige und bin etwas überfordert, es wäre toll, wenn jemand von euch sich da auskennt. Ich glaube nicht, dass ich da ein Sonderfall bin... Vielen Dank!

  • Die Fahrtkostenpauschale beträgt einheitlich 0,30€ je gefahrenem km (Bundesreisekostengesetz). Also einfach morgens und abends auf den Zähler schauen und die Differenz notieren.


    Nicht verwechseln mit der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer (0,30/0,35€ je einfache Strecke)!

  • Hallo Lumse , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung.


    Nach meinem Verständnis sind die gefahrenen Kilometer Betriebsausgaben. Das entspricht den steuerlichen Reisekostenregelungen bei Arbeitnehmern. s. https://www.finanztip.de/reisekosten-absetzen/

    Die von dir genannten 30 bzw. 35 Cent pro Entfernungs-Kilometer gehören zur Entfernungspauschale. https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/ Die könnte zum Tragen kommen wenn der Arbeitsort beim Kunden als Tätigkeitsstätte anzusehen ist. Dazu die Regelungen im oberen Artikel verlinkten Lohnsteuerhandbuch nachlesen.

  • 1.) Ich gehe mal davon aus, das der PKW privat zugelassen ist.


    2.) Die Entfernung zum Kunden interessiert nicht. Es werden die tatsächlich angefallenen km angesetzt. Somit auch mögliche Umwege.

    Solange sich die Betriebsausgaben in einem gesunden Verhältnis zum Umsatz bewegen, werden diese üblicherweise seitens des FA kaum geprüft.


    3.) Ab 8 Stunden Abwesenheit kann die Verpflegungspauschale angesetzt werden.

  • Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten! Ihr habt mir hier super weitergeholfen. Da bin ich wohl etwas durcheinandergekommen. Ich fand den Begriff der Reisekostenregelung etwas irreführend, weil ich ja in dem Sinn keine Geschäfts"reise" mache, sondern nur eine Anfahrt habe. Aber dann ist das ja gar nicht so schwer und ich berechne einfach die 30 cent pro km. :)

  • Ich weiß nicht, ob ich dafür ein neues Thema aufmachen sollte, aber ich habe noch eine Frage:


    Ich arbeite ehrenamtlich als Ausbilderin für einen entsprechend geförderten Verein.

    Da bekomme ich ein bestimmtes "Honorar" von ich sag jetzt mal 100 Euro.

    Dazu bekomme ich eine Reisekostenaufwendung von beispielsweise 20 Euro. Fällt jetzt beides zusammen in die 3000 Euro Ausbilderfreibetrag oder wo trage ich die Entschädigung der Reisekosten ein?


    Und habe ich hier auch eine Verpflegungspauschale? Der reguläre zeitliche Aufwand für die Kurse sind inklusive Pausen 7,5h + Anfahrt etc bin ich aber meist eher 9h on Tour.

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Sofern Du in Summe nicht über die 3.000 kommst die Summe eintragen. Wenn Du drüber kommst kannst Du Deine Aufwendungen gegenrechnen.


    Redaktioneller Beitrag hier, speziell der Abschnitt 5 https://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/


    Sofern Du mit der Verpflegungspauschale über die 3.000 € kommst solltest Du das von kundiger Seite prüfen lassen. Da ein Arbeitnehmer hierauf bei einer regelmäßigen Tätigkeitsstelle keinen Anspruch hat sehe ich das als Laie kritisch.

  • Vielen Dank schon mal, aber so ganz habe ich das leider noch nicht verstanden. :(


    Nochmal kurz als Beispielrechnung. Sagen wir ich gebe 30 Kurse a 100 Euro + Reisekostenentschädigung von 20 Euro pro Kurs = Gesamt: 3600


    Ich fahre mit dem Auto zu den Kursen, sagen wir mal im Jahr gesamt 500km.


    Dann trage ich in Zeile 27 bei Anlage N: 3000 ein

    und in Zeile 21 dann 600

    und später nochmal meine Aufwendungen als Reisekosten, ähnlich wie als Selbstständige mit 500*30 cent = 150 Euro ein? -> Folglich müsste ich 450 versteuern, richtig?


    Und dabei ist es egal, das von den 120 Euro, die ich bekomme für den Kurs, 20 explizit als Fahrtkosten gedacht sind?

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Sofern Du einen Arbeitsvertrag hast würde ich das auf Basis des oben verlinkten Artikels nur in die Zeile 26 machen. Die Fahrtkosten dann in die Werbungskosten ab Zeile 31, wobei dann nur die Hälfte berücksichtigt wird (Problem Entfernungspauschale vs. gefahrene km von oben) Sofern Du weitere Aufwendungen hast (Kopierkosten, Fachliteratur, ...) ebenfalls abziehen. Nach meinem Verständnis bekommst Du dann über die Freibeträge (Werbungskosten und Arbeitnehmer) -sofern Du die sonst nicht hast - genug, damit es trotzdem steuerfrei wird.


    Wir haben keine Arbeitsverträge (1*Ehrenamt, 1*Übungsleiterin) und rechnen deswegen über Anlage S Zeile 46 ab. Dort die 3.600 eintragen, davon 3.000 steuerfrei, den Rest in Deine sonstigen selbstständigen Einkünfte, dagegen die Aufwendungen (Fahrtkosten und ggf. weitere).

  • Ok, das hilft mir schon wieder weiter :)

    Ich habe keinen Arbeitsvertrag, also dann Anlage S, alles rein inklusive der Reisekosten Erstattung. Das heißt ich würde dann (sollte ich über die 3000 kommen) die Anlage S behandeln, wie die Anlage G und dafür dann eine EÜR separat machen und in dem genannten Beispiel dann die 450 in Zeile 4 eintragen und eine EÜR mitliefern?


    Wenn ich dann aber, sagen wir mal nicht 30 Kurse machen würde sondern nur 20, wären es ja 20*100 + 20*20 = 2400 -> Kann ich dann trotzdem irgendwie meine 400km Fahrt geltend machen oder ist das durch mein Honorar/Erstattung abgegolten?


    Vielen, vielen Dank nochmal! Das ist ja wirklich eine richtige Wissenschaft...

  • Ganz unten in der verlinkten Seite ist es erklärt, dass nur dann etwas geltend gemacht werden kann wenn die 3.000 € überschritten sind, allerdings mit ein paar Ausnahmen / Chancen.


    Sofern es so einfach ist wie von Dir beschrieben würde ich keine EÜR machen sondern nur die Beträge eintragen und ggf. aufreißen.

  • Alles klar, super :) Ich werde für mich dennoch alles protokolieren, falls das Finanzamt Fragen haben sollte. Vielen Dank nochmal, hoffe damit habe ich alle Unklarheiten geklärt!