Duales Studium und Werbungskosten

  • Hallo Steuersparerinnen und -sparer,


    ich befinde mich in einem dualen Studium, das als sogenanntes ausbildungsintegriertes Studium gilt. Es besteht aus zwei parallel laufenden Ausbildungen:


    1. zwei Jahre Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner mit Abschlussprüfung vor der IHK, also einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz,
    2. von Beginn an für die gesamte 4 1/2 jährige Dauer der Ausbildung dem Studium des Maschinenbaus.


    Während des gesamten dualen Studiums besuche ich die Universität, im ersten Teil der Ausbildung zusätzlich die Berufsschule. Dann gibt es natürlich ständig Praxisphasen im Unternehmen.


    Meine Fragen beziehen sich nun auf das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 2014:


    1. Sind die Fahrten zwischen Wohnung und dem Betrieb als 1. Tätigkeitsstätte ausschließlich dem Bereich der Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzuordnen?
    2. Sind die Fahrten zur Berufsschule ausschließlich dem Bereich der Werbungskosten bei den Sonderausgaben (Kosten der Berufsausbildung) zuzuordnen?
    3. Sind die Fahren zur Universität ausschließlich dem Bereich der Werbungskosten bei den Sonderausgaben (Kosten der Berufsausbildung) zuzuordnen?
    4. Ich fahre zwar kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln, weil ich ein Semesterticket besitze. Das Semesterticket erhalte ich aber nur, wenn ich meinen Beitrag ans Studentenwerk entrichtet habe. Kann ich trotzdem die Reisekostenpauschale von 30 Cent je Kilometer für die Fahrten zur Berufsschule und Universität in Ansatz bringen?


    Wer weiß hierauf die richtigen Antworten?

  • Das ist auf Grund des neuen Reisekostenrechts leider nicht mehr so einfach.


    Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder ähnlichem eine sog. "erste Tätigkeitsstätte" festlegen. Alle Fahrten, die nicht zu dieser gehen sind dann Reisekosten.


    Man sollte daher den Ort (Hochschule bzw. Berufschule oder den Praxisbetrieb) als erste Tätigkeitsstätte festlegen, der Kilometermässig näher an der Wohnung liegt. Hierfür gibt es dann die 30 cent pro Einfachkilomter.


    Für die Fahrten zu den anderen Einrichtungen gibt es dann die Reisekostenpauschale also 30 cent pro gefahrenem Kilometer (somit Hin- und Rückweg). Man muss also für sich berechnen, welcher Ort günstiger ist (Entfernung und Häufigkeit des Besuchs).
    Das Finanzamt akzeptiert auch Fahrten zu Lerngemeinschaften als Reisekosten, sofern man sie "vernünftig ansetzt" (z.B. alle zwei Wochenenden).


    Sonderausgaben sind es nach derzeitiger Rechtslage bei der Erstausbildung (Auffassung Finanzverwaltung). Hier streiten sich Finanzverwaltung und BFH allerdings noch. Ausgang ungewiss. Unterschied ist, dass Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben bei 6.000 € gedeckelt sind und nicht vortragsfähig und Werbungskosten unbegrenzt. Wenn Sie also Einkünfte haben (was beim Dualen Studium ja der Fall ist) dann bringen Ihnen auch Sonderausgaben einen Steuervorteil und auf 6000 € muss man erst mal kommen.


    Die 30 cent pro Kilometer gibt es auch beim Semesterticket. Ein Ausschluss wie etwa beim Firmenwagen liegt hier nicht vor.

  • Hallo zusammen,


    ich habe im letzten Jahr mein Duales Studium beendet. Es war mein Erststudium (=Sonderkosten?). Dieses hat mich in den 3 Jahren 18.000€ gekostet. Von Foren habe ich gelesen, dass ich max. 6000€ im pro Jahr anrechnen lassen kann. Nach 3 Jahren möchte ich nun mir das Geld "zurückholen". Kann ich für 2014 quasi alle drei Jahre abrechnen lassen? Wie gehe ich vor, um möglichst viel zurück zu bekommen?


    Danke und viele Grüße,
    Hannah

  • Hast Du denn in den letzten 3 fraglichen Jahren Lohnsteuer bezahlt auf Grund Deiner Anstellung i.R.d. Dualen Studiums?


    Das ist in den meisten Fällen leider nicht unbedingt gesagt, je nach Firma in der man angestellt war.
    Den nur was man auch vorausbezahlt hat, kann man sich auch zurück holen.


    Ist die Steuer 0 bringen leider auch Sonderausgaben oder Werbungskosten nicht viel, allenfalls im Rahmen eines Verlustvortrags.

  • Hallo Finanztippler ;)


    Ich habe in diesem Forum schon häufiger gelesen und finde es sehr hilfreich, was hier diskutiert wird!


    Heute Morgen war ich bei meiner Steuerberaterin und ich bin jetzt doch verwirrt. Ich bin der Meinung, dass Sie nicht Recht hat. Das ist schwer für mich zu sagen, deshalb frage ich jetzt euch.


    Nach weiterer Suche online kann ich ein Thema nicht nachvollziehen bzw. bin anderer Meinung.


    Zuerst ein paar Infos über meinen 'Fall':
    - Duales Studium von 2008 - 2011, in der Zeit wohnhaft bei Eltern und WG bei Dualer Hochschule (kein Zweitwohnsitz möglich, denke ich)
    - keine Steuererklärungen 2008, 2009, da geringer Verdienst und keine Lohnsteuer
    - 2010 habe ich meine erste Steuererklärung selbst gemacht, ein paar Zahlen eingetippt, um ca. 80€ Lohnsteuern zurück zu bekommen (damals dachte ich "Juhuu, 80€")
    - 2011 muss dieses Jahr gemacht werden, die Erklärung habe ich wegen vielen weiteren komplizierten Sachverhalten von der Steuerberaterin machen lassen (zusammen mit 2012, 2013)


    Für 2011 habe ich bei den Werbungskosten nur die Kosten, wie Studiengebühren für das letzte Semester und Fahrtkosten ,die auch in 2011 angefallen sind, angegeben (bzw. meine Steuerberaterin), um meine 80€ Lohnsteuer zurück zu bekommen, hatte es gereicht.


    Ich hatte gelesen, dass das duale Studium wie ein weiterbildendes Studium behandelt wird und deshalb über Werbungskosten voll absetzbar ist .z.B.:


    Zitat

    Anderes gilt, wenn der Hochschüler bereits eine Ausbildung oder ein Studium, etwa bis zum Bachelor, absolviert hat oder sich für ein duales Studium entscheidet. Dann wertet der Fiskus die Ausgaben dafür als Werbungskosten. Entscheidender Unterschied: Der Steuerabzug ist nicht begrenzt. Studenten ohne eigenes Einkommen können ihre Kosten deshalb ansammeln und als Verlustgutschrift mit in spätere Jahre tragen, in denen das erste höhere Gehalt fließt.


    Quelle: http://www.focus.de/finanzen/s…-absetzen_id_3559965.html


    Oder

    Zitat

    Sind Sie in einem Ausbildungsverhältnis, in dem Sie gleichzeitig lernen und arbeiten – zum Beispiel in einer Lehre oder einem dualen Studium – können Sie wie beim Zweitstudium die Kosten für die Ausbildung als Werbungskosten absetzen.


    Quelle: http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/


    Meiner Steuerberaterin sagt „Nein, es müssen Verluste entstehen, z.B. Einnahmen 6000€ pro Jahr, Ausgaben 8000€, damit etwas absetzbar ist bzw. im Folgejahr. Das ist auch wieder nur 4 Jahre zurück gerechnet möglich.“


    Meine Fragen:

    • hat meine Steuerberaterin Recht? Muss ich „Verlust“ machen?
    • Wenn Sie nicht Recht hat --> wie viele Jahre rückwirkend kann ich Kosten geltend machen? Jetzt ist 2015, das Studium begann vor 7 Jahren
    • habe ich mir mit meiner stümperhaften Steuererklärung 2010 die Möglichkeit verbaut, die Kosten 2008-2011 für das Studium jetzt doch noch abzusetzen?
    • Wenn ich die Möglichkeit nicht verbaut habe, wie kann ich das Studium jetzt noch absetzen?


    Viele hoffnungsvolle Grüße und Danke im Voraus


    Lukas

  • Hallo Lukas,


    die einfachste Antwort vorweg: 2010 ist mit der Steuererklärung erledigt. Da geht nichts mehr. 2008 und 2009 auch, weil diese mittlerweile verjährt sind. Zumindest so wie Du hier den Sachverhalt geschildert hast.


    Desweiteren ist es schon richtig, was Deine Steuerberaterin sagt: Grundsätzlich hat man bei einem Dualen Studium Werbungskosten, weil dort in der Regel ja auch Einkünfte erzielt werden. Dh. man kann sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Studium als Werbungskosten in der Anlage N absetzen. Werbungskosten sind deshalb "besser" als Sonderausgaben, weil sie unbegrenzt abzugsfähig sind und "Verlustvortragsfähig".


    Einen Verlustvortrag kriegst aber eben nur dann, wenn - wie das Wort schon sagt - tatsächlich Verluste entstehen. Hast Du 8.000,- brutto verdient und 6.000,- Werbungskosten dann bleiben 2.000,- übrig. Weil die Besteuerung eh erst bei einem zu versteuerndem Einkommen von über 8.350,- anfängt ist es egal, ob man 8.000,- Einkünfte oder 2.000,- Einkünfte hat. Steuer ist immer 0.
    Einen Verlustvortrag, den Du im nächsten Jahr nutzen kannst gibt es nur, wenn die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen, dein Beispiel oben ist insoweit korrekt.


    Dewegen ist dieses Beispiel vom Focus auch nur teilweise sinnvoll, denn im Dualen Studium vedient glaube ich jeder genug um seine Studienkosten zu decken. Ich glaube die dort zitierten "Studenten im Dualen Studium ohne eigene Einkünfte" gibt es kaum (oder irre ich mich da?).


    Am meisten bringen die Studienkosten also dann, wenn man eine zweite Ausbildung macht (z.B. Master). Hier ist es ja so, dass man nicht unbedingt Einkünfte hat. Wenn die Einkünfte deshalb 0 sind und man hat bspw. 3.000,- Studienkosten, dann hat man ja einen "Verlust" von 3.000 € gemacht und die kann man dann solange vortragen bis man postive Einkünfte hat.
    Bringt aber auch nur dann was, wenn man im ersten "Verrechnungsjahr" über besagtem Grundfreibetrag liegt.

  • Hallo Raphael,


    für deine ausführliche Antwort bin ich Dir sehr dankbar!


    Ich hatte den Artikel aus dem Focus als Widerspruch zu den Aussagen meiner Steuerberaterin empfunden und konnte es mir nicht erklären, jetzt kann ich es nachvollziehen.


    Zum dualen Studium hast du Recht, viele Unternehmen zahlen mittlerweile bis zu 1000€ und mehr im Monat, da wird es 'schwer' mit den Verlusten.


    Ein Masterstudium beginne ich gerade, der Fall mit Ausgaben größer Einkünfte wird dann wahrscheinlich zutreffen.


    Nochmals vielen Dank,


    Grüße


    Lukas

  • Hallo,
    seit zwei Jahren absolviert meine Tochter ein Duales Studium, für das sie auch eine Ausbildungsvergütung erhält. Seit 2015 fallen jetzt auch Steuern an. Ich beziehe weiterhin Kindergeld und es handelt sich um eine auswärtige Unterbringung. Ich überweise ihr monatlich zusätzlich die Miete. Nun fragen wir uns, wer was in der Steuererklärung absetzen kann. Ich habe vom möglichen Verlustvortrag für Studenten gelesen, gleichzeitig könnte ich aber auch die Kosten bei mir geltend machen. Was ist der richtige Weg, oder gibt es einen Zwischenweg? Ausbildungspauschale bei mir und Krankenkasse sowie sonstige Kosten als Verlustvortrag bei ihr???
    Vielen dank im Voraus.
    FN